Prüfungsanfechtung in Frankfurt

Beim Jurastudium an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt können die Prüfungsleistungen im Grundstudium zur Zwischenprüfung und der Schwerpunktbereichsprüfung angefochten werden. In der Schwerpunktbereichsprüfung liegt die Durchschnittspunktzahl in Frankfurt regelmäßig bei um die 10,0 Punkten.

In Frankfurt werden im 1. Staatsexamen 6 Klausuren geschrieben, die 66,67% der Gesamtnote ausmachen. Die mündliche Prüfung macht den Rest der Gesamtnote aus. Die Ergebnisse sind in der Gesamtnote in Frankfurt als insgesamt überdurchschnittlich zu bewerten, wobei die Durchfallquote im bundesweiten Vergleich mit ca. 28% als normal anzusehen ist. Endgültig fallen 3-4% durch.

In Frankfurt, wie auch im übrigen Bundesgebiet, muss innerhalb von einem Monat nach der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses Widerspruch eingelegt werden. Sollte diese Frist verpasst werden, wird der Ergebnisbescheid bestandskräftig. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens findet das Überdenkungsverfahrens statt. Dabei überdenken die Prüfer, die auch die ursprüngliche Bewertung vorgenommen haben, ihre Benotung und die Begründung der Benotung. Dieses Überdenken ist besonders wichtig, wenn es um das Bestehen des 1.Staatsexamens geht.

Wann ist man in Frankfurt zur mündlichen Prüfung – Jura 1. Staatsexamen zugelassen, wann ist man durchgefallen?

Nach § 18 JAG Hessen wird das 1. juristische Staatsexamen in Frankfurt für nicht bestanden erklärt, wenn

vier oder mehr Aufsichtsarbeiten mit einer Durchschnittspunktzahl von weniger als 4 Punkten bewertet werden oder liegt die Durchschnittspunktzahl aller Aufsichtsarbeiten unter 3,5 Punkten, ist die Bewerberin oder der Bewerber von der weiteren Prüfung ausgeschlossen und hat die Prüfung nicht bestanden.

Sollte der Prüfling den Freiversuch genutzt haben, bleiben noch zwei Normalversuche. Wird der Wiederholungsversuch nicht bestanden, gilt die erste Staatsprüfung als endgültig nicht bestanden.

Gerade beim Nichtbestehen stellt sich die Frage, ob die Bewertung der wirklichen Prüfungsleistung entspricht. Viele Prüflinge nehmen dann selbständig die Klausureinsicht vor, was nicht immer empfehlenswert ist. Für einen Prüfling ist es selber kaum möglich, seine eigene Leistung einzuschätzen. Die Voten zu den Bewertungen wirken zudem für den Prüfling meistens niederschmetternd. Die Begründungen lesen sich überzeugend und für den Fall, dass man durchgefallen ist, verfügt man in der Regel auch nicht über das größte juristische Selbstbewusstsein. Es bietet sich daher an, die Prüfungsleistungen durch einen objektiven Dritten begutachten zu lassen, der über prüfungsrechtliches Spezialwissen verfügt.

Wenn Sie mit der Bewertung ihrer Klausuren oder ihrer mündlichen Prüfung nicht einverstanden sind, können Sie uns kontaktieren. Wir können dann nach Rücksprache mit Ihnen, das Widerspruchsverfahren einleiten und das Verfahren für Sie übernehmen. Sie sollten über ein Widerspruchsverfahren auch dann nachdenken, wenn Ihnen noch ein Prüfungsversuch bleibt. Es beruhigt ungemein, wenn man noch ein „Eisen im Feuer“ hat. Leider sehen wir es immer wieder, dass der Erstversuch nicht angefochten wird, obwohl z.B. nur ein Punkt fehlt und dann im Zweitversuch aufgrund der Aufregung und der existentiellen Situation weniger Punkte erzielt werden. Dies soll Ihnen keine Angst machen, sondern nur die Realität unseres Kanzleialltags zeigen. Um wieder zu beruhigen, kann aber auch festgestellt werden, dass im Zweitversuch die Durchfallquote deutlich geringer ist. Dennoch fallen eben auch Prüflinge durch.

Wir schätzen Ihre Klausuren ein, nachdem wir diese beim Prüfungsamt angefordert haben und übersenden Ihnen die Einschätzung in schriftlicher Form. Danach können Sie entscheiden, ob Sie den Widerspruch aufrechthalten oder zurücknehmen wollen. Sollte der Widerspruch zurückgenommen werden, entstehen in Frankfurt keine Verwaltungsgebühren.

Das Justizprüfungsamt in Frankfurt ist eine in das Ministerium der Justiz eingegliederte oberste Landesbehörde. Auch wenn wir die Verantwortlichen im Frankfurter Prüfungsamt sehr schätzen, gut und einen professionellen Umgang mit ihnen pflegen, muss doch darauf hingewiesen werden, dass die Verfahrensdauer in Frankfurt eher überdurchschnittlich lang ist. Wir warten bei Prüfungsanfechtungen in Frankfurt, egal ob mit oder ohne Erfolg, mindestens 3 Monate und manchmal auch deutlich länger auf das Ergebnis des Widerspruchsverfahrens. In unseren dringenden Fällen versuchen wir auf eine Beschleunigung des Überdenkungsverfahrens hinzuwirken. Es muss aber auch darauf hingewiesen werden, dass das Prüfungsamt auch von den Prüferinnen und Prüfern abhängig ist.

Die Erfolgsquote für Prüfungsanfechtungen ist in Frankfurt nach unserer Statistik eher als unterdurchschnittlich zu bewerten. Auch die Erfolgsquote von Klagen vor dem Verwaltungsgericht sind sehr davon abhängig welche Richterin oder Richter bzw. Kammer das Verfahren führt. Wir haben schon von sehr entgegenkommenden Richterinnen und Richtern bis hin zu äußerst abweisenden Kammern alles erlebt. Dies ist im Stadium des Gerichtsverfahrens schon eine Besonderheit. Wir kennen zwar die entsprechende Prüfungsrechtskammer, sind aber immer wieder überrascht, wie wechselhaft die Entscheidungen sind. Daher versuchen wir die Prüfungsanfechtungen in Frankfurt bereits im Widerspruchsverfahren zum Erfolg zu führen. Aber selbst dann, wenn wir keinen Erfolg hatten, bedeutet das nicht, dass ein Klageverfahren von vornherein als aussichtslos zu bezeichnen ist. Es muss nur dann die Herangehensweise je nach Kammer angepasst werden.

Wir können aufgrund der Vielzahl der geführten Verfahren sehr gut für Sie einschätzen, ob eine Prüfungsanfechtung in Frankfurt mit einem Rechtsanwalt erfolgsversprechend ist oder nicht.

Erfolge bei Jura Prüfungsanfechtungen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.

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    Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Prüfungsanfechtung in Berlin / Brandenburg, 2. Staatsexamen, erfolgreich durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.