Prüfungsanfechtung in Mecklenburg-Vorpommern, 2. Staatsexamen

Auch wenn in Mecklenburg-Vorpommern nur wenige Referendarinnen und Referendare pro Jahr ihr 2. Staatsexamen ablegen, ändert das nichts an der Tatsache, dass auch hier Prüfungsanfechtungen des 2. Staatsexamens durchgeführt werden müssen. Wir beraten und vertreten unserer Mandantinnen und Mandanten bei Prüfungsanfechtungen des 2. Staatsexamens in Mecklenburg-Vorpommern und sehen trotz der wenigen Prüflinge die gleichen Entwicklungen wie im übrigen Bundesgebiet. Der Erfolg einer Prüfungsanfechtung hängt wie auch in anderen Bundesländern davon ab, ob Bewertungsfehler oder Verfahrensfehler vorliegen. Dabei ist es wichtig, rechtzeitig Widerspruch (ein Monat nach Bekanntgabe) einzulegen oder im Falle von Verfahrensfehlern, diese unverzüglich zu rügen.

In Mecklenburg-Vorpommern werden 8 Klausuren geschrieben, die 70% des Gesamtergebnisses ausmachen. Die Durchfallquote in Mecklenburg-Vorpommern liegt im Bundesdurchschnitt, wobei das bei einer so geringen Anzahl an Prüflingen eher ein Zufallsergebnis ist (2017 sind z.B. von 58 Prüflingen 7 durchgefallen = 12%, bei 11 durchgefallenen Prüflingen wären es schon 20%). Die Tendenz der Prüfungsergebnisse ist allerdings in den letzten Jahren eher positiv, so dass wir die Entwicklung, wie viele Prüflinge bestehen oder durchfallen, weiter beobachten werden.

Wann wird ein Prüfling in Mecklenburg-Vorpommern zur mündlichen Prüfung zugelassen, wann ist er durchgefallen?

Nach § 49 JAPO-MV gilt:

Zur mündlichen Prüfung ist zugelassen, wer im schriftlichen Abschnitt der Prüfung eine Gesamtnote von mindestens 3,56 Punkten erreicht. Dabei muss mindestens die Hälfte der anzufertigenden Klausuren mit wenigstens 4,00 Punkten bewertet worden sein. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist die Zweite juristische Staatsprüfung nicht bestanden.

Für die Zulassung zur mündlichen Prüfung müssen Sie also von den 8 Klausuren 4 bestehen und als Punkteschnitt 3,56 Punkte erreichen, also 28,5 Rohpunkte. An dieser Regelung ist zu erkennen, dass es nicht zwingend ein ganzer Rohpunkt ist, den der Anwalt für Prüfungsanfechtung erreichen muss, sondern es in Mecklenburg-Vorpommern für einen Erfolg auch reichen kann, wenn wir einen der beiden Prüfer einer Klausur von der Anhebung seiner Bewertung um einen Punkt überzeugen können.

Bewertungsfehler können wir seriös nur bestätigen, wenn wir Ihre Klausuren vorliegen haben und diese einschätzen können. Eine allgemeine Aussage zu den Erfolgswahrscheinlichkeiten einer Prüfungsanfechtung können wir ohne Akteneinsicht nur pauschal treffen. Wir benötigen daher Akteneinsicht, die wir zusammen mit dem Einlegen des Widerspruchs anfordern. 5 – 7 Tage nach dem Antrag erhalten wir in der Regel dann Ihre Prüfungsakte mitsamt den Klausuren und Voten. Wir schätzen anschließend die Klausuren ein, die für Ihr Prüfungsergebnis und Ihr Ziel wichtig sind. Wenn Sie wegen einer fehlenden bestandenen Klausur z.B. durchgefallen sind, schauen wir uns die Klausuren „unterm Strich“ an. Haben Sie das Prädikat nur knapp verpasst, können wir uns in der Regel neben den Klausuren auch die mündliche Prüfung ansehen und einschätzen. Nach erfolgter Einschätzung, senden wir Ihnen diese per E-Mail zu. Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs können wir dann die Erfolgsaussichten des weiteren Vorgehens besprechen. Entscheiden Sie sich zur Rücknahme des Widerspruchs, wäre das Verfahren damit beendet. Wenn Sie sich für die Prüfungsanfechtung entscheiden, erstellen wir für die betreffenden Klausuren eine umfassende und substantiierte Widerspruchsbegründung. Aufgrund unserer Erfahrung in Mecklenburg-Vorpommern können wir dabei auf ein fundiertes Wissen zurückgreifen, das uns auch erlaubt, bestimmte Prüferinnen und Prüfer besser einschätzen und unsere Begründung daran ausrichten zu können.

Das Landesjustizprüfungsamt in Mecklenburg-Vorpommern, das dem Justizministerium in Schwerin zugeordnet ist, kennen wir aufgrund einer Vielzahl an Verfahren gut. Wir haben bisher ohne größere Probleme mit dem Prüfungsamt zusammengearbeitet, das Prüfungsanfechtungen fair und sachlich bearbeitet. Es kommt natürlich sehr auf die Prüfer im Überdenkungsverfahren an, ob diese bereit sind ihre eigene Bewertung zu überdenken. Haben sich die Prüfer dann aber zu einer Anhebung oder Besserbewertung entschieden, stellt sich das Landesjustizprüfungsamt aber nicht dagegen, sondern hebt den ursprünglichen Bescheid auf.

Wenn Sie eine Prüfungsanfechtung planen, melden Sie sich gerne bei uns. Wir können Ihnen den Ablauf, die allgemeinen Möglichkeiten und die Kosten erklären. Zögern Sie nicht, wenn Sie Fragen haben. Dafür ist das Ergebnis und die Prüfungsanfechtung eines 2. Staatsexamens zu wichtig.

Erfolge bei Jura Prüfungsanfechtungen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.

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    Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Prüfungsanfechtung in Berlin / Brandenburg, 2. Staatsexamen, erfolgreich durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.