Prüfungsanfechtung Wahlschwerpunkt

Die Prüfungsanfechtung der Schwerpunktbereichsprüfung kommt bei uns häufig vor. Auch wenn die Benotung im Schnitt erfreulich ausfällt, haben wir immer wieder Prüfungsleistungen aus Schwerpunktbereichsprüfung, die Bewertungsfehler aufweisen. Diese Bewertungen sollten Sie mit einem Anwalt für Prüfungsanfechtungen angreifen. Wir unterstützen Sie gerne mit Erfahrung und  Kompetenz im Prüfungsrecht.

Der Wahlschwerpunkt ist Teil des Ersten Staatsexamens und fließt zu 30 % in die Endnote des Ersten Staatsexamens ein.

Der Wert der Schwerpunktnote ist umstritten. Nach unseren Erfahrungen sind die Noten des Schwerpunkts in der Mehrzahl der Fälle deutlich besser als die Bewertung im schriftlichen Teil der Ersten Staatsprüfung. So gibt es durchaus Kanzleien oder Arbeitgeber, die die Note des Schwerpunkts aus der Endnote des Ersten Staatsexamens wieder herausrechnen, um eine realistische Einschätzung des Bewerbers zu bekommen. Auf der anderen Seite kann der Schwerpunkt eben die Note erheblich beeinflussen, was ein Prüfling auch zu seinem Vorteil nutzen kann.

Die nachfolgenden Angaben und Grundsätze des Prüfungsrechts gelten für alle Prüfungsanfechtungen:

Bewertungsspielraum überschritten

  • Prüfungsbehörden unterlaufen Verfahrensfehler,
  • verkennen anzuwendendes Recht,
  • gehen von einem unrichtigen Sachverhalt aus,
  • verletzen allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe,
  • lassen sich von sachfremden Erwägungen leiten.

Antwortspielraum eingehalten

  • Eine vertretbare Lösung
  • mit gewichtigen Argumenten
  • folgerichtig begründete Lösung
  • darf nicht als „falsch“ bewertet werden.
  • Das Vertreten einer Mindermeinung ist kein Fehler.

Wir können Ihnen dabei helfen, die Bewertung der Schwerpunktbereichsprüfung – egal, ob Aufsichtsarbeit, Hausarbeit oder mündliche Prüfung – einzuschätzen, um eventuell die Benotung anzufechten. Die Note kann Ihnen durchaus helfen, um Ihr weiteres berufliches Fortkommen zu erleichtern. Nicht selten passieren in der Schwerpunktbereichsprüfung Bewertungs- und Verfahrensfehler, die angefochten werden müssen, um eine ordnungsgemäße Bewertung zu erhalten.

Erfolge bei Jura Prüfungsanfechtungen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.

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    Wir wissen, was wir können und bieten Ihnen dieses Wissen und Können an.
    Dabei beraten wir Sie immer persönlich, bleiben verlässlich und fair.

    Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Prüfungsanfechtung in Berlin / Brandenburg, 2. Staatsexamen, erfolgreich durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.