Erfolgreiche Prüfungsanfechtung im Klageverfahren – 1. Staatsexamen Jura Hessen

Im Gerichtsverfahren nach erfolglosem Widerspruchsverfahren kam es zu einem außergerichtlichen Vergleich zwischen den Parteien und der Neubewertung von zwei Klausuren. Nach Neubewertung dieser beiden Klausuren erfolgte bei einer Klausur eine Höherbewertung um einen Punkt. Dies reichte unserer Mandantin, um nunmehr zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. Die Freude im neuen Jahr war groß und wir drücken unserer Mandantin für die mündliche Prüfung alles Daumen.

Erfolg bei Prüfungsanfechtung, 1. Staatsexamen Jura Niedersachen

Einen Zwischenerfolg konnten wir bei einer Prüfungsanfechtung des ersten Staatsexamens in Niedersachsen erzielen. Unser Mandant ist mit zwei fehlenden Punkten durchgefallen. Eine Klausur von drei angefochtenen Prüfungsleistungen wurde nun im Rahmen des Widerspruchsverfahrens angehoben. Da dieser Zwischenerfolg zur Zulassung zur mündlichen Prüfung nicht ausreicht, werden wir den fehlenden Punkt im Klageverfahren verfolgen.

Erfolgreiche Remonstration – HU Berlin. Bescheid über endgültiges Nichtbestehen aufgehoben

In diesem Verfahren haben wir mit unserer Remonstrationsbegründung erreicht, dass der Prüfer seine ursprüngliche Bewertung einer universitären Klausur im Rahmen des Jurastudiums von 3 auf 4 Punkte anhob. Zwar sah der Prüfer weiterhin erhebliche Mängel, konnte aber offenbar aufgrund der Bewertungsrügen zumindest im Überdenkungsverfahren seinen Bewertungsspielraum erneut ausüben. Unsere Mandantin und auch wir freuen uns über die erfolgreiche Prüfungsanfechtung.

Erfolg bei Prüfungsanfechtung – Klausur zwar angehoben, Ziel aber nicht erreicht – 1. Staatsexamen Jura

Bei einer Prüfungsanfechtung des 1. Staatsexamens Jura in Baden-Württemberg hatten wir nur teilweise Erfolg. Zwar wurde eine der angefochtenen Klausuren angehoben, dennoch reichte es nicht für die Voraussetzungen zur Zulassung zur mündlichen Prüfung.

So zeigt sich erneut, dass entgegen häufig geäußerter Ansicht, eine Prüfungsanfechtung durchaus erfolgswahrscheinlich sein kann. Wenn allerdings viele Punkte fehlen, sinken diese Wahrscheinlichkeiten statistisch.

Die Überprüfung, ob die fehlenden Punkte nun klageweise durchgesetzt werden, erfolgt in den nächsten Tagen.

Erfolg (2 Punkte mehr) bei Prüfungsanfechtung – zweites Staatsexamen Jura

Nun haben wir den Salat: 2 Punkte gewonnen bei der erfolgreichen Prüfungsanfechtung des zweiten juristischen Staatsexamens unseres Mandanten. Dadurch erreicht unser Mandant die Gesamtdurchschnittspunktzahl von 9,97 Punkten. Wir wollten natürlich die 10 Punkte im Durchschnitt erreichen. Noch haben wir die Möglichkeit der Stellungnahme und werden sehen, ob wir noch einmal nachlegen. Insgesamt natürlich ein Erfolg, aber knapp das Ziel nicht erreicht, ist natürlich immer noch “nicht erreicht”. Update folgt.

Staatliche Pflichtfachprüfung erfolgreich angefochten – Ziel aber nicht erreicht

Auch so kann es gehen: Wir haben zwei Klausuren des 1. Staatsexamens in NRW erfolgreich angefochten. Die Z II (von 4 auf 5 Punkte) erhielt einen weiteren Punkt und die Ö II sogar zwei weitere Punkte (von 2 auf 4 Punkte). Trotz des Zwischenerfolges reicht die Anhebung nicht, um die Voraussetzungen für die Zulassung zur mündlichen Prüfung zu erreichen. Ob die noch fehlenden Punkte im Rahmen eines Klageverfahrens angestrebt werden, bleibt noch zu klären.

Teilweise erfolgreiche Prüfungsanfechtung bei staatlicher Pflichtfachprüfung

Wir haben eine teilweise erfolgreiche Prüfungsanfechtung seiner staatlichen Pflichtfachprüfung für unseren Mandanten durchgeführt. Er hatte zwar bereit bestanden, war aber mit dem erzielten Ergebnis nicht zufrieden. Durch die Anfechtung von drei Klausen, konnten wir bei zwei Klausuren eine Anhebung der Bewertung erreichen. Im Grunde ein Erfolg, allerdings nicht in dem Umfang, wie es sich der Mandant wünschte. Daher prüfen wir nun die klageweise Durchsetzung der Bewertungsrügen.

Seltener Erfolg in Bayern – 1. Staatsexamen Jura Prüfungsanfechtung mit Erfolg

Die Erfolgsquoten bei der Prüfungsanfechtung im ersten und zweiten Staatsexamen sind in Bayern leider nicht allzu hoch. Neben dem Nachprüfungsantrag ist in der Regel parallel das Klageverfahren anzustrengen und ruhend zu stellen. Nun hatten wir bereits im Nachprüfungsverfahren (vergleichbar mit dem Überdenkungsverfahren/Widerspruchsverfahren in den übrigen Bundesländern) Erfolg. Die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist erreicht und wir drücken unserem Mandanten die Daumen für eine gute Prüfungskommission.

Überdenkungsverfahren erfolgreich – Zweites Staatsexamen Jura

Im Überdenkungsverfahren, das dem Widerspruchsverfahren vorgeschaltet ist, haben die Prüfer in einer Klausur die Bewertung angehoben. Damit hat unsere Mandantin den erforderlichen Punktedurchschnitt zur Zulassung zur mündlichen Prüfung erreicht.

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