Prüfungsanfechtung universitäre Prüfungen

Prüfungen während des Grundstudiums sollen den Wissensstand der Prüflinge in den Grundlagen des Rechts überprüfen. Es ist auch die Zeit in der „gesiebt“ wird, d.h. es soll festgestellt werden, welche Prüflinge für das Studium geeignet sind.

Im Jurastudium kommen die Prüfungen als sogenannte „kleine Scheine“ und bilden so die Zwischenprüfung. Es werden in der Regel Hausarbeiten und Klausuren geschrieben. Eine Abschlussprüfung erfolgt nicht, die Zwischenprüfung setzt sich vielmehr aus den abgelegten Prüfungen zusammen. Die Prüfungen müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraums erfolgreich abgelegt werden,

Geprüft wird auf jeden Fall in den drei Hauptbereichen Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht. Diese Prüfungsleistungen sind genauso über eine Prüfungsanfechtung oder Remonstration angreifbar. Zu beachten ist, dass in einigen Prüfungsordnungen besondere Fristen für derartige Prüfungsanfechtungen vorgesehen sind.

Nach der Zwischenprüfung kommt die zweite Phase des Studiums, die sogenannte „große Übung“. Auch hier werden Klausuren und Hausarbeiten geschrieben. Gewählt wird in dieser Zeit in der Regel auch der Schwerpunktbereich.

Die Prüfungen werden grundsätzlich von einer Prüferin oder einem Prüfer bewertet. Es gelten die gleichen Grundsätze wie bei allen anderen Prüfungen. Diese können auf Bewertungsfehler und Verfahrensfehler überprüft werden. Bewertungsfehler liegen u.a. immer dann vor, wenn der Prüfling eine Lösung gewählt hat, die nach fachwissenschaftlichen Erkenntnissen richtig, aber als falsch bewertet worden ist. Eine richtige Lösung, die mit gewichtigen Argumenten vertreten wird, kann nicht als falsch bewertet werden. Hierin liegt allerdings auch nicht selten das Problem. So werden von Studentinnen und Studenten häufig der richtige Lösungsweg gewählt, dieser wird aber nicht richtig begründet. Wenn dieser Lösungsweg nicht richtig begründet wird, hilft es auch nicht, wenn „zufällig“ das Ergebnis richtig ist. Andersherum kann ein Ergebnis falsch, der Lösungsweg aber mit gewichtigen Argumenten richtig unterlegt sein. Hier hat die Prüferin oder der Prüfer das Prüferermessen und kann über etwaige Fehler hinwegsehen.

Die nachfolgenden Angaben und Grundsätze des Prüfungsrechts gelten für alle Prüfungsanfechtungen:

Bewertungsspielraum überschritten

  • Prüfungsbehörden unterlaufen Verfahrensfehler,
  • verkennen anzuwendendes Recht,
  • gehen von einem unrichtigen Sachverhalt aus,
  • verletzen allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe,
  • lassen sich von sachfremden Erwägungen leiten.

Antwortspielraum eingehalten

  • Eine vertretbare Lösung
  • mit gewichtigen Argumenten
  • folgerichtig begründete Lösung
  • darf nicht als „falsch“ bewertet werden.
  • Das Vertreten einer Mindermeinung ist kein Fehler.

Wir können Ihre Prüfungen auf Bewertungsfehler oder Verfahrensfehler überprüfen. Es gehört zu unserer täglichen Arbeit, Prüfungsleistungen während des Studiums einer effektiven Einschätzung zu unterziehen. Wir können Ihnen dann aufgrund unserer Erfahrungen verlässlich mitteilen, ob sich Ihre Klausur oder Hausarbeit für eine Prüfungsanfechtung eignet. Wichtig ist es, die Besonderheiten der einzelnen Bestimmungen des Landesrechts zu kennen und anzuwenden. Herr Rechtsanwalt Ronnenberg hat aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit und Erfahrung beinahe alle Universitäten und Bundesländer in Deutschland mit Erfolg angegriffen. Diese Erfahrung ist u.a. das, was Sie für sich nutzen können.

Erfolge bei Jura Prüfungsanfechtungen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.

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