Prüfungsanfechtung IHK / HK Ausbildung

IHK- oder Handelskammerprüfungen können angefochten werden. Egal, ob bei der Ausbildung zum Hotelkaufmann, Industriekaufmann, Bürokaufmann, Bankkaufmann, Mediengestalter, Bauzeichner, Fachinformatiker, Industriemechaniker, Elektroniker, Fotograf, Zahntechniker oder KFZ-Mechatroniker, die Prüfungsbewertungen sind Verwaltungsakte einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, die grundsätzlich allesamt prüfungsrechtlich überprüfbar sind. Aufgrund der Vielzahl der Ausbildungsberufe sind allerdings auch die Anforderungen an den Anwalt für Prüfungsanfechtungen vielfältig. Wir verfügen über die dahingehende Erfahrung und helfen Ihnen gerne.

 

Prüfungsanfechtung IHK / HK: Auf die Note kommt es an

Wie in anderen Ausbildungsbereichen auch, sind die Abschlussnoten wichtig für das weitere berufliche Fortkommen. Es ist daher von besonderer Wichtigkeit, dass ein Prüfling Wert auf eine ordnungsgemäße und angemessene Bewertung legt. Aber bereits am Ausbildungsplatz kann es zu Problemen und Verfahrensfehlern kommen. Diese gilt es unverzüglich zu rügen, um sich später darauf berufen zu können.

Die Grundsätze einer Überprüfung der Bewertung, ob nun Zwischenprüfung, Abschlussprüfung oder Meisterprüfung, sind die gleichen wie in anderen Studiengängen oder Ausbildungsberufen.

Die nachfolgenden Angaben und Grundsätze des Prüfungsrechts gelten für Prüfungsanfechtungen IHK / HK:

Bewertungsspielraum überschritten

  • Prüfungsbehörden unterlaufen Verfahrensfehler,
  • verkennen anzuwendendes Recht,
  • gehen von einem unrichtigen Sachverhalt aus,
  • verletzen allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe,
  • lassen sich von sachfremden Erwägungen leiten.

Antwortspielraum eingehalten

  • Eine vertretbare Lösung
  • mit gewichtigen Argumenten
  • folgerichtig begründete Lösung
  • darf nicht als „falsch“ bewertet werden.
  • Das Vertreten einer Mindermeinung ist kein Fehler.
Prüfungsanfechtung IHK / HK Prüfungen: Auf die Durchsetzung kommt es an

Gerade bei IHK- oder HK-Prüfungen erleben wir immer wieder, dass sich Prüflinge nicht trauen, gegen Bewertungen vorzugehen. Vielen Prüflingen, die bei uns anrufen, können wir allerdings bei Ihren Prüfungsproblemen helfen. Wir suchen dabei für unsere Mandantschaft immer den erfolgversprechendsten Weg.

Möglich ist auch, dass wir zunächst das Gespräch mit der Körperschaft suchen (IHK / HK), um Probleme effizient zu lösen. Wir erleben nicht selten, dass prüfungsrechtliche Missverständnisse persönlich besser auszuräumen sind. Gerade die erwähnten Körperschaften haben sich in der Vergangenheit immer wieder als zugänglich und kandidatenfreundlich erwiesen. Sollte allerdings der klassisch anwaltliche Weg angezeigt sein, so setzen wir diesen selbstverständlich mit aller Konsequenz für Sie durch.

Erfolge im Prüfungsrecht

Nachfolgend finden Sie eine kleine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.

Füllen Sie das Formular aus und wir melden uns bei Ihnen.

WIE KÖNNEN WIR IHNEN HELFEN?


                

    Sie haben eine Frage? Fragen Sie uns!

    Montag - Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr

    040 – 69 46 63 0

    ÜBER UNSERE ANWALTLICHE LEISTUNG

    Wir wissen, was wir können und bieten Ihnen dieses Wissen und Können an.
    Dabei beraten wir Sie immer persönlich, bleiben verlässlich und fair.

    Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Prüfungsanfechtung in Berlin / Brandenburg, 2. Staatsexamen, erfolgreich durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.