Prüfungsanfechtung Wahlschwerpunkt
Die Prüfungsanfechtung der Schwerpunktbereichsprüfung kommt bei uns häufig vor. Auch wenn die Benotung im Schnitt erfreulich ausfällt, haben wir immer wieder Prüfungsleistungen aus Schwerpunktbereichsprüfung, die Bewertungsfehler aufweisen. Diese Bewertungen sollten Sie mit einem Anwalt für Prüfungsanfechtungen angreifen. Wir unterstützen Sie gerne mit Erfahrung und Kompetenz im Prüfungsrecht.
Der Wahlschwerpunkt ist Teil des Ersten Staatsexamens und fließt zu 30 % in die Endnote des Ersten Staatsexamens ein.
Der Wert der Schwerpunktnote ist umstritten. Nach unseren Erfahrungen sind die Noten des Schwerpunkts in der Mehrzahl der Fälle deutlich besser als die Bewertung im schriftlichen Teil der Ersten Staatsprüfung. So gibt es durchaus Kanzleien oder Arbeitgeber, die die Note des Schwerpunkts aus der Endnote des Ersten Staatsexamens wieder herausrechnen, um eine realistische Einschätzung des Bewerbers zu bekommen. Auf der anderen Seite kann der Schwerpunkt eben die Note erheblich beeinflussen, was ein Prüfling auch zu seinem Vorteil nutzen kann.
Die nachfolgenden Angaben und Grundsätze des Prüfungsrechts gelten für alle Prüfungsanfechtungen:
Bewertungsspielraum überschritten
Antwortspielraum eingehalten
Wir können Ihnen dabei helfen, die Bewertung der Schwerpunktbereichsprüfung – egal, ob Aufsichtsarbeit, Hausarbeit oder mündliche Prüfung – einzuschätzen, um eventuell die Benotung anzufechten. Die Note kann Ihnen durchaus helfen, um Ihr weiteres berufliches Fortkommen zu erleichtern. Nicht selten passieren in der Schwerpunktbereichsprüfung Bewertungs- und Verfahrensfehler, die angefochten werden müssen, um eine ordnungsgemäße Bewertung zu erhalten.