Prüfungsanfechtung in Saarbrücken
Auch wenn unser Standort in Hamburg recht weit entfernt vom Saarland liegt, führen wir hier selbstverständlich Prüfungsanfechtungen durch. Dies gilt insbesondere deswegen, da das Verfahren bzgl. einer Prüfungsanfechtung bundesweit sehr ähnlich ist (mit Ausnahme von Bayern).
Da wir im Prüfungsrecht hoch spezialisiert sind, kommen Mandanten und Mandantinnen aus der ganzen Bundesrepublik zu uns. Dank der Kommunikation durch E-Mail, Telefon oder Videokonferenz ist eine Mandatsübernahme für eine Prüfungsanfechtung im Saarland vollkommen unproblematisch. Eine persönliche Anwesenheit am Prüfungsort Saarbrücken ist für eine erfolgreiche Prüfungsanfechtung nicht notwendig. Wir beraten Sie jederzeit gerne, wenn Sie zum Verfahren, zur Erfolgswahrscheinlichkeit und zu den Kosten Fragen haben.
Im 1. Staatsexamen im Saarland werden im schriftlichen Teil der Prüfung sechs Aufgaben gestellt. Die Durchfallquote liegt mit 23,68 % im Jahr 2018 leicht unter dem Bundesdurchschnitt (27,94 im Jahr 2018).
Nach § 12 Abs. 2 JAG ist von der mündlichen Prüfung ausgeschlossen,
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- wer weniger als 3,5 Punkte im Durchschnitt erreicht hat oder
- wer in mehr als drei Aufsichtsarbeiten mit weniger als 4,00 Punkten bewertet wurde.
Man benötigt also 3,5 Punkte im Schnitt und mindestens drei bestandene Klausuren, um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. Falls Sie diese Voraussetzungen knapp verpasst haben, lohnt sich ein geschulter und neutraler Blick auf Ihre Klausuren, um die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs zu beurteilen. Das gilt natürlich auch für den Fall, dass Sie mit der Endnote nicht einverstanden sind. Auch wenn viele Punkte fehlen, sollten Sie sich nicht davon abhalten lassen, zumindest die Möglichkeit einer kurzen Einschätzung in Anspruch zu nehmen.
Nachdem wir Akteneinsicht beantragt haben, können wir anhand der Aufsichtsarbeiten und der Voten herausfiltern, ob möglicherweise Bewertungsfehler vorliegen oder ob eine Klausur wesentlich mehr Substanz hat, als vom Korrektor oder der Korrektorin anerkannt wurde. Die Sichtung der konkreten Klausuren ist dazu unbedingt notwendig, da wir sonst lediglich pauschale und allgemeingültige Aussagen über den Erfolg einer Prüfungsanfechtung eines 1. Staatsexamens im Saarland treffen können. Eine pauschale Einschätzung nur anhand der „Eckdaten“ hilft Ihnen aber nicht weiter.
Bei unserer Einschätzung hilft uns unsere langjährige Erfahrung im Prüfungsrecht und besonders im Bereich der Anfechtung von juristischen Staatsexamen in allen Bundesländern. Sollten wir zu dem Ergebnis kommen, dass in Ihrem Fall eine Anfechtung sinnvoll und erfolgsversprechend ist, teilen wir Ihnen das entsprechend mit und fertigen in einem nächsten Schritt und in Absprache mit Ihnen eine Widerspruchsbegründung an. Sie können sich auf der anderen Seite darauf verlassen, dass wir Ihnen eine ehrliche Rückmeldung geben, wenn nach unserer Ansicht eine Anfechtung nur wenig oder keine Chancen auf Erfolg hat.
Ist der Widerspruch begründet, muss zunächst abgewartet werden, bis das Prüfungsamt die Stellungnahmen der Korrektoren und Korrektorinnen eingeholt hat. Dies dauert im Saarland ungefähr 8 – 12 Wochen, wobei die Dauer je nach der Anzahl der angefochtenen Klausuren variieren kann. Im besten Fall hilft das Landesprüfungsamt in Saarbrücken dem Widerspruch ab und Sie haben Ihr Ziel – die Zulassung zur mündlichen Prüfung oder eine Anhebung der Gesamtbewertung – erreicht.
Gerne beraten wir Sie zu einer Anfechtung des 1. Staatsexamens in Saarbrücken. Nutzen Sie unsere Erfahrung und fachwissenschaftliche Kompetenz für den Erfolg Ihrer Prüfungsanfechtung.
Erfolge bei Jura Prüfungsanfechtungen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.
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ÜBER UNSERE ANWALTLICHE LEISTUNG
Wir wissen, was wir können und bieten Ihnen dieses Wissen und Können an.
Dabei beraten wir Sie immer persönlich, bleiben verlässlich und fair.
Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Prüfungsanfechtung in Berlin / Brandenburg, 2. Staatsexamen, erfolgreich durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.
Herr Ronnenberg hat mich über ein Überdenkungsverfahren sehr gut beraten und sowohl Chancen als auch Risiken klar dargelegt. Ich kann ihn deshalb nur weiterempfehlen.
Ein sehr kompetenter Anwalt, der für mich einen Erfolg erzielt an welchen ich nicht geglaubt habe. Vielen Dank!!
Top Kanzlei! Kompetent, zuverlässig und sehr freundlich! Absolute Empfehlung!
Ich hätte nie gedacht, dass es klappt, wollte aber alles versuchen. Nun bin ich durchs Mündliche und sehr froh, dass alles gut gegangen ist.
Ich habe mich sehr gut aufgehoben und gut beraten gefühlt. Mein rechtliches Problem konnte durch die Beratung schnell gelöst werden.
Herr Ronnenberg hat sich "über Gebühr" für mich eingesetzt und eine umfassende Widerspruchsbegründung und das Verfahren erfolgreich geführt.