Urheberrecht an Hochschulen

Das Hochschulrecht und das Urheberrecht sind eng miteinander verbunden. Seit jeher werden an Hochschulen Werke erschaffen, die es urheberrechtlich zu schützen, bzw. deren Nutzungs- und Verwertungsrecht zu bestimmen gilt. Wir unterstützen Sie dabei!

Grundsätzlich schützt das Urheberrechtsgesetz das höchstpersönliche Recht des Urhebers an seinen Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Werke sind dabei persönliche geistige Schöpfungen. Geistige Schöpfungen sind dabei weit gefasst. Es können Manuskripte, Aufsätze, Niederschriften, Fotografien, Filme oder erschaffene neue Medien sein.

Hat ein Prüfling eine Hausarbeit erschaffen, so ist er oder sie Urheber dieses Werkes. Arbeiten mehrere an der Hausarbeit, sind alle gemeinsam Urheber. Jeder, der an einem Werk mitwirkt, kann zumindest Miturheber sein und muss bei der Verwendung genannt werden.

Ein Urheber bleibt ein Urheber, selbst wenn er oder sie die Verwertungs- und Nutzungsrechte gegen ein Honorar veräußert.

Studierende können das Urheberrecht an eigenen Werken der Hochschule einräumen, müssen das aber nicht. Hier können Fragen und Unklarheiten auftreten, die wir für unsere Mandantschaft gerne lösen können. Nicht jedes Urheberrecht ist schrankenlos geschützt. Dies gilt für Werke von Studierenden aber auch von Werken des Hochschulpersonals. Bei Werken des Hochschulpersonals sind diese Fragen in den Dienstverträgen geregelt.

Probleme können in der Auslegung des Urheberrechtsgesetzes entstehen, gerade wenn es um Lizenzen, die Einordnung als Werk, die Nutzungs- und Verwertungsrecht oder die Neufassung des Urheberrechtsgesetzes geht (§§ 60a – 60h UrhG).

Wenn sich an Ihrer Hochschule Probleme mit dem Urheberrecht stellen, können Sie uns jederzeit per E-Mail oder telefonisch kontaktieren. Wir bitten Ihnen auch gerne an, Sie an Ihrer Hochschule zu besuchen. Genauso können Sie bei uns in der Kanzlei einen persönlichen Termin vereinbaren.

ÜBER UNSERE ANWALTLICHE LEISTUNG

Wir wissen, was wir können und bieten Ihnen dieses Wissen und Können an.
Dabei beraten wir Sie immer persönlich, bleiben verlässlich und fair.

Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden Sie mit aller Kompetenz bei Fragen zur Urheberrechten beraten oder vertreten. Dabei stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer Erfahrung zur Seite.

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WIR MELDEN UNS UMGEHEND BEI IHNEN.


                

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