Nachkorrektur führte zu deutlicher Notenverbesserung – 1. Stex. Jura

Nach Einlegung eines Überdenkungsantrags im ersten Staatsexamen wurde die Bewertung einer Zivilrechtsklausur überprüft. Übersehen wurde eine vollständig vertretbare Argumentationslinie, die ursprünglich als „nicht sachgerecht“ abgetan worden war. Nach erneuter Bewertung wurden mehrere Punkte gutgeschrieben, was die Gesamtnote deutlich anhob.

Fehlende Begründung der Bewertung erfolgreich gerügt

Eine Bewertung enthielt keine nachvollziehbare Darstellung des Prüferurteils. Nach unserer Intervention wurde die Prüfungsentscheidung aufgehoben und die Klausur einem neuen Prüferteam zugewiesen. Das Ergebnis verbessert sich um mehr als einen halben Punkt.

Ergebnisse im 1. Examen erfolgreich angefochten

Eine Kandidatin aus Hessen erhielt nach unserer Anfechtung eine um 0,8 Punkte höhere Gesamtnote. Die neue Bewertung erfolgte nach gerichtlicher Überprüfung der Begründungspflichten des Prüfers.

Nachkorrektur erfolgreich – deutlich verbessert

Nach unserer Beschwerde wegen Bewertungsfehlern im Zivilrecht konnte die Note im Pflichtfach von 4,49 auf 5,35 Punkte angehoben werden. Ein wichtiger Schritt für die weitere Ausbildung unseres Mandanten.

Erfolg im 1. Staatsexamen Jura – Baden-Württemberg

Unserem Mandanten wurde die Klausur im Öffentlichen Recht um einen Punkt angehoben – entscheidend für das Bestehen des schriftlichen Teils. Durch unsere gezielte Widerspruchsbegründung konnten wir einen Bewertungsfehler aufdecken, der zur Korrektur führte. Damit ist die Zulassung zur mündlichen Prüfung gesichert.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung – 1. Staatsexamen Jura Hamburg

Es fehlte eine bestandene Klausur zum Bestehen. Diese konnten wir durch eine Prüfungsanfechtung mit entsprechender Begründung für unseren Mandanten nun erreichen. Bereits im Widerspruchsverfahren hatten wir somit Erfolg und wünschen unserem Mandanten alles Gute für die mündliche Prüfung.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung im Klageverfahren – 1. Staatsexamen Jura Hessen

Im Gerichtsverfahren nach erfolglosem Widerspruchsverfahren kam es zu einem außergerichtlichen Vergleich zwischen den Parteien und der Neubewertung von zwei Klausuren. Nach Neubewertung dieser beiden Klausuren erfolgte bei einer Klausur eine Höherbewertung um einen Punkt. Dies reichte unserer Mandantin, um nunmehr zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. Die Freude im neuen Jahr war groß und wir drücken unserer Mandantin für die mündliche Prüfung alles Daumen.

Erfolg bei Prüfungsanfechtung, 1. Staatsexamen Jura Niedersachen

Einen Zwischenerfolg konnten wir bei einer Prüfungsanfechtung des ersten Staatsexamens in Niedersachsen erzielen. Unser Mandant ist mit zwei fehlenden Punkten durchgefallen. Eine Klausur von drei angefochtenen Prüfungsleistungen wurde nun im Rahmen des Widerspruchsverfahrens angehoben. Da dieser Zwischenerfolg zur Zulassung zur mündlichen Prüfung nicht ausreicht, werden wir den fehlenden Punkt im Klageverfahren verfolgen.

Erfolgreiche Remonstration – HU Berlin. Bescheid über endgültiges Nichtbestehen aufgehoben

In diesem Verfahren haben wir mit unserer Remonstrationsbegründung erreicht, dass der Prüfer seine ursprüngliche Bewertung einer universitären Klausur im Rahmen des Jurastudiums von 3 auf 4 Punkte anhob. Zwar sah der Prüfer weiterhin erhebliche Mängel, konnte aber offenbar aufgrund der Bewertungsrügen zumindest im Überdenkungsverfahren seinen Bewertungsspielraum erneut ausüben. Unsere Mandantin und auch wir freuen uns über die erfolgreiche Prüfungsanfechtung.

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