Prüfungsanfechtung des 2. juristischen Staatsexamens
Das Ergebnis des 2. Staatsexamens ist von übergeordneter Bedeutung. Viele potentielle Arbeitgeber schauen eher auf das 2. Staatsexamen als auf das Ergebnis des 1. Staatsexamens. Ein Prädikatsexamen z.B. kann den Berufseinstieg erheblich erleichtern. Sind Sie allerdings durchgefallen, plagen Sie ganz andere Sorgen. Egal, ob Sie nun mit Ihrem Ergebnis nicht zufrieden oder durchgefallen sind, wir beraten Sie, wenn es um Fragen einer Prüfungsanfechtung Ihres 2. Staatsexamens geht.
Wir fechten für Sie Prüfungsleistungen aus dem 2. Staatsexamen an. Aufgrund unserer Erfahrungen können wir den möglichen Erfolg der Prüfungsanfechtung Ihres 2. Staatsexamens einschätzen.
Für eine seriöse Einschätzung der Erfolgsaussichten benötigen wir Ihre Klausuren mitsamt den Voten, die wir mit der Widerspruchseinlegung über eine Akteneinsicht anfordern können. In der Regel erhalten wir diese innerhalb von 5-7 Arbeitstagen im Original oder in Kopie übersandt (Bayern übersendet digital, Hamburg übersendet keine Sachverhalte). Nachdem die Prüfungsakte bei uns eingegangen ist, schätzen wir je nach Punktekonstellation Ihre Klausuren ein. Hierbei arbeiten wir nicht nur an Ihren Klausuren und möglichen Bewertungsfehlern, sondern überprüfen auch den Sachverhalt nach etwaigen Unklarheiten oder z.B. Überschreitungen des Prüfungsstoffes. Weiterhin können darüber hinaus Verfahrensfehler vorliegen, die wir gegebenenfalls mit anfechten können. Sollten Sie bestanden haben und das Ergebnis nicht gefährden wollen, sollten Verfahrensfehler allerdings nicht vorgetragen werden, da durch diese die Prüfungsleistung und damit auch die Prüfungsbewertung aufgehoben werden würde.
Sollten wir Bewertungsfehler gefunden haben, teilen wir Ihnen das im Rahmen unserer schriftlichen Einschätzung mit. Das gilt natürlich auch dann, wenn wir keine Bewertungsfehler ausmachen konnten. Je nachdem, wie Sie sich nach der Einschätzung und unserer Empfehlung entscheiden, nehmen wir den Widerspruch zurück oder begründen diesen mit einer entsprechenden Widerspruchsbegründung. Diese Widerspruchsbegründung wendet sich in der Regel gegen die Bewertungen der Erst- und Zweitprüfer. Für eine Widerspruchsbegründung, die der Prüfungsanfechtung zum Erfolg verhelfen soll, ist es erforderlich, dass sie substantiiert und fachwissenschaftlich fundiert ist. Wir tragen daher nur Bewertungsrügen vor, die sich auf tatsächliche Bewertungsfehler beziehen. Dabei werden wir belegen, dass Ihr Lösungsweg richtig bzw. die Bewertung falsch war. Dabei gilt, dass nichts als falsch bewertet werden darf, was richtig ist. Um solche Bewertungsfehler, die auch noch für die Bewertung relevant waren, zu finden und entsprechend die Prüferinnen und Prüfer auf diese Bewertungsfehler hinzuweisen, bedarf es neben der fachlichen Kompetenz besonderes Fingerspitzengefühl und Formulierungsaufwand. Kein Prüfer sieht sich gerne mit einem eigenen Fehler konfrontiert. Um die Prüfungsanfechtung Ihres 2. Staatsexamens mit Erfolg abzuschließen, müssen wir die Prüferinnen und Prüfer zum Überdenken ihrer Bewertung bewegen. Aufgrund unserer Erfahrungen können wir anhand unserer gesammelten Daten über Prüferinnen und Prüfer taktische Erwägungen im Rahmen der Widerspruchsbegründung einfließen lassen. Wenn das Überdenkungsverfahren erfolgreich war, steht dem Erfolg der Prüfungsanfechtung nichts mehr im Wege. Die Prüfungsämter stellen sich im Widerspruchsverfahren nicht gegen die Stellungnahmen der Prüferinnen und Prüfer.
Wenn Sie Ihr Ergebnis des 2. Staatsexamens erhalten haben und über eine Prüfungsanfechtung nachdenken, melden Sie sich bitte bei uns. Wir beraten Sie gerne telefonisch, per E-Mail oder persönlich in unseren Kanzleiräumen.
Erfolge bei Jura Prüfungsanfechtungen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.
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ÜBER UNSERE ANWALTLICHE LEISTUNG
Wir wissen, was wir können und bieten Ihnen dieses Wissen und Können an.
Dabei beraten wir Sie immer persönlich, bleiben verlässlich und fair.
Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Prüfungsanfechtung Zweites Staatsexamen Jura erfolgreich durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.
Herr Ronnenberg hat mich über ein Überdenkungsverfahren sehr gut beraten und sowohl Chancen als auch Risiken klar dargelegt. Ich kann ihn deshalb nur weiterempfehlen.
Ein sehr kompetenter Anwalt, der für mich einen Erfolg erzielt an welchen ich nicht geglaubt habe. Vielen Dank!!
Top Kanzlei! Kompetent, zuverlässig und sehr freundlich! Absolute Empfehlung!
Ich hätte nie gedacht, dass es klappt, wollte aber alles versuchen. Nun bin ich durchs Mündliche und sehr froh, dass alles gut gegangen ist.
Ich habe mich sehr gut aufgehoben und gut beraten gefühlt. Mein rechtliches Problem konnte durch die Beratung schnell gelöst werden.
Herr Ronnenberg hat sich "über Gebühr" für mich eingesetzt und eine umfassende Widerspruchsbegründung und das Verfahren erfolgreich geführt.