Prüfungsanfechtung Wahlschwerpunkt
Die Prüfungsanfechtung der Schwerpunktbereichsprüfung kommt bei uns häufig vor. Auch wenn die Benotung im Schnitt erfreulich ausfällt, haben wir immer wieder Prüfungsleistungen aus Schwerpunktbereichsprüfung, die Bewertungsfehler aufweisen. Diese Bewertungen sollten Sie mit einem Anwalt für Prüfungsanfechtungen angreifen. Wir unterstützen Sie gerne mit Erfahrung und Kompetenz im Prüfungsrecht.
Der Wahlschwerpunkt ist Teil des Ersten Staatsexamens und fließt zu 30 % in die Endnote des Ersten Staatsexamens ein.
Der Wert der Schwerpunktnote ist umstritten. Nach unseren Erfahrungen sind die Noten des Schwerpunkts in der Mehrzahl der Fälle deutlich besser als die Bewertung im schriftlichen Teil der Ersten Staatsprüfung. So gibt es durchaus Kanzleien oder Arbeitgeber, die die Note des Schwerpunkts aus der Endnote des Ersten Staatsexamens wieder herausrechnen, um eine realistische Einschätzung des Bewerbers zu bekommen. Auf der anderen Seite kann der Schwerpunkt eben die Note erheblich beeinflussen, was ein Prüfling auch zu seinem Vorteil nutzen kann.
Die nachfolgenden Angaben und Grundsätze des Prüfungsrechts gelten für alle Prüfungsanfechtungen:
Bewertungsspielraum überschritten
Antwortspielraum eingehalten
Wir können Ihnen dabei helfen, die Bewertung der Schwerpunktbereichsprüfung – egal, ob Aufsichtsarbeit, Hausarbeit oder mündliche Prüfung – einzuschätzen, um eventuell die Benotung anzufechten. Die Note kann Ihnen durchaus helfen, um Ihr weiteres berufliches Fortkommen zu erleichtern. Nicht selten passieren in der Schwerpunktbereichsprüfung Bewertungs- und Verfahrensfehler, die angefochten werden müssen, um eine ordnungsgemäße Bewertung zu erhalten.
Erfolge bei Jura Prüfungsanfechtungen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.
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ÜBER UNSERE ANWALTLICHE LEISTUNG
Wir wissen, was wir können und bieten Ihnen dieses Wissen und Können an.
Dabei beraten wir Sie immer persönlich, bleiben verlässlich und fair.
Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Prüfungsanfechtung bei Klausuren im Wahlschwerpunkt erfolgreich durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.
Herr Ronnenberg hat mich über ein Überdenkungsverfahren sehr gut beraten und sowohl Chancen als auch Risiken klar dargelegt. Ich kann ihn deshalb nur weiterempfehlen.
Ein sehr kompetenter Anwalt, der für mich einen Erfolg erzielt an welchen ich nicht geglaubt habe. Vielen Dank!!
Top Kanzlei! Kompetent, zuverlässig und sehr freundlich! Absolute Empfehlung!
Ich hätte nie gedacht, dass es klappt, wollte aber alles versuchen. Nun bin ich durchs Mündliche und sehr froh, dass alles gut gegangen ist.
Ich habe mich sehr gut aufgehoben und gut beraten gefühlt. Mein rechtliches Problem konnte durch die Beratung schnell gelöst werden.
Herr Ronnenberg hat sich "über Gebühr" für mich eingesetzt und eine umfassende Widerspruchsbegründung und das Verfahren erfolgreich geführt.