Prüfungsordnungen
Die jeweilige Prüfungsordnung ist das Regelwerk, auf dessen Grundlage eine Prüfung erfolgt. Grundsätzlich müssen die Rahmenbedingungen einer Prüfung von der jeweils zuständigen Institution per Rechtsakt festgelegt werden. In Deutschland können entweder der Bund oder das jeweilige Bundesland Gesetze erlassen. Aufgrund dieser Gesetze kann dann die Ermächtigung für die Hochschulen/Ministerien abgeleitet werden, Prüfungsordnungen zu erlassen.
Das Bundesland kann zwar grundsätzlich Gesetze zur Erlangung von Berufsabschlüssen erlassen. Wenn der Bund tätig wird, kann dies mitunter jedoch bedeuten, dass die vom Bund geschaffenen Regeln Vorrang haben. Bei vielen Heilberufen z.B. hat der Bund von dieser Kompetenz Gebrauch gemacht und bundesweit einheitliche Regelungen geschaffen, beispielsweise die Ergotherapeutenausbildungsverordnung. In den restlichen Bereichen gibt es ganz überwiegend landesrechtliche Regelungen, die Hochschulgesetze.
Auf der Grundlage der Hochschulgesetze geben sich die Universitäten selbst ihre Prüfungsordnungen. Unterschieden werden kann dabei zwischen allgemeinen Prüfungsordnungen, also solchen die fachübergreifend für die Studierendenschaft gelten sollen, und fachspezifischen Prüfungsordnungen, die dann die Prüfungen eines konkreten Studiengangs regeln.
Die genauen Verfahren wie Prüfungsordnungen wirksam erlassen werden, sind kompliziert. Hinzukommt, dass die Prüfungsordnungen einem permanenten Wandel unterliegen, so dass ständig Neuregelungen hinzukommen und bestehende Regelungen gestrichen oder verändert werden.
Sollten Sie hochschulrechtliche Fragen bzgl. Prüfungsordnungen haben, können Sie uns per E-Mail oder telefonisch kontaktieren. Wir beraten Sie gern!
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