Prüfungsanfechtung in Saarland
2. Staatsexamen Jura

Wir führen für Sie Prüfungsanfechtungen im Saarland durch. Wir können dabei auf unsere Erfahrungen aus einer Vielzahl von Prüfungsanfechtungen des 2. Staatsexamens zurückgreifen. Sollten Sie mit ihrem Ergebnis Ihres zweiten Staatsexamens im Saarland nicht einverstanden sein, sei es, weil Sie eine höhere Bewertung im Punkteschnitt erreichen wollen oder Sie durchgefallen sind. Wir können anhand Ihrer Klausuren und der dazugehörigen Voten Bewertungsfehler herausfiltern und Ihnen in einer Einschätzung zu den Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung die Möglichkeiten aufzeigen. Während sich die Klausurergebnisse im Saarland an die Ergebnisse der übrigen Bundesländer halten, bewegt sich die Durchfallquoten beim 2. Staatsexamen mit 10-13% leicht unter dem Bundesdurchschnitt. Von den Wiederholern fallen ca. 25% endgültig durch. In diesen Fällen wäre neben einer Prüfungsanfechtung aufgrund von Bewertungsfehlern oder Verfahrensfehlern auch noch die Möglichkeit eine Härtefallantrages / Gnadengesuchs zu prüfen.

Die zwei Prüfungsteile des 2. Staatsexamens beginnen mit den 7 zu schreibenden Aufsichtsarbeiten. Diese zählen mit 70% zum Gesamtergebnis. Sollten Sie mit dem Ergebnis Ihrer schriftlichen Prüfungsleistungen nicht zufrieden sein oder haben Sie die Zulassung zur mündlichen Prüfung nicht erreicht, können die Bewertungen mithilfe einer Prüfungsanfechtung auf Bewertungsfehler überprüft werden.

Wann ist ein Prüfling im 2. Staatsexamen im Saarland durchgefallen, wann hat er die Voraussetzungen zur Zulassung zur mündlichen Prüfung erfüllt?

Die Bestehensgrenzen sind in § 28 (2) JAG geregelt:

Beträgt die Durchschnittspunktzahl der schriftlichen Prüfung weniger als 3,50 Punkte oder sind mehr als drei Aufsichtsarbeiten mit weniger als 4,00 Punkten bewertet worden, so ist die Rechtsreferendarin/der Rechtsreferendar von der mündlichen Prüfung ausgeschlossen; sie/er hat die Prüfung nicht bestanden. 

Für die Zulassung zur mündlichen Prüfung sind im Saarland also 4 Klausuren zu bestehen und Sie benötigen einen Punkteschnitt von 3,50 Punkten im Schnitt bzw. 24,5 Rohpunkte. Diese Regelung ist im Bundesvergleich eine eher hohe Hürde. Die sich am Bundesdurchschnitt orientierende Durchfallquote im Saarland beim 2. Staatsexamen spricht allerdings für die Prüflinge im Saarland. Für den Fall, dass Ihnen eine bestandene Klausur fehlt oder Sie nicht den Punkteschnitt erreicht haben, können wir anhand einer Einschätzung Ihrer Klausuren feststellen, ob eine Prüfungsanfechtung Ihres 2. Staatsexamens im Saarland Erfolg haben kann.

Für die Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung ist es wichtig, dass wir die Klausuren mitsamt den Voten der Prüfer erhalten. Ohne die Sichtung der Klausuren können wir lediglich eine pauschale und allgemeingültige Aussage über den Erfolg einer Prüfungsanfechtung eines 2. Staatsexamens im Saarland treffen. Eine pauschale Einschätzung nur anhand der „Eckdaten“ hilft nicht weiter. Selbst wenn nur wenige Punkte fehlen, kann eine Prüfungsanfechtung nicht erfolgsversprechend sein. Andersherum kann eine Prüfungsanfechtung Erfolg haben, auch wenn viele Punkte fehlen. Auch die Tatsache, dass sich zwei Prüfer bei einer Bewertung nicht einig waren, bedeutet nicht zwingend, dass in dieser Klausur die Erfolgschancen höher sind. Es kann, muss aber nicht ein Indiz für eine erfolgreiche Prüfungsanfechtung sein. Um die Erfolgschancen seriös einschätzen zu können, untersuchen wir Ihre Klausuren auf Bewertungsfehler und evtl. Verfahrensfehler. Daneben beziehen wir in unsere Einschätzung auch die Erfahrungen aus früheren Prüfungsanfechtungen mit ein. Aufgrund der Vielzahl an durchgeführten Verfahren im Saarland, haben wir mit einigen Prüferinnen und Prüfern Erfahrung. Wir können dieses Wissen in unsere Einschätzung einfließen lassen, um zu bestimmen, ob eine Prüfungsanfechtung Erfolg haben kann und wenn ja, mit welcher Art von Widerspruchsbegründung. Je nachdem, welche Prüferin oder welcher Prüfer Ihre Klausuren bewertet hat, kann es erforderlich sein, die Widerspruchsbegründung anzupassen. Nachdem wir Ihnen unsere Einschätzung zu den für Sie relevanten Klausuren zugesendet haben, können wir das weitere Vorgehen besprechen.

Das Widerspruchsverfahren im Saarland dauert ca. 8-12 Wochen. Die Dauer des Verfahrens hängt auch von der Anzahl der angefochtenen Klausuren ab, da die Prüferinnen und Prüfer dieser angefochtenen Klausuren eine Stellungnahme zu unseren Bewertungsrügen abgeben müssen. Das Landesprüfungsamt des Saarlandes mit Sitz in Saarbrücken ist auf Prüfungsanfechtungen vorbereitet. Das ganze Verfahren läuft geordnet und sachlich ab. Rechtliche Auseinandersetzungen werden auf einer professionellen Ebene behandelt. Dabei ist nicht zu befürchten, was immer wieder Prüflinge denken, dass Prüflinge, die eine Prüfungsanfechtung durchführen, in der mündlichen Prüfung anders behandelt werden. Das ist definitiv nicht der Fall und kann absolut ausgeschlossen werden.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine Prüfungsanfechtung Ihres 2. Staatsexamens im Saarland in Betracht ziehen. Wir beraten Sie gerne. Nutzen Sie unsere Erfahrung und fachwissenschaftliche Kompetenz für den Erfolg Ihrer Prüfungsanfechtung.

Erfolge bei Jura Prüfungsanfechtungen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.

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    Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Prüfungsanfechtung in Berlin / Brandenburg, 2. Staatsexamen, erfolgreich durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.