Prüfungsanfechtung in München

München bzw. Bayern geht – einmal mehr – einen Sonderweg bei Prüfungsanfechtungen des ersten Staatsexamens. Nicht nur, dass es kein ordentliches Widerspruchsverfahren gibt, es gibt leider auch ziemlich schlechte Aussichten, was den Erfolg einer Prüfungsanfechtung betrifft.

Die Prüfungsergebnisse in München / Bayern sind nicht so schlecht, wie gemeinhin angenommen wird. Die Durchfallquote von ca. 28% liegt im Bundesdurchschnitt. Allerdings liegt der größte Anteil der Ergebnisse im Bereich „ausreichend“. Da zwischen ausreichend und mangelhaft nur ein schmaler Grat liegt, fallen mal mehr oder weniger Prüflinge durch. Dies bestätigt leider die alte Prüfungsweisheit: Wer auf Bestehen lernt, kann auch durchfallen. Allerdings müssen wir diese Prüfungsweisheit ergänzen, da natürlich immer wieder auch Prüflinge durchfallen, die auf ein deutlich höheres Notenziel gelernt haben.

Unabhängig von Statistiken und Weisheiten, haben wir in München bereits eine enorme Anzahl an Prüfungsanfechtungen durchgeführt. Da viele Kandidaten im Ausreichend ihr erstes Staatsexamen ablegen, besteht ein großes Interesse daran, diese Benotung anzuheben. Bei den Kandidatinnen und Kandidaten, die durchgefallen sind, ist die Dringlichkeit natürlich umso mehr gegeben. Wir beraten Sie mit Erfahrung bei Prüfungsanfechtungen in München und zeigen Ihnen, ob Ihre Prüfungsanfechtung Erfolg haben kann.

In München werden 6 Klausuren geschrieben, die mit 75% beim Endergebnis ins Gewicht fallen. Die mündliche Prüfung macht die übrigen 25% aus. Hat man die mündliche Prüfung erreicht, sind die Chancen gut, dass sich die Prüfungskandidatinnen und Kandidaten noch einmal verbessern. Das gleicht ein wenig die eher im unteren Bereich liegenden Noten aus den schriftlichen Prüfungsleistungen aus.

Wann wird ein Prüfling zur mündlichen Prüfung – Jura Erstes Staatsexamen in München zugelassen, wann ist man durchgefallen?

Nach § 31 (2) JAPO Bayern gilt:

Wer im schriftlichen Teil der Prüfung einen Gesamtdurchschnitt von mindestens 3,80 Punkten erreicht und nicht in mehr als drei Prüfungsarbeiten eine geringere Punktzahl als 4,00 erhalten hat, ist zur mündlichen Prüfung zugelassen. 

Wenn Prüflinge die Grenze von 3,80 Punkten im Durchschnitt überschreiten oder leicht darüber liegen, müssen sie sich noch in der mündlichen Prüfung hochpunkten, um auf insgesamt 4,00 Punkte zu kommen. Tatsächlich fallen sehr (sehr) wenige Prüflinge noch in der mündlichen Prüfung durch, wenn sie sie erst einmal erreicht haben. Kandidaten, die mit guten Vornoten in die mündliche Prüfung kommen, werden in München in der Regel die Note halten oder sich verbessern. Verschlechterungen sind eher selten.

In keinem anderen Bundesland als in Bayern rufen uns Kandidatinnen und Kandidaten nach Erhalt des Prüfungsergebnisses so desillusioniert an und sind der Meinung, eine Prüfungsanfechtung in München habe sowieso keine Aussicht auf Erfolg. Es gibt Anwaltskollegen, die dieses Gerücht noch befeuern. Andere Kollegen wiederum tun so, als hätten sie den heiligen Gral der Prüfungsanfechtung gefunden und könnten jeden durchgefallenen Prüfling direkt zum Juristen machen. Die Wahrheit liegt in diesem Fall leider nicht zwischen diesen beiden Extremen. Der Kollege, der eher negativ eingestellt ist, ist in Bayern und eben auch in München statistisch gesehen der Wahrheit näher. In München bzw. Bayern haben Prüfungsanfechtungen tatsächlich geringere Aussichten auf Erfolg als in anderen Bundesländern. Dies hat viele Gründe, die hier alle aufzuzählen den Rahmen sprengen würden. Richtig ist auf jeden Fall, dass das Landesjustizprüfungsamt in München eher restriktiv mit Prüfungsanfechtungen umgeht und statistisch gesehen weniger Prüfungsanfechtungen Erfolg haben, als in anderen Bundesländern. Tatsache ist auch, dass die Prüfervoten in München / Bayern eher schwierig anzugreifen sind, was zum einen daran liegt, dass sie durchaus fundierte Kritik äußern, aber auch zum anderen teilweise recht pauschal gehalten werden. Ein weiterer Grund wird sein, was sich natürlich nicht bestätigen lässt, dass durch die eher harte Gangart bei Prüfungsanfechtungen, Prüflinge von einer solchen Prüfungsanfechtung abgehalten werden und diese gar nicht erst unternehmen. Das ist aber ein Fehler. Wir haben in München und Bayern schon genug erfolgreiche Prüfungsanfechtungen durchgeführt, um feststellen zu können, dass die Erfolgsquote zwar geringer als im übrigen Bundesgebiet ist, die Chancen aber immer noch hoch genug sind, um bei offensichtlichen Bewertungsfehlern eine Prüfungsanfechtung empfehlen zu können.

Die Gerichte in Bayern waren in der weiter zurückliegenden Vergangenheit eher abweisend. Dies hat sich aber in den letzten 5 Jahren deutlich geändert. Die aktuelle Prüfungsrechtskammer ist durchaus prüflingsfreundlich und guten Argumenten offen. Obwohl wir hoffen, dass das lange so bleibt, versuchen wir dennoch unsere Verfahren bereits im Nachprüfungsverfahren zum Erfolg zu führen.

Der Ablauf einer Prüfungsanfechtung unterscheidet sich deutlich von den Prüfungsanfechtungen in allen anderen Bundesländern. Zunächst gibt es kein Widerspruchsverfahren. Vielmehr muss innerhalb eines Monats nach Ergebnisbekanntgabe ein Antrag auf Nachprüfung des Prüfungsergebnisses gestellt werden. Die Besonderheit ist hier, dass dieser Antrag die Klagefrist nicht hemmt. Würde aus einem Widerspruch im Regelfall die aufschiebende Wirkung folgen, bewirkt der Nachprüfungsantrag dies eben nicht. Das bedeutet, dass, will sich der Prüfling die Möglichkeit einer Klage bewahren, parallel zum Nachprüfungsantrag innerhalb eines Monats Klage erhoben werden muss. Diese Klage stellen wir dann in der Regel bis zum Abschluss des Nachprüfungsverfahrens ruhend. Dem Antrag auf Ruhen des Verfahrens entspricht das Gericht immer (diese Aussage gilt natürlich nur für unsere Verfahren).

Das Prüfungsamt in München ist durchaus hilfsbereit und übersendet uns die Klausuren und Voten auf unseren Antrag hin per E-Mail. Das ist im Vergleich zu anderen Prüfungsämtern in Deutschland recht fortschrittlich und erleichtert die Zusammenarbeit. Aufpassen muss der Anwalt für Prüfungsanfechtungen in München, da die Begründungsfrist 2 Monate nach Ergebnisbekanntgabe abläuft. Diese Frist ist nicht verlängerbar und somit eine sog. Notfrist. Problematisch wird diese Frist, wenn Mandantinnen oder Mandanten sehr spät zu uns kommen. Dann warten wir 5-6 Arbeitstage auf die Klausuren und haben dann entsprechend wenig Zeit die Klausuren einzuschätzen. Aber auch dann machen wir es möglich und schieben notfalls eine Nachtschicht ein.

Wenn Sie mit Ihrem Ergebnis in München / Bayern nicht einverstanden sind und Ihre Klausuren überprüfen lassen wollen, zögern Sie nicht. Sie können uns per E-Mail, Telefon oder, sollten Sie zufällig in Hamburg sein, auch persönlich kontaktieren.

Erfolge bei Jura Prüfungsanfechtungen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.

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    Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Prüfungsanfechtung in Berlin / Brandenburg, 2. Staatsexamen, erfolgreich durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.