Prüfungswesen an Hochschulen

Die Hochschulen, die wir beraten und vertreten, haben immer wieder Problemfälle im Bereich des Prüfungswesens. Eine Vielzahl der Probleme können intern gelöst werden und bedürfen keiner weiteren Nachbearbeitung durch uns. Es gibt aber durchaus Fälle, in denen Fragen auftauchen, die einer weiteren Überprüfung zugeführt werden müssen. Die üblichen Bereiche des Prüfungswesens sind:

  • Erstellung von Leistungsnachweisen
  • Zeugnisse
  • Auslegung und Anwendung von Prüfungsordnungen
  • Anmeldefristen
  • Prüfungstermine
  • Krankmeldungen und Rücktritte
  • Fristverlängerungen
  • Anerkennungen von Leistungen aus vorherigem Studium
  • Widersprüche
  • Anträge
  • Prüfungsrecht
  • Prüfungsanfechtung
  • Plagiate

Wir unterstützen Hochschulen bei der Lösung von Rechtsprobleme und vertreten unsere Mandantschaft außergerichtlich und gerichtlich. Aufgrund unserer Erfahrung bei der Vertretung beider Seiten (Studentenschaft und Hochschulen) können wir von den gewonnenen Erkenntnissen profitieren. Interessenkonflikte werden vermieden, da wir keine Mandate gegen eine Hochschule annehmen, die wir vertreten.

ÜBER UNSERE ANWALTLICHE LEISTUNG

Wir wissen, was wir können und bieten Ihnen dieses Wissen und Können an.
Dabei beraten wir Sie immer persönlich, bleiben verlässlich und fair.

Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden Sie mit aller Kompetenz im Bereich des Prüfungswesens beraten oder vertreten. Dabei stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer Erfahrung zur Seite.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen!

WIR MELDEN UNS UMGEHEND BEI IHNEN.


                

    Sie haben eine Frage? Fragen Sie uns!

    Montag - Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr

    040 – 69 46 63 0