Prüfungsanfechtung wegen Bewertungsfehlern

Prüfungen werden u.a. im Rahmen der Schulzeit, während des Studiums oder der Ausbildung abgenommen, um die Leistung eines Prüflings in einem bestimmten Fachbereich bewerten zu können. Diese Bewertungen werden in der Regel von Prüferinnen und Prüfern nach deren Prüfererfahrung vorgenommen.

 

Bewertungsfehler: Prüfer haben einen Beurteilungsspielraum

Ihnen steht ein sog. Beurteilungsspielraum offen. Danach kann die Bewertung beeinflusst sein von prüfereigenen Wertungen und Prüfererfahrungen. Die Bewertung kann sich auch im Vergleich zu anderen Prüfungsleistungen verhalten, so dass die Prüferin oder der Prüfer einen gewissen Beurteilungsmaßstab hat.

 

Bewertungsfehler: Prüflinge haben einen Antwortspielraum

Das Prüfungsrecht lässt den Prüfling aber nicht rechtelos, sondern gesteht ihm einen dem Beurteilungsspielraum widerstreitenden Antwortspielraum zu. Ist eine Antwort des Prüflings fachlich vertretbar und ist diese Antwort auch mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete, kann der Prüfer diese Antwort nicht als falsch bewerten. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn der Prüfling nicht die Antwort gibt, die die Prüferin oder der Prüfer erwartet. Der Prüfling muss nicht einmal eine wie auch immer geartete „Bestlösung“ anbieten, um die volle Punktzahl oder zumindest keine Abwertung zu erhalten.

Die nachfolgenden Grundsätze des Prüfungsrechts gelten auch für Promotionsverfahren:

Bewertungsspielraum überschritten

  • Prüfungsbehörden unterlaufen Verfahrensfehler,
  • verkennen anzuwendendes Recht,
  • gehen von einem unrichtigen Sachverhalt aus,
  • verletzen allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe,
  • lassen sich von sachfremden Erwägungen leiten.

Antwortspielraum eingehalten

  • Eine vertretbare Lösung
  • mit gewichtigen Argumenten
  • folgerichtig begründete Lösung
  • darf nicht als „falsch“ bewertet werden.
  • Das Vertreten einer Mindermeinung ist kein Fehler.
Beurteilungsspielraum ist gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar

Der Beurteilungsspielraum ist gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar. Das bedeutet, dass z.B. das Gewichten bestimmter Prüfungselemente alleine der Prüferin oder dem Prüfer vorbehalten. Ein Gericht kann dementsprechend diese Gewichtung des Prüfers nicht ersetzen. Dieser Beurteilungsspielraum spielt auch schon im Widerspruchsverfahren eine gewichtige Rolle. Auch im Widerspruchsverfahrens, z.B. eines juristischen Staatsexamens, genügt es nicht, seine eigene Bewertung oder Wertung anstelle des Prüfers zu setzen. Ein Prüfer wird dann lediglich auf den ihm zustehenden Beurteilungsspielraum verweisen und seine Bewertung unverändert lassen.

 

Prüfungsanfechtung: Eine vertretbare Lösung kann nicht falsch sein

Eine Prüfungsanfechtung aufgrund eine Bewertungsfehlers kann daher nur Erfolg haben, wenn nachzuweisen ist, dass der Prüfer eine Lösung des Prüflings als falsch bewertet hat, obwohl diese vertretbar und/oder richtig ist.

Erfolge im Prüfungsrecht

Nachfolgend finden Sie eine kleine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.

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