Prüfungsanfechtung in Thüringen
2. Staatsexamen

Wir führen für Sie in Thüringen Prüfungsanfechtungen des 2. juristischen Staatsexamens durch und können auch Ihnen mit unserer Erfahrung bei Ihrer Prüfungsanfechtung zur Seite stehen. Dabei können wir keinen Erfolg garantieren und wollen auch keine hohlen Versprechungen machen; das überlassen wir lieber anderen. Zwischen leeren Versprechungen und zu negativen Einschätzungen zu den Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung des 2. Staatsexamens in Thüringen liegt die Wahrheit. Die Einschätzung zu den Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung ist aufwendig und erfordert viel Erfahrung und Kenntnisse um die Besonderheiten in Thüringen. So pflegen wir in Thüringen, wie auch in den anderen Bundesländern, eine Datenbank mit Informationen über Prüferinnen und Prüfer, Statistiken zu Erfolgen und Misserfolgen, Art der Widerspruchsbegründung und Stellungnahmen des Prüfungsamts. Damit können wir neben der Frage, ob Bewertungsfehler in Ihren Klausuren vorliegen, auch die Chancen einer Prüfungsanfechtung insgesamt besser bewerten. Auch im Widerspruchsverfahren gibt es durchaus Prüferinnen und Prüfer, die strenger oder milder sind und auf die wir uns im Rahmen einer Widerspruchsbegründung einstellen können. Es hilft nämlich in der Regel nicht, bei Bewertungsfehler nur fachwissenschaftlich zu argumentieren. Die Prüfer müssen auch überzeigt werden, diesen Bewertungsfehler einzugestehen. Hierfür ist neben den fachwissenschaftlichen Argumenten viel Fingerspitzengefühl notwendig.

Die Bedingungen für das 2. Staatsexamen in Thüringen sind im Grunde gut. Thüringen hat mit 7-8% zuletzt eine niedrige Durchfallquote und die erreichten Prädikatsexamen liegen im Bundesdurchschnitt. 2018 hat sogar einer der 68 Prüflinge ein „sehr gut“ erreicht (einer von 9 Prüflingen bundesweit). Von den 8 Wiederholern sind leider 2 endgültig durchgefallen. Bei endgültig nicht bestandenen Prüflingen prüfen wir neben den Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung auch immer die Möglichkeit eines Antrags auf einen 2. Wiederholungsversuch (Härtefallantrag / Gnadengesuch).

Wann ist ein Prüfling in Thüringen durch das 2. Staatsexamen durchgefallen und wann hat er es zumindest schriftlich bestanden?

Nach § 48 ThürJAPO gilt:

Wer im schriftlichen Teil der Prüfung einen Gesamtdurchschnitt von mindestens 3,75 Punkten erreicht und in mindestens vier Aufsichtsarbeiten die Punktzahl 4,0 oder mehr erhalten hat, ist zur mündlichen Prüfung zugelassen.

Bei den 8 zu schreibenden Klausuren müssen Sie also zur Zulassung zur mündlichen Prüfung mindestens 4 Klausuren bestehen und einen Gesamtdurchschnitt von 3,75 Punkten erreichen (30 Rohpunkte). Haben Sie die erforderliche Punktzahl nicht erreicht, wird Ihnen das schriftlich per Bescheid mitgeteilt. Bitte notieren Sie sich unbedingt den Tag der Bekanntgabe, da an diesem Tag die Frist von einem Monat anfängt zu laufen. Um den Bescheid nicht bestandskräftig werden zu lassen, müssen Sie zwingend innerhalb der einmonatigen Notfrist Widerspruch einlegen. Das Einlegen des Widerspruchs können wir gerne für Sie übernehmen.

Mit dem Einlegen des Widerspruchs fordern wir in der Regel die Akteneinsicht an. Mit der Übersendung Ihrer Prüfungsakte können wir dann die eigentliche Einschätzung zu den Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung Ihres 2. Staatsexamens in Thüringen vornehmen. Dabei schätzen wir zunächst die Klausuren ein, die in Ihrer Konstellation wichtig sind. Fehlt Ihnen z.B. eine bestandene Klausur, untersuchen wir zunächst die Klausuren mit weniger als 4 Punkten auf Bewertungsfehler. Sollten wir bei der Überprüfung Ihrer Prüfungsakte auf Verfahrensfehler stoßen, teilen wir Ihnen das umgehend mit. Ein Verfahrensfehler hat nämlich zur Folge, dass die Bewertung Ihrer Klausur aufgehoben werden muss. Nachdem wir Ihnen unsere Einschätzung per E-Mail übersandt haben, sprechen wir über das weitere Vorgehen in Ihrem Widerspruchsverfahren. Wir geben immer eine Empfehlung aus, die Ihre Entscheidung, den Widerspruch aufrechtzuhalten oder zurückzunehmen, erleichtern soll. Sie können sich darauf verlassen, dass wir bei unserer Einschätzung immer objektiv bleiben und nur nach prüfungsrechtlichen Gesichtspunkten Empfehlungen aussprechen. Wenn sogenannte „weiche“ Faktoren, wie z.B. die Person des Prüfers hinzukommt und das in unsere Empfehlung einfließt, teilen wir Ihnen das mit.

Das Justizprüfungsamt in Erfurt ist dem Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zugeordnet. Es ist durchaus gut organisiert. Wir können nicht feststellen, dass das Prüfungsamt Widerspruchsverfahren als Belastung ansieht. Vielmehr werden die Verfahren sachlich und verlässlich durchgeführt. Die Erfolgsquote von Prüfungsanfechtungen des 2. Staatsexamens in Thüringen ist durchschnittlich.

Zögern Sie bitte nicht, wenn Sie eine Prüfungsanfechtung Ihres 2. Staatsexamens in Thüringen in Betracht ziehen. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail. Wir beraten Sie gerne.

Erfolge bei Jura Prüfungsanfechtungen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.

Füllen Sie das Formular aus und wir melden uns bei Ihnen.

WIR BIETEN IHNEN EIN KOSTENLOSES ERSTGESPRÄCH


                

    Sie haben eine Frage? Fragen Sie uns!

    Montag - Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr

    040 – 69 46 63 0

    ÜBER UNSERE ANWALTLICHE LEISTUNG

    Wir wissen, was wir können und bieten Ihnen dieses Wissen und Können an.
    Dabei beraten wir Sie immer persönlich, bleiben verlässlich und fair.

    Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Prüfungsanfechtung in Berlin / Brandenburg, 2. Staatsexamen, erfolgreich durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.