Keine Zulassung zur Bachelorarbeit wegen Nichtmeldung zu einer Modulprüfung
Unsere Mandantin meldete sich nicht rechtzeitig zur Modulprüfung und wurde daher vom Prüfungsamt zwangsangemeldet, was sie jedoch nicht mitbekam. Da es ihr dritter Versuch war, erhielt sie von der Hochschule die Exmatrikulation. Ein solcher Fall passiert leider recht häufig und bedarf in der Regel viel Fingerspitzengefühl. Die Hochschule handelte zumindest entsprechend der Studien- und Prüfungsordnung. Wir konnten mit einigen guten Argumenten das Prüfungsamt davon überzeugen, dass die Anmeldung unsere Mandantin zu diesem Zeitpunkt nicht rechtsmäßig gewesen ist, da sie zum Zeitpunkt der Anmeldung prüfungsunfähig gewesen ist. Dies hatte sie zwar verspätet dem Prüfungsamt mitgeteilt, dieses hatte aber nach einigen Gesprächen Nachsicht. Da nur noch diese Modulprüfung fehlte, wird unsere Mandantin sie nunmehr nachholen und erhält so die Zulassung zur Abschlussarbeit.