Prüfungsanfechtung in Mainz

Wir fechten Prüfungen des ersten Staatsexamen in Mainz (Rheinland-Pfalz) regelmäßig mit der sog. Prüfungsanfechtung an. Da die Durchfallquoten in Rheinland-Pfalz ungefähr dem Bundesdurchschnitt über die letzten Jahre entsprechen, haben wir bereits viele Mandate auch aus Mainz betreut. Wir greifen aber nicht nur schriftliche Prüfungsleistungen an, wenn diese nicht bestanden sind, sondern beraten und vertreten Sie auch, wenn Sie z.B. knapp das Prädikat verpasst haben. Wie auch immer die Konstellation bei Ihnen ist, wir beraten Sie gern.

Drei Aufsichtsarbeiten stammen aus dem Kernbereich des Zivilrechts, zwei Aufsichtsarbeiten aus dem Öffentlichen Recht und eine Aufsichtsarbeit aus dem Kernbereich des Strafrechts.

Wann ist man in Mainz zur mündlichen Prüfung – Jura Erstes Staatsexamen zugelassen, wann ist man durchgefallen?

Nach § 9 (3) JAPO Rheinland-Pfalz setzt Zulassung zur mündlichen Prüfung voraus

(3) … , dass in der schriftlichen Prüfung mindestens drei Aufsichtsarbeiten aus zwei verschiedenen Pflichtfächern mit mindestens jeweils 4,00 Punkten bewertet wurden und die Gesamtpunktzahl der schriftlichen Prüfung mindestens 24,00 Punkte beträgt. Ansonsten ist die Bewerberin oder der Bewerber von der mündlichen Prüfung ausgeschlossen und die staatliche Pflichtfachprüfung nicht bestanden.

Ab 7. Juli 2023 gilt folgende Änderung:

(3) Die Zulassung zur mündlichen Prüfung setzt voraus, dass in der schriftlichen Prüfung mindestens drei Aufsichtsarbeiten mit mindestens jeweils 4,00 Punkten bewertet wurden und die Gesamtpunktzahl der schriftlichen Prüfung mindestens 22,50 Punkte beträgt. Ansonsten ist die Bewerberin oder der Bewerber von der mündlichen Prüfung ausgeschlossen und die staatliche Pflichtfachprüfung nicht bestanden.

Diese Regelung unterscheidet sich doch erheblich von den meisten anderen Prüfungsordnungen und zählt zu den eher strengen Prüfungsordnungen. Das Bestehen muss also erst einmal erreicht werden und dieses mit einer verhältnismäßig hohen Durchschnittspunktzahl. In anderen Prüfungsordnungen genügt z.B. eine Durchschnittspunktzahl von 3,5 Punkten. Sollten es bei Ihnen um das Bestehen gehen und Sie durch das erste Staatsexamen in Mainz durchgefallen sein, schätzen wir gerne für Sie die Erfolgschancen einer möglichen Prüfungsanfechtung ein.

Wir beraten und vertreten Sie vollumfänglich vom Einlegen/Erheben des Widerspruchs bis zur etwaigen Begründung desselbigen. Dabei ist das Datum des Zugangs des Bescheides von besonderer Bedeutung, da sich daraus die Frist zur Erhebung des Widerspruchs errechnet. Nachdem wir die Klausuren eingesehen haben, erstellen wir für die Klausuren, auf die es in Ihrer Konstellation ankommt, eine schriftliche Einschätzung und übersenden Ihnen diese per E-Mail. Danach können Sie entscheiden, wir Sie weiter verfahren wollen.

Wir fechten allerdings nicht nur schriftliche Examensarbeiten an, sondern auch mündliche Prüfungsleistungen. Diese mündlichen Prüfungen sind allerdings deutlich schwerer anzugreifen, da mündliche Prüfungen sog. „flüchtige“ Prüfungen sind und die Protokolle der Prüferinnen und Prüfer in der Regel spärlich ausfallen.

Die Erfolgsquote in Mainz / Rheinland-Pfalz ist als durchschnittlich zu bezeichnen. Grundlage für einen Erfolg bei einer Prüfungsanfechtung Ihres ersten Staatsexamen Jura sind natürlich zuvorderst Ihre Prüfungsleistungen selber. Erst nach deren Einschätzung können wir Ihnen zu den Erfolgsaussichten mehr sagen. Ob diese dann tatsächlich eintreten, wird beeinflusst durch unsere Widerspruchsbegründung und selbstverständlich durch die Prüferinnen und Prüfer. Wir befinden uns mit unserer Widerspruchsbegründung eigentlich erst im sog. Überdenkungsverfahren. Die Begründung soll den Prüfer bzw. die Prüferin zum Überdenken anregen. Hierbei achten wir darauf, den jeweiligen Prüfer mit seinen Eigenheiten durch die Widerspruchsbegründung auf eine mögliche Anhebung der Bewertung „einzustimmen“. Hierzu sind natürlich zunächst juristische Argumente die Basis jeder Widerspruchsbegründung. Dennoch darf bei einigen Prüferinnen und Prüfern nicht außer Acht gelassen werden, dass harsch geäußerte Kritik auch zu einem inneren Widerstand führen kann. Wir versuchen für Sie und Ihren bestimmten Fall immer den richtigen Weg zu finden. Hierbei hilft unsere jahrelange Erfahrung mit den Prüferinnen und Prüfern und dem Prüfungsamt.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie die Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung überprüfen lassen wollen. Sie können uns natürlich auch kontaktieren, wenn Sie bereits das Widerspruchsverfahren durchgeführt haben und nun die Klagechancen bewertet haben wollen.

Erfolge bei Jura Prüfungsanfechtungen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.

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    Wir wissen, was wir können und bieten Ihnen dieses Wissen und Können an.
    Dabei beraten wir Sie immer persönlich, bleiben verlässlich und fair.

    Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Prüfungsanfechtung in Berlin / Brandenburg, 2. Staatsexamen, erfolgreich durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.