Prüfungsanfechtung Lehramt
Das Lehramtsstudium bringt eine Vielzahl an Prüfungen mit sich, die sich nach den gewählten Fächerkombinationen richten. Da das Studium, wie viele andere auch, modular aufgebaut ist, wird nicht nur in der Fächerkombination geprüft, sondern auch fächerübergreifend. Die Prüfungen während des Referendariats und die durchzuführenden Lehrproben sind im Prüfungsrecht speziell, da gerade die Lehrproben sehr von äußeren Faktoren beeinflusst werden können. War die Vorbereitung und Begleitung beim Unterrichtsentwurf ausreichend? Ist die Klasse gut vorbereitet? Gibt es Probleme mit dem Prüfungsausschuss oder einzelnen Mitgliedern? Wurde die Reflexion unvoreingenommen betrachtet?
Prüfungsanfechtung Lehramt: Bewertung oder Prüfungsverfahren fehlerhaft
Die Prüfungsbewertungen während des Studiums und des Referendariats sind als Verwaltungsakte angreifbar und nicht selten fehlerhaft. Es gilt insofern prüfungsrechtlich das gleiche wie in anderen Studiengängen auch.
Die nachfolgenden Angaben und Grundsätze des Prüfungsrechts gelten für alle Prüfungsanfechtungen.
Bewertungsspielraum überschritten
Antwortspielraum eingehalten
Prüfungsanfechtung Lehramt: Verfahrensfehler umgehend rügen
Wie auch bei anderen Prüfungsverfahren ist es besonders wichtig, etwaige Verfahrensfehler umgehend zu rügen. Gerade bei Prüfungsanfechtungen im Lehramt ist dies zu beachten, da Verfahrensfehler häufig vorkommen. Nicht selten gibt es aufgrund der Besonderheiten der Lehramtsausbildung und der gegebenen Hierarchien belastete Verhältnisse zwischen Prüfern und Prüfling. Prüfungsausschüsse können falsch besetzt und Prüfungsabläufe können gestört sein.
Wir helfen Ihnen als Anwälte für Prüfungsanfechtungen und aufgrund der Erfahrung bei Anfechtungen von Lehramtsprüfungen kompetent und zielstrebig. Um auch Ihren Vorgang von uns einschätzen zu lassen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail oder Telefon.