Erfolgreiche Remonstration – HU Berlin. Bescheid über endgültiges Nichtbestehen aufgehoben

In diesem Verfahren haben wir mit unserer Remonstrationsbegründung erreicht, dass der Prüfer seine ursprüngliche Bewertung einer universitären Klausur im Rahmen des Jurastudiums von 3 auf 4 Punkte anhob. Zwar sah der Prüfer weiterhin erhebliche Mängel, konnte aber offenbar aufgrund der Bewertungsrügen zumindest im Überdenkungsverfahren seinen Bewertungsspielraum erneut ausüben. Unsere Mandantin und auch wir freuen uns über die erfolgreiche Prüfungsanfechtung.

Erfolg bei Prüfungsanfechtung – Klausur zwar angehoben, Ziel aber nicht erreicht – 1. Staatsexamen Jura

Bei einer Prüfungsanfechtung des 1. Staatsexamens Jura in Baden-Württemberg hatten wir nur teilweise Erfolg. Zwar wurde eine der angefochtenen Klausuren angehoben, dennoch reichte es nicht für die Voraussetzungen zur Zulassung zur mündlichen Prüfung.

So zeigt sich erneut, dass entgegen häufig geäußerter Ansicht, eine Prüfungsanfechtung durchaus erfolgswahrscheinlich sein kann. Wenn allerdings viele Punkte fehlen, sinken diese Wahrscheinlichkeiten statistisch.

Die Überprüfung, ob die fehlenden Punkte nun klageweise durchgesetzt werden, erfolgt in den nächsten Tagen.

Erfolg (2 Punkte mehr) bei Prüfungsanfechtung – zweites Staatsexamen Jura

Nun haben wir den Salat: 2 Punkte gewonnen bei der erfolgreichen Prüfungsanfechtung des zweiten juristischen Staatsexamens unseres Mandanten. Dadurch erreicht unser Mandant die Gesamtdurchschnittspunktzahl von 9,97 Punkten. Wir wollten natürlich die 10 Punkte im Durchschnitt erreichen. Noch haben wir die Möglichkeit der Stellungnahme und werden sehen, ob wir noch einmal nachlegen. Insgesamt natürlich ein Erfolg, aber knapp das Ziel nicht erreicht, ist natürlich immer noch “nicht erreicht”. Update folgt.

Staatliche Pflichtfachprüfung erfolgreich angefochten – Ziel aber nicht erreicht

Auch so kann es gehen: Wir haben zwei Klausuren des 1. Staatsexamens in NRW erfolgreich angefochten. Die Z II (von 4 auf 5 Punkte) erhielt einen weiteren Punkt und die Ö II sogar zwei weitere Punkte (von 2 auf 4 Punkte). Trotz des Zwischenerfolges reicht die Anhebung nicht, um die Voraussetzungen für die Zulassung zur mündlichen Prüfung zu erreichen. Ob die noch fehlenden Punkte im Rahmen eines Klageverfahrens angestrebt werden, bleibt noch zu klären.

Teilweise erfolgreiche Prüfungsanfechtung bei staatlicher Pflichtfachprüfung

Wir haben eine teilweise erfolgreiche Prüfungsanfechtung seiner staatlichen Pflichtfachprüfung für unseren Mandanten durchgeführt. Er hatte zwar bereit bestanden, war aber mit dem erzielten Ergebnis nicht zufrieden. Durch die Anfechtung von drei Klausen, konnten wir bei zwei Klausuren eine Anhebung der Bewertung erreichen. Im Grunde ein Erfolg, allerdings nicht in dem Umfang, wie es sich der Mandant wünschte. Daher prüfen wir nun die klageweise Durchsetzung der Bewertungsrügen.

Seltener Erfolg in Bayern – 1. Staatsexamen Jura Prüfungsanfechtung mit Erfolg

Die Erfolgsquoten bei der Prüfungsanfechtung im ersten und zweiten Staatsexamen sind in Bayern leider nicht allzu hoch. Neben dem Nachprüfungsantrag ist in der Regel parallel das Klageverfahren anzustrengen und ruhend zu stellen. Nun hatten wir bereits im Nachprüfungsverfahren (vergleichbar mit dem Überdenkungsverfahren/Widerspruchsverfahren in den übrigen Bundesländern) Erfolg. Die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist erreicht und wir drücken unserem Mandanten die Daumen für eine gute Prüfungskommission.

Überdenkungsverfahren erfolgreich – Zweites Staatsexamen Jura

Im Überdenkungsverfahren, das dem Widerspruchsverfahren vorgeschaltet ist, haben die Prüfer in einer Klausur die Bewertung angehoben. Damit hat unsere Mandantin den erforderlichen Punktedurchschnitt zur Zulassung zur mündlichen Prüfung erreicht.

Erfolg bei Prüfungsanfechtung – staatliche Pflichtfachprüfung

Unsere Mandantin bestand die staatliche Pflichtfachprüfung (1. Staatsexamen Jura), wobei sie einen Punktedurchschnitt in den schriftlichen Prüfungsleistungen von 6 Punkten erreichte. Eine Klausur wurde mit 2 Punkten bewertet. Mit dieser Bewertung war unsere Mandantin nicht einverstanden und fühlte sich ungerecht bewertet. Zu Recht, wie sich nach unserer Widerspruchsbegründung herausstellte. Die betreffende Klausur wurde durch das Prüferpaar um 2 Punkte auf 4 Punkte angehoben.

Prüfungsanfechtung mit Erfolg – 1. Staatsexamen Jura

Für unseren Mandanten konnten wir mit nur einem gefundenen Bewertungsfehler die Bewertung seiner Klausur um einen Punkt anheben. Damit hat er die Zulassung zur mündlichen Prüfung erreicht und er kann innerhalb der nächsten 6 Monate sich zur mündlichen Prüfung melden.

Nach Auswechseln des Zweitprüfers – Erfolg bei Prüfungsanfechtung 1. Staatsexamen Jura

Unserer Mandantin fehlte ein Punkt in irgendeiner Klausur des 1. Staatsexamens. Wir haben drei Klausuren angefochten und bei einer hat  das Prüfungsamt eingesehen, dass ein Bewertungsfehler nicht auszuschließen war. Daher beauftragte das Prüfungsamt einen neuen Zweitprüfer, der dann – wie der Erstprüfer – zu einer angemessenen und damit für unsere Mandantin ausreichenden Bewertung führte. Sie ist nun zur mündlichen Prüfung geladen und wir drücken die Daumen!

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