Prüfungsanfechtung in Rheinland-Pfalz
2. Staatsexamen Jura

Die Durchfallquote in Rheinland-Pfalz liegt beim 2. Juristischen Staatsexamen mit 10-13 % im bzw. leicht unter dem Bundesdurchschnitt. Von den Wiederholern fallen ca. 20% endgültig durch. Das ist deswegen besonders problematisch, da in Rheinland-Pfalz der sog. Gnadengesuch / Härtefall eher zurückhaltend gewährt wird. Die Anzahl der erreichten Prädikatsexamen ist in Rheinland-Pfalz im bundesweiten Vergleich als durchschnittlich zu bezeichnen. Egal, ob Sie Ihr Wunschergebnis nicht erreicht haben oder durchgefallen sind, wir helfen Ihnen bei der Klärung der Frage, ob Sie eine Prüfungsanfechtung Ihres 2. Staatsexamens in Rheinland-Pfalz mit Erfolg durchführen können.

Die 8 zu schreibenden Klausuren in Rheinland-Pfalz zählen mit 70% zum Gesamtergebnis. Ein gutes Ergebnis bei den schriftlichen Prüfungsleistungen sind also schon einmal eine gute Grundlage für ein gutes Gesamtergebnis. Um die Einstellungsvoraussetzungen für den Staatsdienst zu erreichen, benötigen Sie mindestens 8 Punkte. Das Prädikat erreichen Sie mit 9 Punkten. Sollten Ihnen nur wenige Punkte fehlen, diese Notenstufen zu erreichen, kann eine Prüfungsanfechtung sinnvoll sein. Eine Verböserung der schon erreichten Benotung kann ausgeschlossen werden. Wenn Sie die Zulassung zur mündlichen Prüfung nicht erreichen, also durchgefallen sind, sollten Sie umso mehr über eine Prüfungsanfechtung Ihres 2. Staatsexamens in Rheinland-Pfalz nachdenken.

Wann ist ein Prüfling in Rheinland-Pfalz beim zweiten juristischen Staatsexamen durchgefallen, wann hat er bestanden?

Nach § 39 (3) JAPO gilt:

Sind mehr als vier Aufsichtsarbeiten geringer bewertet als mit 4,00 Punkten oder ist die Summe der Einzelbewertungen geringer als 30,00 Punkte, so ist die Rechtsreferendarin oder der Rechtsreferendar von der weiteren Prüfung ausgeschlossen; die zweite juristische Staatsprüfung ist nicht bestanden. Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung errechnet sich aus der durch acht geteilten Summe der Einzelbewertungen, eine sich dabei ergebende dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt.

Für das Bestehen des 2. Staatsexamens in Rheinland-Pfalz müssen Sie also im schriftlichen Teil 4 Klausuren mit mindestens 4 Punkten bestanden und einen Gesamtdurchschnitt von 4,00 Punkten erreicht haben. Das sind mit die schärfsten Anforderungen an Prüfungskandidaten zum Bestehen des 2. Staatsexamens im bundesweiten Vergleich.

Der Ablauf einer Prüfungsanfechtung eines 2. Staatsexamens in Rheinland-Pfalz unterscheidet sich im Grunde nicht von einer Prüfungsanfechtung in den übrigen Bundesländern (außer Bayern). Wir legen  mit Ihrer Vollmacht Widerspruch gegen den Prüfungsbescheid ein und fordern die Prüfungsakte an. Diese erreicht uns in der Regel innerhalb von 5-7 Arbeitstagen. Je nachdem, wie die Punktekonstellation bei Ihnen aussieht, schätzen wir die Klausuren ein, die für Sie wichtig sein können. Wenn Ihnen bestandene Klausuren fehlen, fokussieren wir uns zunächst auf mögliche Bewertungsfehler in den durchgefallenen Klausuren. Sollten Ihnen Punkte für Ihr Ziel fehlen, können wir die Auswahl ausweiten. Dies erfolgt aber selbstverständlich nach Rücksprache mit Ihnen. Wir sprechen jeden Schritt mit Ihnen ab. Nachdem wir Ihnen die schriftliche Einschätzung per E-Mail zugeschickt haben, besprechen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen. Die Einschätzungen, die wir erstellen, sind frei von subjektiven Wertungen oder prüfungsrechtlich nicht relevanten Einflüssen. Wir geben Ihnen stets eine objektive Einschätzung zu Ihren Prüfungsleistungen ab, da Sie nur so eine Entscheidung für sich treffen können. In die Einschätzung lassen wir aber unsere Erfahrung einfließen und auch die umfassenden Kenntnisse der Besonderheiten in Rheinland-Pfalz. Wir führen darüber hinaus quasi Buch über die Prüferinnen und Prüfer, die wir bereits im Rahmen einer Prüfungsanfechtung als Votanten hatten. Wir können so das Prüferverhalten einschätzen und den Erfolg einer Prüfungsanfechtung besser beurteilen. Wenn Sie sich für eine Prüfungsanfechtung entscheiden, erstellen wir eine umfassende und fachlich fundierte Widerspruchsbegründung, die wir Ihnen vor Übersendung an das LPA als Entwurf zur Freigabe oder Ergänzung schicken. Je nachdem, wie viele Klausuren angefochten werden, dauert das Widerspruchsverfahren 6-12 Wochen. Sollten Sie sich nach unserer Einschätzung gegen eine Fortführung des Widerspruchsverfahrens entscheiden, nehmen wir den Widerspruch in Ihrem Auftrag zurück.

Das Landesprüfungsamt Rheinland-Pfalz betreibt die Widerspruchsverfahren sehr verlässlich und ist bemüht, die Verfahren nicht in die Länge zu ziehen. Die Erfolgsquote liegt im Bundesdurchschnitt.

Wenn Sie eine Einschätzung Ihre Prüfungsleistungen wünschen und eine Prüfungsanfechtung Ihres 2. Staatsexamens in Betracht ziehen, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail oder telefonisch. Wir rufen Sie auch gerne zurück, wenn Sie uns Ihre Telefonnummer hinterlassen.

Erfolge bei Jura Prüfungsanfechtungen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.

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    Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Prüfungsanfechtung in Berlin / Brandenburg, 2. Staatsexamen, erfolgreich durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.