Prüfungsanfechtung in Schleswig-Holstein
2. Staatsexamen

In Schleswig-Holstein führen wir für Sie Prüfungsanfechtungen des 2. Staatsexamens durch. Aufgrund der Übereinkunft der Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die zweite Staatsprüfung für Juristen laufen die Prüfungen zum 2. Staatsexamen gleich ab. Dies hat allerdings keine weiteren Auswirkungen auf die Prüfungsanfechtungen. Schleswig-Holstein hat ähnlich wie Bremen im Gegensatz zu Hamburg eine relativ hohe Durchfallquote mit 18-19%. Im Übrigen liegen die Prüfungsergebnisse im Bundesdurchschnitt.

Da Schleswig-Holstein im Verhältnis zu Hamburg und Bremen die meisten Prüflinge hat und die Durchfallquote leider hoch ist, führen wir in Schleswig-Holstein eine Vielzahl an Prüfungsanfechtungen durch.

Aufgrund der Übereinkunft zwischen den Bundesländern gelten im Grunde die gleichen Prüfungsbedingungen. Sie schreiben 8 Klausuren, wobei 4 aus dem Bürgerlichen Recht kommen. Bei Prüfungsanfechtungen des 2. Staatsexamens ist es nebenbei egal aus welchen Prüfungsfach Ihre Klausuren stammen. In ihrem Kern ähneln sich die Klausuren. Im Laufe der Zeit haben wir im Grunde alle Klausuren und Lösungsskizzen gesehen oder selber erstellt. Es ist dann nicht mehr eine Frage, ob wir nun besondere Strafrechtsexperten sind, sondern vielmehr, ob wir Bewertungsfehler erkennen und bewerten können.  So können wir unsere Erfahrungen bei Prüfungsanfechtungen in Schleswig-Holstein / GPA anbieten und für Sie durch unsere fachwissenschaftlichen Widerspruchsbegründungen entweder eine bessere Bewertung oder für den Fall des Durchfallens das Bestehen erreichen.

Da für Schleswig-Holstein die gleichen Prüfungsbedingungen gelten wie in Hamburg und Bremen, ist die Bestehens-/Durchfallgrenze in allen Bundesländern gleich.

Nach § 15 Abs. 1 der Übereinkunft ist von der mündlichen Prüfung ausgeschlossen, wer

in den Aufsichtsarbeiten nicht eine durchschnittliche Punktzahl von mindestens 3,75 und in mindestens vier Aufsichtsarbeiten, von denen eine aus dem Bürgerlichen Recht stammen muss, nicht mindestens die Punktzahl 4,0 erreicht hat.

Satz 1 gilt nicht, wenn der Referendar in mindestens sechs Aufsichtsarbeiten, von denen eine jeweils eine aus dem Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht stammen muss, mindestens die Punktzahl 4,0 erreicht hat.

Sollten Sie nach diesen Bestimmungen durchgefallen sein, ist der erste Schock meistens groß. Ist es sogar der Wiederholungsversuch muss über einen Antrag auf zweiten Wiederholungsversuch nachgedacht werden. Dieser wird in den drei Bundesländern immer gewährt, allerdings mit Auflagen, wie z.B. zu belegende Klausurenkurse außerhalb des Referendarverhältnisses. Wir haben aber auch immer wieder die Konstellationen, dass Prüflinge ein Prädikat angestrebt haben, dieses aber knapp verpassen. Hier können wir ebenfalls mithilfe einer Prüfungsanfechtung eine Anhebung des Gesamtergebnisses erreichen.

Wie in Hamburg oder Bremen benötigen wir auch in Schleswig-Holstein Akteneinsicht in Ihre Prüfungsakte. Da das Gemeinsame Prüfungsamt in Hamburg diese Akteneinsicht erschwert, bieten wir unseren Mandanten immer an, diese für sie zu übernehmen. Die Akteneinsicht ist erschwert, da das GPA als einziges Prüfungsamt in Deutschland der Ansicht ist, dass es den Sachverhalt zu den Klausuren nicht herauszugeben braucht. Das ist für uns, die wir die Sachverhalte ohnehin kennen, kein Problem. Aber für Prüflinge, die ihre Klausuren ohne anwaltliche Hilfe anfechten wollen, ist damit das Rechtsschutzinteresse verkürzt. Zwar sind Zusammenfassungen im Internet zu finden, aber teilweise kommt es bei Prüfungsanfechtungen des 2. Staatsexamens auf den genauen Wortlaut im Sachverhalt an. Da nicht einmal Fotos gemacht werden dürfen, sondern nur Notizen (aber bitte nicht den ganzen Text abschreiben), nehmen wir Ihnen die Akteneinsicht gerne ab. Wenn wir alle Unterlagen haben, führen wir die Einschätzung zu Ihren Klausuren durch, zumindest zu denen, die für Ihre Konstellation wichtig sind. Fehlt Ihnen z.B. eine bestandene Klausur, schauen wir uns die Klausuren „unterm Strich“ an. Fehlen Ihnen „nur“ Punkte zum Bestehen oder zum Prädikat, können wir die Einschätzung auch auf andere Klausuren ausweiten. Nachdem wir Ihnen die Einschätzung per E-Mail zugesendet haben, können wir über das weitere Vorgehen sprechen. Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, sprechen wir am Ende jeder Einschätzung eine Empfehlung aus. Es bleibt Ihre Entscheidung, ob Sie den Widerspruch weiterführen oder zurücknehmen wollen. Wenn Sie einen Verbesserungsversuch unternehmen, kann das Widerspruchsverfahren zunächst auch ruhend gestellt werden.

Das GPA ist außer in Bezug auf die Akteneinsicht ein gutes Prüfungsamt, das wir seit Jahren kennen. Wir können Ihnen auch zu der/dem einen oder anderen Prüferin/Prüfer sagen, ob sie oder er bereits in früheren Prüfungsanfechtungen die Bewertung angehoben hat oder nicht. Diese Erfahrung mit Prüfungsanfechtungen in Schleswig-Holstein soll Ihnen zugutekommen.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine Prüfungsanfechtung in Betracht ziehen. Wir beraten Sie gerne und freuen uns über Ihre Anfrage.

Erfolge bei Jura Prüfungsanfechtungen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.

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    Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Prüfungsanfechtung in Berlin / Brandenburg, 2. Staatsexamen, erfolgreich durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.