Akkreditierung von Studiengängen

Wir beraten seit Langem private und staatliche Hochschulen bei der Akkreditierung von Studiengängen. Bachelor- und Masterstudiengänge müssen akkreditiert werden. Hierbei entstehen immer wieder rechtliche und tatsächliche Probleme. Konsekutive Studiengänge (Bachelor als grundständiges Studium, der Master als anschließendes postgraduales Studium) einer Hochschule können z.B. nur akkreditiert werden, wenn eine Regelstudienzeit von insgesamt 5 Jahren nicht überschritten wird. Was das für einen Studiengangwechsel oder Hochschulwechsel bedeuten kann, muss bedacht werden.

Für die Akkreditierung ist nachzuweisen, dass der Bachelor- oder Masterstudiengang modularisiert und mit einem Leistungspunktsystem ausgestattet ist. Die Module müssen entsprechend den Vorgaben strukturiert und realistisch umsetzbar sein. Besonders wichtig bei der Akkreditierung ist die Schlüssigkeit des Studienkonzepts und die Gewährleistung des Studienangebots über einen gewissen Zeitraum, so dass das Studienziel auch erreichbar ist.

Bei der Akkreditierung muss ebenfalls bedacht werden, dass Bachelor- und Masterabschlüsse dem Diplom- oder Magisterabschluss gleichgestellt sind. Die berufsöffnenden Abschlüsse im Bachelor- oder Masterstudiengang müssen die gleichen beruflichen Möglichkeiten wie beim Diplom- oder Magisterstudiengang eröffnen.

Da das Akkreditierungsverfahren komplex und teilweise im behördlichen Verfahren schwergängig sein kann, bieten wir unseren Hochschulen Beratung in der Ausgestaltung der Akkreditierungsunterlagen und z.B. die Erstellung von Prüfungsordnungen an. Dies betrifft natürlich auch die Vorgänge der Reakkreditierung.

Wir helfen auch gerne bei der Auswahl der Akkreditierungsagentur. Folgende Agenturen sind berechtigt, Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates

  • Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen (AQAS)
  • Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung kanonischer Studiengänge (AKAST)
  • Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften, der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik (ASIIN)
  • Evaluationsagentur Baden-Württemberg (evalag)
  • Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ)
  • Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria)
  • Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur (ZEvA)
  • Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Gesundheit und Soziales (AHPGS)
  • Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut (ACQUIN)
  • Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA)

Sie können uns jederzeit gerne kontaktieren, wenn Sie Fragen zum Hochschulrecht und speziell zum Akkreditierungsverfahrens von Studiengängen haben.

ÜBER UNSERE ANWALTLICHE LEISTUNG

Wir wissen, was wir können und bieten Ihnen dieses Wissen und Können an.
Dabei beraten wir Sie immer persönlich, bleiben verlässlich und fair.

Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden Sie mit aller Kompetenz bei Fragen der Akkreditierung beraten oder vertreten. Dabei stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer Erfahrung zur Seite.

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