Prüfungsanfechtung in Bremen

In Bremen wird Jura mit Abschluss Staatsexamen angeboten, aber u.a. auch als Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengang. Die Prüfungsanfechtungen beider Studiengänge unterscheiden sich im Grunde nur wenig. Im Rahmen des Studiums können die Prüfungsleistungen der Zwischenprüfung angefochten werden, bzw. die des Schwerpunkts. Die sieben schriftlichen Aufsichtsarbeiten des ersten juristischen Staatsexamens im Anschluss an die Schwerpunktbereichsprüfung können ebenfalls mittels einer Prüfungsanfechtung angefochten werden.

Bremen hat beim ersten Staatsexamen mit 30-40% eine recht hohe Durchfallquote, davon endgültige Durchfaller 10%. Die Gründe für diese eher hohe Durchfallquote sind nicht nur mit den eventuell höheren Anforderungen zu begründen. Auffällig ist, dass die durchschnittliche Semesteranzahl in Bremen mit 12-13 Semestern ebenfalls bundesweit mit an der Spitze liegt. Dies ließe unter Umständen auch den Schluss zu, dass die lange Studiendauer Einfluss auf das Prüfungsergebnis hat. Allerdings ist auch die Durchfallquote der Freiversuche in Bremen mit 31% hoch. Idealerweise legt der Prüfling in Bremen also seine Prüfung mit Erfolg nach dem Freiversuch und vor dem 11. Semester ab. All diese Statistik sagt natürlich nichts über den Erfolg einer Prüfungsanfechtung in Bremen aus, soll aber einordnen, wie sich vielleicht auch die Erfolgsquote einer Prüfungsanfechtung in Bremen verhält. Diese ist in Bremen erfreulicherweise nicht schlecht.

Wann ist man in Bremen zur mündlichen Prüfung – Jura Erstes Staatsexamen zugelassen?

In den Aufsichtsarbeiten muss nach § 21 (1) JAPG:

(1) Zur mündlichen Prüfung wird zugelassen, wer in den Aufsichtsarbeiten eine durchschnittliche Punktzahl von mindestens 3,75 und in mindestens drei Aufsichtsarbeiten mindestens die Punktzahl 4,0 erreicht hat.

Wer danach zur mündlichen Prüfung nicht zugelassen werden kann, hat die staatliche Pflichtfachprüfung nicht bestanden. Diese kann einmal wiederholt werden. Wer ohne Freiversuch zweimal durch die staatliche Pflichtfachprüfung fällt, hat diese endgültig nicht bestanden.

Eine Prüfungsanfechtung kann auch in Bremen mit Erfolg durchgesetzt werden. Dies ist natürlich eine reine „Kann“-Aussage und hat wenig Aussagekraft für Ihre Prüfungsanfechtung. Zwei Aussagen stimmen auf jeden Fall nicht:

    1. Kommilitonen/innen: „Lass es lieber, eine Prüfungsanfechtung hat doch eh nie Erfolg!“
    2. Anwalt: „Wir haben immer Erfolg, weil wir so großartig sind. Wir machen Sie zu einem Juristen!“

Dazwischen liegt die Wahrheit. Prüfungsanfechtungen haben immer dann Erfolg, wenn die Klausuren, deren Bewertung angefochten werden, eine gewisse Substanz haben und/oder gravierende Bewertungsfehler vorliegen. Aber auch dann müssen im Rahmen des Widerspruchsverfahrens bzw. Überdenkungsverfahren die Prüfer „mitspielen“. Eine noch so fundierte Widerspruchsbegründung hilft nämlich im Rahmen des Überdenkungsverfahrens nichts, wenn die Prüfer nicht überdenken wollen. Das bedeutet auch, dass der Anwalt für Prüfungsanfechtungen in Bremen ein gewisses Fingerspitzengefühl mitbringen muss. Daher führen wir eine Statistik, mit der wir feststellen können, mit welcher Begründungsform sich welcher Prüfer schon einmal in der Vergangenheit positiv auseinandergesetzt hat.

Der Ablauf des Widerspruchs- bzw. Überdenkungsverfahrens unterscheidet sich nicht von den Verfahren der übrigen Bundesländer (bis auf Bayern).

Das Prüfungsamt in Bremen ist kooperativ und behandelt die Widerspruchsverfahren sehr sorgfältig. Wenn eine Prüfungsanfechtung keinen Erfolg hatte, lag es mit Sicherheit nicht am Prüfungsamt. Die Erfolgsquote von Klagen vor dem Verwaltungsgericht in Bremen liegt bei uns im Bundesdurchschnitt.

Wir führen regelmäßig Prüfungsanfechtungen in Bremen durch und kennen daher das Prüfungsamt, die Prüfer und das Gericht gut. Sollten Sie Fragen zu Prüfungsanfechtungen in Bremen und den speziellen Erfolgsaussichten Ihrer Prüfungsanfechtung haben, beraten wir Sie gerne.

Erfolge bei Jura Prüfungsanfechtungen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.

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