Prüfungsanfechtung Bachelor- und Masterstudiengänge

Bachelor- und Masterstudiengänge wurden in Deutschland aufgrund des sog. Bologna-Prozesses (im Jahre 1999) implementiert. Um die Jahrtausendwende beschlossen 29 Bildungsminister mit ihrer Unterzeichnung einer Erklärung, die Studienabschlüsse in Europa zu vereinheitlichen. Die Diplomstudiengänge wurde im Laufe des Umsetzungszeitraums ersatzlos gestrichen. Anstelle des Diploms wurden die Abschlüsse „Bachelor“ und der konsekutive „Master“ eingeführt.

 

Prüfungsanfechtung Bachelor/ Master: Chancen nutzen

Die  abgeforderten Prüfungsleistungen stellen für den Großteil der Prüflinge eine Herausforderung dar. In den jeweiligen Modulen müssen Creditpoints erreicht werden, um das Studienziel mit der Bachelorarbeit oder Masterarbeit zu erreichen. Um mit dem beschleunigten Studientempo Schritt zu halten, bleibt der Studentin / dem Studenten nichts anderes übrig, als sich an den oftmals strikten Studienplan zu halten und sich gut auf die Prüfungen vorzubereiten. Der strikte Ablauf und die kurze Regelstudienzeit sind Segen und Fluch zugleich: Segen, weil so im Vergleich zum Diplom ein früherer Berufseinstieg gewährleistet ist und Fluch, weil die enge Taktung und die Stoffmenge einem Verweilen, aber auch einer akademischen Entfaltung im Wege stehen. Probleme entstehen dann, wenn Prüfungen nicht bestanden werden oder Prüflinge bei der Bachelorarbeit oder Masterarbeit durchfallen.

 

Prüfungsanfechtung Bachelor/ Master: Verfahrensfehler häufig

Die relative Schnelligkeit des Bachelor- und Masterstudienganges fordert allerdings auch in der Universitätsverwaltung eine gute Organisation. Aufgrund des stetigen Wandels in der Rechtsprechung werden die Anforderungen an die Hochschulen und die Prüflinge immer wieder erneuert. Prüfungsordnungen werden regelmäßig von uns überprüft und angefochten. Dies ist dann nicht nur im Sinne unserer Mandantschaft, sondern auch im Sinne der Hochschule. Die Universität kann nämlich auch kein Interesse daran haben, rechtswidrige Prüfungen abzunehmen. Allerdings muss auch deutlich darauf hingewiesen werden, dass Hochschulen nicht absichtlich Prüfungsordnungen zum Nachteil des Prüflings erstellen. Muss eine Prüfungsordnung überprüft werden – so ist unserer Erfahrung -, sind die Hochschulen gewillt und durchaus kooperativ. Viele Probleme lassen sich dann „auf dem kurzen Dienstweg“ lösen.

Auf der anderen Seite kann der Rechtsanwalt für Prüfungsanfechtungen im Bereich der Bachelor- und Masterstudiengängen auch Verfahrensfehler finden, die den Prüfungsablauf betreffen. So kommt es immer wieder zu Prüfungen, die in Form und Ablauf nicht hätten stattfinden dürfen. Wir erleben es auch regelmäßig, dass der Prüfungsstoff überschritten wird oder Prüfungen zu kurz, zu lang oder anderweitig nicht angemessen sind.

 

Prüfungsanfechtung Bachelor/ Master: Bei Bewertungsfehlern Widerspruch einlegen

Zunächst gelten prüfungsrechtlich bei Prüfungsanfechtungen von Modul- und Abschlussprüfungen im Bereich der Bachelor- und Masterstudiengänge die gleichen Grundsätze wie bei anderen Prüfungen auch.

Die nachfolgenden Grundsätze des Prüfungsrechts gelten für Prüfungsanfechtungen bei Bachelor- und Masterstudiengängen:

Bewertungsspielraum überschritten

  • Prüfungsbehörden unterlaufen Verfahrensfehler,
  • verkennen anzuwendendes Recht,
  • gehen von einem unrichtigen Sachverhalt aus,
  • verletzen allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe,
  • lassen sich von sachfremden Erwägungen leiten.

Antwortspielraum eingehalten

  • Eine vertretbare Lösung
  • mit gewichtigen Argumenten
  • folgerichtig begründete Lösung
  • darf nicht als „falsch“ bewertet werden.
  • Das Vertreten einer Mindermeinung ist kein Fehler.

Liegt ein Bewertungsfehler vor, ist zunächst zu prüfen, ob und wenn ja, welche Widerspruchsfristen laufen. Die Ergebnisse der Prüfungsleistungen werden in der Regel im Studienaccount des jeweilen Prüflings hinterlegt. Ein Anwalt für Prüfungsanfechtungen im Bereich Bachelor- und Masterstudiengängen kann Ihnen helfen, diese Fristen zu berechnen und fristwahrend Widerspruch einzulegen. Dies gilt nicht nur für schriftliche Prüfungen, sondern auch für mündliche Prüfungen. Bei mündlichen Prüfungen wird das Ergebnis normalerweise direkt nach der Prüfung mitgeteilt und auch eine Begründung für die Bewertung geliefert. Diese Ergbnismitteilung kann im Zweifel bereits die Widerspruchsfrist von einem Monat in Gang setzen.

Sind bei Ihrer Prüfung Verfahrensfehler oder Bewertungsfehler zu befürchten, melden Sie sich jederzeit gerne bei uns.

Erfolge im Prüfungsrecht

Nachfolgend finden Sie eine kleine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.

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    Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Prüfungsanfechtung in Berlin / Brandenburg, 2. Staatsexamen, erfolgreich durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.