Der Anwalt für Hochschulrecht

Wir beraten und vertreten im Bereich des Prüfungsrechts und der Prüfungsanfechtung.  Wir kennen uns im Prüfungsrecht nicht nur aus, wir denken prüfungsrechtlich. Prüfungsrechtliche Problemstellungen sehen wir anders als andere Rechtsanwälte oder die Betroffenen selbst.

Um das geschärfte Auge für einen prüfungsrechtlichen Fall zu erhalten, ist Objektivität von vordringlicher Bedeutung. Daher schätzen wir Ihren Fall objektiv und rein nach prüfungsrechtlichen Grundsätzen ein. Hierzu bedienen wir uns neben den von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen, der vorhandenen Fachliteratur und der Rechtsprechung, langjähriger Erfahrung. Um ein prüfungsrechtliches Problem lösen zu können, müssen wir die richtigen Schlüsse aus der prüfungsrechtlichen Einschätzung schließen.

Nach den gewonnenen Erkenntnissen werden wir einen Weg für Sie suchen, der Sie effizient und verlässlich ans Ziel bringt. Die Erfahrung hat uns gelehrt, in Prüfungsrechtsangelegenheiten, die noch nicht im gerichtlichen Verfahren sind, einen guten und respektvollen Umgang mit den Behörden und Hochschulen zu wahren. Es ist Ihnen nicht geholfen, wenn Sie die Behörde im Verwaltungsverfahren gegen sich aufbringen und dann auf den langen und beschwerlichen Gerichtsweg verwiesen werden. Wir gehen daher im vorgerichtlichen Verwaltungsverfahren (z.B. Widerspruchsverfahren oder Antragsverfahren) bedacht vor und schwingen nur in Ausnahmefällen die „prüfungsrechtliche Keule“. Wir fahren mit dieser „Taktik“ in der Mehrzahl der Fälle sehr gut. Sollte ein schärferes Vorgehen notwendig sein, z.B. um Ihre Recht gegen Vorwürfe eines Plagiats zurückzuweisen, kann sich unsere Taktik auch deutlich ändern.

Es gibt natürlich auch genug Fälle, bei denen wir bereits wissen, dass das „gute Zureden“ nicht hilft. In diesen Fällen passen wir unseren Vortrag entsprechend an. Am Ende wollen wir immer den Erfolg für Sie erreichen und Sie schnell und nachhaltig aus den Mühlen der Verwaltung herausbekommen. Da braucht es mal Fingerspitzengefühl und mal deutliche Worte. Eine noch so hervorragende und fachwissenschaftlich exzellente Begründung hilft Ihnen nicht, wenn die Erfahrung fehlt und man mit unstrategischen Begründungen immer wieder zurückgewiesen wird.

Als Rechtsanwälte im Prüfungsrecht beschäftigen wir uns unter anderem mit Prüfungsanfechtungen in den verschiedenen Fachbereichen. Insbesondere führen wir Prüfungsanfechtungen im Bereich des 1. und 2. Staatsexamen Jura durch. Der Ablauf dieser Prüfungsanfechtungen ist meist gleich und beginnt mit Ihrer Kontaktaufnahme. Wir sprechen immer persönlich mit Ihnen und beraten Sie umfänglich. Wenn Sie eine Prüfungsanfechtung in Betracht ziehen, legen wir Widerspruch gegen den Prüfungsbescheid ein und fordern die Prüfungsakte an. Nachdem diese bei uns eingegangen ist, nehmen wir – je nach Konstellation – eine Einschätzung zu Ihren Klausuren vor. Wenn Sie sich nach Erhalt unserer Einschätzung für eine Prüfungsanfechtung entscheiden, besprechen wir die entsprechende Widerspruchsbegründung. Prüfungsanfechtungen sind für uns eine Leidenschaft und wir bieten unserer Mandantschaft besondere Konditionen, da wir wissen, dass unser Klientel in der Regel nicht über unermessliche Reichtümer verfügt.

Sprechen Sie uns an, wir finden einen Weg, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Erfolge bei Jura Prüfungsanfechtungen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.

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WIR BIETEN IHNEN EIN KOSTENLOSES ERSTGESPRÄCH


                

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    ÜBER UNSERE ANWALTLICHE LEISTUNG

    Wir wissen, was wir können und bieten Ihnen dieses Wissen und Können an.
    Dabei beraten wir Sie immer persönlich, bleiben verlässlich und fair.

    Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Prüfungsanfechtung in Berlin / Brandenburg, 2. Staatsexamen, erfolgreich durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.