Prüfungsanfechtung in Jena

Eine Prüfungsanfechtung des 1. Staatsexamens in Jena (Thüringen) läuft grundsätzlich so ab, wie in den übrigen Bundeländern (bis auf Bayern) auch. Allerdings muss genau wie in den anderen Bundesländern auch der Einzelfall betrachtet werden. Es macht insofern einen Unterschied, ob es um das insgesamte Nichtbestehen oder z.B. „nur“ um eine Notenverbesserung geht.

Wir können hier auf langjährige Erfahrung zurückblicken und helfen Ihnen mit dieser Erfahrung und Kompetenz, die wir uns in den vielen Jahren aufgebaut haben. Unter Hilfe verstehen wir auch, keine leeren Versprechen zu machen und falsche Hoffnungen zu wecken. Vielmehr geben wir Ihnen eine prüfungsrechtlich seriöse Einschätzung zu Ihrer individuellen Situation, damit Sie eine informierte und fundierte Entscheidung treffen können.

Wichtig ist es zu wissen, dass die Prüferinnen und Prüfer bei Ihrer Bewertung einen sog. Beurteilungsspielraum haben. Danach kann die Bewertung beeinflusst sein von prüfereigenen Wertungen und Prüfererfahrungen. Dieser Beurteilungsspielraum ist der gerichtlichen Kontrolle entzogen, was aber nichts daran ändert, dass eine Bewertung unter Bewertungsfehlern leiden kann, die wiederum voll gerichtlich überprüfbar sind. Da die Abgrenzung oft sehr schwer ist, macht es Sinn, sich Hilfe von jemandem zu holen, der im Prüfungsrecht spezialisiert ist und diese Fehler schnell erkennen kann.

In Thüringen liegt die Durchfallquote im ersten Staatsexamen bei 25,81 % (2018). Ein Prädikat erhalten 11,29 %.

Gemäß § 22 ThürJAPO setzt die Teilnahme an der mündlichen Prüfung voraus, dass

1. die Durchschnittspunktzahl aus den sechs Aufsichtsarbeiten mindestens 3,75 Punkte beträgt

und

2. der Kandidat in wenigstens drei Aufsichtsarbeiten jeweils mindestens 4,0 Punkte erzielt hat.

Damit liegen die Anforderungen im durchschnittlichen Bereich. Während beispielsweise im Saarland nur ein Durchschnitt von 3,5 Punkten erreicht werden muss, sind es in Bayern und Hamburg 3,8 Punkte, in Rheinland-Pfalz sogar 4,0 Punkte. Dennoch handelt es sich um eine nicht zu unterschätzende Hürde, den erforderlichen Punktedurchschnitt zu erreichen, was leider oft nur sehr knapp nicht gelingt. Gerade in diesen Fällen lohnt sich ein eingehender und geschulter Blick auf die angefertigten Aufsichtsarbeiten.

Sollten Sie die Voraussetzungen zur Zulassung zu mündlichen Prüfung zwar erreicht, dann aber bedauerlicherweise in der mündlichen Prüfung durchgefallen sein, können Sie uns ebenfalls kontaktieren. Wir fordern dann nicht nur die Einsicht in die Klausuren, sondern auch in die Protokolle der mündlichen Prüfung. In diesem Fall sollten Sie selbst möglichst zeitnah ein eigenes Gedächtnisprotokoll erstellen, da erfahrungsgemäß die Erinnerung an die Prüfung recht schnell verblasst. Für eine Anfechtung ist das Protokoll aber dringend nötig, da es oft das Einzige ist, was den Protokollen der Prüfer und Prüferinnen entgegengesetzt werden kann. Da die Anfechtung von mündlichen Prüfungen naturgemäß sehr schwer ist, sollte darüber hinaus immer auch eine Begutachtung der Klausuren in Betracht gezogen werden, um möglicherweise auf diesem „einfacheren“ Weg eine Anhebung der Gesamtnote zu erreichen.

Wir beraten und vertreten Sie vollumfänglich vom Erheben des Widerspruchs bis zur etwaigen Begründung desselbigen. Dabei ist das Datum des Zugangs des Bescheides von besonderer Bedeutung, da sich daraus die Frist zur Erhebung des Widerspruchs errechnet.

Sollte ein negativer Widerspruchsbescheid ergehen, beraten wir Sie darüber hinaus zur Möglichkeit, eine Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben und zu den Erfolgsaussichten. Da die „Spielregeln“ im Gericht etwas anders sind als im Widerspruchsverfahren, profitieren Sie auch hier von unserer langjährigen Erfahrung und Leidenschaft für das Prüfungsrecht.

Erfolge bei Jura Prüfungsanfechtungen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.

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    Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Prüfungsanfechtung in Berlin / Brandenburg, 2. Staatsexamen, erfolgreich durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.