Erfolg bei Prüfungsanfechtung – staatliche Pflichtfachprüfung

Unsere Mandantin bestand die staatliche Pflichtfachprüfung (1. Staatsexamen Jura), wobei sie einen Punktedurchschnitt in den schriftlichen Prüfungsleistungen von 6 Punkten erreichte. Eine Klausur wurde mit 2 Punkten bewertet. Mit dieser Bewertung war unsere Mandantin nicht einverstanden und fühlte sich ungerecht bewertet. Zu Recht, wie sich nach unserer Widerspruchsbegründung herausstellte. Die betreffende Klausur wurde durch das Prüferpaar um 2 Punkte auf 4 Punkte angehoben.

Prüfungsanfechtung mit Erfolg – 1. Staatsexamen Jura

Für unseren Mandanten konnten wir mit nur einem gefundenen Bewertungsfehler die Bewertung seiner Klausur um einen Punkt anheben. Damit hat er die Zulassung zur mündlichen Prüfung erreicht und er kann innerhalb der nächsten 6 Monate sich zur mündlichen Prüfung melden.

Nach Auswechseln des Zweitprüfers – Erfolg bei Prüfungsanfechtung 1. Staatsexamen Jura

Unserer Mandantin fehlte ein Punkt in irgendeiner Klausur des 1. Staatsexamens. Wir haben drei Klausuren angefochten und bei einer hat  das Prüfungsamt eingesehen, dass ein Bewertungsfehler nicht auszuschließen war. Daher beauftragte das Prüfungsamt einen neuen Zweitprüfer, der dann – wie der Erstprüfer – zu einer angemessenen und damit für unsere Mandantin ausreichenden Bewertung führte. Sie ist nun zur mündlichen Prüfung geladen und wir drücken die Daumen!

Voller Erfolg mit Prüfungsanfechtung Jura, 1. Staatsexamen

Die Nachricht vom Prüfungsamt liest sich belanglos: Sehr geehrter Herr Ronnenberg, nach Überdenken der Bewertung sind die Prüfer der Klausur Z I zu dem Ergebnis gekommen, die Prüfungsleistung mit einem Punkt mehr zu bewerten. Diese schnöde Nachricht bedeutet die Welt für unsere Mandantin. Es war uns eine extrem große Freude, die Mandantin persönlich über das Ergebnis zu informieren.

Auch in Bayern kann eine Prüfungsanfechtung erfolgreich sein – 1. Stex. Jura

Die Erfolgsquoten in Bayern sind nicht schön, das ist nicht von der Hand zu weisen. Wir haben nun ein Gericht erwischt, dass durchaus prüflingsfreundlich für unsere Mandantin entschied und eine Neukorrektur veranlasste. Ob dies am Ende zum Erfolg (Zulassung zur mündlichen Prüfung) führt, bleibt abzuwarten.

Update 02/24: Die Klausur wurde bei der Nachkorrektur mit 4 Punkten bewertet, was zur Zulassung zur mündlichen Prüfung führte. Glückwunsch!

1. Staatsexamen Jura – Prüfer macht es nur noch schlimmer

Heute haben wir das Urteil in einem Fall zugestellt bekommen, in dem es darum ging, dass ein Prüfer sich weigerte zu dem Schwierigkeitsgrad einer Klausur Ausführungen zu machen. Das Gericht sah dies als Bewertungsfehler an und verwies die Sache zurück an das Prüfungsamt und an einen neutralen Prüfer.

Unglaubliches Ende eines haltlosen Vorwurfs – zu spätes Abgeben einer Klausur im 1. Staatsexamen Jura

In einem Gerichtsverfahren in Mainz bzgl. eines ersten Staatsexamen konnten wir nachweisen, dass unser Mandant seine Klausur nicht zu spät abgegeben hat. Ihm wurde vorgeworfen, er habe seine Klausur nach Ende der Bearbeitungszeit noch nummeriert. Wir konnten belegen, dass das Antippen der einzelnen Seiten lediglich einen pathologischer „Tick“ darstellte. Seine Prüfungsleistung wird nun einer Bewertung zugeführt.

Neukorrektur unmöglich durch Tod des Korrektors – 1. Staatsexamen Jura

Ein vollkommen außergewöhnlicher Fall in Greifswald führte zu einer positiven Neubewertung einer Klausur, da der Erstkorrektor während des Widerspruchsverfahrens verstarb. Am Ende traurig, aber für den Mandanten persönlich bedeutete dies die Zulassung zur mündlichen Prüfung.

1. Staatsexamen Jura – Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Berlin

Mit einem Vergleich vor den Verwaltungsgericht Berlin haben wir unseren Mandanten die Möglichkeit verschafft, seine zwei Klausuren durch jeweils zwei neue Prüfer bewerten zu lassen. Ob diese zu einer Änderung der Bewertung führt bleibt abzuwarten. Zumindest hat das Verwaltungsgericht Bewertungsfehler erkannt.

1. Staatsexamen Jura – Erfolg wegen Bewertungsfehlern

Ganz eindeutige Bewertungsfehler sind eine Seltenheit. Liegen sie aber vor, macht es besonders Freunde sie auszubreiten. Das Prüfungsamt hatte Einsicht und hat von sich aus eine Neubewertung beauftragt. Ergebnis: Besserbewertung und Zulassung zu mündlichen Prüfung.

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