Prüferinnen und Prüfer

Die meisten prüfungsrechtlichen Verfahren haben Problemstellungen rund um die Prüfer/innen zum Gegenstand.

Wer Prüfer/in sein darf, muss in der Prüfungsordnung geregelt werden. Prüfer/innen müssen ordnungsgemäß ernannt sein. Die Prüfereigenschaft erfordert außerdem natürlich auch eine entsprechende fachliche Qualifikation. In diesem Zusammenhang stellt sich immer wieder die Frage, inwiefern die Prüfungsleistung von wissenschaftlichen Mitarbeitern/innen bewertet werden darf. Hier kann es zu Verfahrensfehlern kommen, wenn die Bewertung ohne Ernennungsakt übertragen wird.

Darüber hinaus kann es sein, dass zwar der Prüfer/die Prüferin grundsätzlich ordnungsgemäß ernannt wurde, jedoch die Prüfung in einem Fachbereich abnimmt, in dem er/sie nicht über die ausreichende Qualifikation verfügt.

Einen weiteren prüferbezogenen Themenkomplex nimmt die Besorgnis der Befangenheit ein.

Des Weiteren muss feststehen, wie viele Prüfer/innen die Prüfung abnehmen. Hier hat sich gezeigt, dass viele Prüfungsordnungen die Anzahl an Prüfer/innen nicht genau regeln und somit mit prüfungsrechtlichen und grundrechtsrelevanten Grundsätzen unvereinbar sind. Die Folge für die Prüfung ist erheblich: Diese leidet dann nämlich unter einem Verfahrensfehler und muss unter Heilung dieses Fehlers wiederholt werden. Wir überprüfen für Sie die Prüfereigenschaft oder ob Ihre Prüfungsordnung in Bezug auf die Prüfer und den Prüfungsausschuss wirksam ist.

Selbst wenn die Anzahl der Prüfer in der Prüfungsordnung richtig geregelt ist, kann das Verfahren trotzdem noch mangelbehaftet sein, z.B. wenn das Zwei-Prüfer-Prinzip nicht beachtet wurde (siehe aktuell Abitur Hamburg aufgrund der Corona-Krise). Wann das der Fall ist, erläutern wir Ihnen gerne.

Mögliche prüfungsrechtliche Probleme in Bezug auf Prüferinnen und Prüfer:
  • Prüferernennung
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter als Prüfer
  • Prüferqualifikation
  • Besorgnis der Befangenheit
  • Richtige Anzahl an Prüfern
  • Prüfungsausschuss ordnungsgemäß besetzt
  • Zwei-Prüfer-Prinzip
  • Beurteilungsfehler

Eine der häufigsten Fehlerquellen im Prüfungsrecht stellt schlichtweg eine Fehlbeurteilung dar. Man spricht dahingehend von sog. Beurteilungsfehlern. Hier geht es etwa darum, dass die Prüfer anzuwendendes Recht verkennen oder es seitens der Prüfer zu einer fehlerhaften Ermittlung des Sachverhalts oder der Prüfungsleistung kommt. Auch können sachfremde Erwägungen eine Rolle spielen.

Erfolge im Prüfungsrecht

Nachfolgend finden Sie eine kleine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.

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