Prüfungsanfechtung in Mecklenburg-Vorpommern
Jura 2. Staatsexamen

Auch wenn in Mecklenburg-Vorpommern nur wenige Referendarinnen und Referendare pro Jahr ihr 2. Staatsexamen ablegen, müssen dennoch Prüfungsanfechtungen durchgeführt werden. Wir beraten und vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten bei solchen Prüfungsanfechtungen und sehen ähnliche Entwicklungen wie im übrigen Bundesgebiet.

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Prüfungsanfechtung

Der Erfolg einer Prüfungsanfechtung hängt davon ab, ob Bewertungsfehler oder Verfahrensfehler vorliegen. Es ist wichtig, rechtzeitig Widerspruch (innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe) einzulegen oder Verfahrensfehler unverzüglich zu rügen.

Klausuren und Durchfallquote in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern müssen 8 Klausuren geschrieben werden, die 70% des Gesamtergebnisses ausmachen. Die Durchfallquote liegt im Bundesdurchschnitt, wobei dies aufgrund der geringen Anzahl an Prüflingen auch Zufallsergebnisse sein können. 2017 sind von 58 Prüflingen beispielsweise 7 durchgefallen (12%). Die Prüfungsergebnisse haben sich in den letzten Jahren positiv entwickelt, weshalb wir die Situation weiter beobachten.

Zulassung zur mündlichen Prüfung

Nach § 49 JAPO-MV gilt:

Zur mündlichen Prüfung ist zugelassen, wer im schriftlichen Abschnitt der Prüfung eine Gesamtnote von mindestens 3,56 Punkten erreicht. Dabei muss mindestens die Hälfte der anzufertigenden Klausuren mit wenigstens 4,00 Punkten bewertet worden sein. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist die Zweite juristische Staatsprüfung nicht bestanden.

Um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden, müssen von den 8 Klausuren mindestens 4 bestanden werden, und es muss ein Punkteschnitt von 3,56 Punkten (28,5 Rohpunkte) erreicht werden. Dabei kann es ausreichen, wenn durch eine Prüfungsanfechtung die Bewertung um nur einen Punkt angehoben wird.

Vorgehen bei einer Prüfungsanfechtung

Bewertungsfehler können wir nur dann seriös bestätigen, wenn wir Ihre Klausuren einsehen und bewerten können. Dazu benötigen wir Akteneinsicht, die wir zusammen mit dem Einlegen des Widerspruchs beantragen. Innerhalb von 5–7 Tagen erhalten wir in der Regel Ihre Prüfungsakte mit den Klausuren und Voten. Danach schätzen wir die Klausuren ein, die für Ihr Prüfungsergebnis entscheidend sind. Je nach Situation können wir auch die mündliche Prüfung bewerten.

Nach der Einschätzung informieren wir Sie per E-Mail und besprechen die Erfolgsaussichten in einem persönlichen Gespräch. Wenn Sie den Widerspruch zurücknehmen, endet das Verfahren. Bei einer Entscheidung für die Prüfungsanfechtung erstellen wir eine umfassende und substantiierte Widerspruchsbegründung.

Die Behörde / Das Landesjustizprüfungsamt

Das Landesjustizprüfungsamt in Mecklenburg-Vorpommern, das dem Justizministerium in Schwerin zugeordnet ist, kennen wir aus vielen Verfahren. Die Zusammenarbeit verlief bisher fair und sachlich. Es hängt jedoch stark von den Prüfern ab, ob sie ihre Bewertung im Überdenkungsverfahren anpassen. Falls dies geschieht, hebt das Landesjustizprüfungsamt den ursprünglichen Bescheid in der Regel auf.

Kontakt für Prüfungsanfechtungen

Wenn Sie eine Prüfungsanfechtung planen, zögern Sie nicht, sich bei uns zu melden. Wir erklären Ihnen den Ablauf, die Möglichkeiten und die Kosten. Sie können uns gerne anrufen oder eine Nachricht per E-Mail schicken.

Erfolge bei Jura Prüfungsanfechtungen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.

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    Wir wissen, was wir können und bieten Ihnen dieses Wissen und Können an.
    Dabei beraten wir Sie immer persönlich, bleiben verlässlich und fair.

    Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Prüfungsanfechtung in Mecklenburg-Vorpommern , 2. Staatsexamen, erfolgreich durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.