Prüfungsanfechtung in Hamburg
2. Staatsexamen

Prüfungsanfechtungen des 2. Staatsexamens in Hamburg verlaufen im Grunde genauso wie in Bremen und Schleswig-Holstein. Da das Gemeinsame Prüfungsamt für das 2. Staatsexamen zuständig ist, ist der Erfolg einer Prüfungsanfechtung in Hamburg genauso wahrscheinlich, wie eine Prüfungsanfechtung in Bremen oder Schleswig-Holstein.

Die für die drei Bundesländer geltende Übereinkunft regelt die Prüfungen des zweiten Staatsexamens. Auch wenn die Prüfungen und die Prüfungsvoraussetzungen gleich sind, unterscheiden sich die Ergebnisse des zweiten Staatsexamens in den drei Bundesländern teils erheblich. Bei einer relativ niedrigen Durchfallquote von 13 – 15% erreichen überdurchschnittlich viele Prüflinge ein Prädikatsexamen. Der Anteil eines „Ausreichend“ ist in Hamburg mit unter 10% verschwindend gering im Vergleich zu 20 – 40% im übrigen Bundesgebiet. Hamburg meint es also gut mit seinen Prüflingen. Dennoch haben wir eine Vielzahl an Prüfungsanfechtungen des zweiten Staatsexamens auch in Hamburg.

Bei den 8 zu schreibenden Klausuren kommen 4 aus dem Bürgerlichen Recht. Ein Prüfling, der dem Zivilrecht zugeneigt ist, kann also in Hamburg sein Wissen in gleich 4 Klausuren anbringen. Als einziges Bundesland hat Hamburg eine höhere Durchfallquote bei männlichen Prüfungskandidaten. Worauf diese Unterschiede in allen Bereichen der Prüfungsergebnisse fußen, hat sich uns bisher noch nicht vollends erschlossen, ist aber auch für die eigentliche Prüfungsanfechtung nicht von Relevanz. Wir führen Prüfungsanfechtungen des zweiten Staatsexamens durch, egal, ob Sie durchgefallen sind oder bestanden haben. Ob eine Prüfungsanfechtung Erfolg haben kann, können wir nach einer Einschätzung Ihrer Klausuren sagen.

Wann hat ein Prüfling das zweite Staatsexamen in Hamburg im schriftlichen Teil bestanden, bzw. wird zur mündlichen Prüfung zugelassen und wann ist er durchgefallen?

Nach § 15 Abs. 1 der Übereinkunft ist von der mündlichen Prüfung ausgeschlossen, wer

in den Aufsichtsarbeiten nicht eine durchschnittliche Punktzahl von mindestens 3,75 und in mindestens vier Aufsichtsarbeiten, von denen eine aus dem Bürgerlichen Recht stammen muss, nicht mindestens die Punktzahl 4,0 erreicht hat.

Satz 1 gilt nicht, wenn der Referendar in mindestens sechs Aufsichtsarbeiten, von denen eine jeweils eine aus dem Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht stammen muss, mindestens die Punktzahl 4,0 erreicht hat.

Trotz der guten und überdurchschnittlichen Ergebnisse beim 2. Staatsexamen in Hamburg, haben wir bei jedem Durchgang auch eine große Anzahl an Prüfungsanfechtungen. Für einen Prüfling, der sein Punkteziel nicht erreicht hat oder durchgefallen ist, kann die gute Statistik in Hamburg im Übrigen ziemlich egal sein. So ist auch jede Prüfungsanfechtung vollkommen unabhängig von anderen Ergebnissen. Wir überprüfen die Klausuren unserer Mandantinnen und Mandanten immer ganz individuell auf die Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung. Dabei haben wir immer das Ziel unserer Mandantschaft im Auge.

Der Ablauf einer Prüfungsanfechtung ist, wie schon geschrieben, in Hamburg nicht anders als in Bremen oder Schleswig-Holstein. Das GPA hat allerdings eine merkwürdige Auslegung des Akteneinsichtsrechts. Wir erhalten bei einer Akteneinsicht lediglich die Klausuren mitsamt den Voten der Prüferinnen und Prüfer. Die Sachverhalte der Klausuren werden uns nicht ausgehändigt. Diese Handhabe ist störend und unbegründet, hat aber auf unsere Arbeit keine Auswirkung. Wir haben von jedem Durchgang die kompletten Sachverhalte und können so auf eine Akteneinsicht in die Sachverhalte verzichten. Es ist auch zu empfehlen, dass Prüflinge auf die persönliche Einsicht beim GPA verzichten, da dort nicht einmal Fotos gemacht werden dürfen.

Nach dem Erhalt der Klausuren suchen wir die Klausuren heraus, die für Ihre Konstellation wichtig sind. Sollten Sie durchgefallen sein, schauen wir uns zunächst die Klausuren an, die weniger als 4 Punkte erzielt haben. Sollte Ihnen dazu noch eine Klausur aus dem Zivilrecht fehlen, begrenzen wir die Einschätzung zu den Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung auf diese. Für den Fall, dass Ihnen zu Ihrem Ergebnis nur Punkte in irgendeiner der Klausuren fehlen, brauchen wir die Einsicht nicht zu beschränken und können alle mit in die Einschätzung aufnehmen. Wir richten uns dabei natürlich nach Ihren Vorgaben und sprechen unser Vorgehen immer mit Ihnen ab. Aufgrund der Erfahrungen aus einer Vielzahl an Prüfungsanfechtung in Hamburg beim zweiten Staatsexamen, können wir Ihnen eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen in Ihrem Widerspruchsverfahren geben.  Wir überlassen dabei nichts dem Zufall, sondern haben zu den bisherigen Prüfungsanfechtungen in Hamburg Statistiken zu den Widerspruchsbegründungen und den Prüferinnen und Prüfern erstellt. Nicht jede Prüferin oder jeder Prüfer lässt sich mit der gleichen Art von Widerspruchsbegründung überzeugen. So kann es durchaus vorkommen, dass wir je nach Prüferin oder Prüfer unsere Begründung anpassen, um den Erfolg der Prüfungsanfechtung wahrscheinlicher zu machen.

Mal abgesehen von der beschränkten Akteneinsicht können wir in Hamburg durchaus gute Ergebnisse bei Prüfungsanfechtungen des zweiten Staatsexamens vorweisen. Das GPA arbeitet professionell, sachlich und verlässlich. Die Erfolgsquote einer Prüfungsanfechtung in Hamburg liegt zwar nicht über dem Bundesdurchschnitt, aber sie ist immer noch gut. Auch das Verwaltungsgericht in Hamburg wehrt sich bei substantiierten Widerspruchs- bzw. Klagebegründungen nicht gegen eine positive Entscheidung.

Wir beraten Sie gerne, wenn Sie sich für eine Prüfungsanfechtung in Hamburg interessieren. Sie können uns per E-Mail, telefonisch oder persönlich bei uns in Hamburg in der Kanzlei kontaktieren. Nutzen Sie die Erfahrung und Kompetenz für den Erfolg Ihrer Prüfungsanfechtung.

Erfolge bei Jura Prüfungsanfechtungen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.

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