Beamtenrecht
Als Rechtsanwaltskanzlei für Hochschulrecht und Prüfungsrecht sind wir in der Lage, nicht nur die eine Perspektive zu sehen, sondern verstehen aus unserer Erfahrung aus der einen sehr gut die Probleme der anderen Seite. Wir beraten seit Jahren staatliche Hochschulen (öffentlich-rechtlich) und Privathochschulen (staatlich anerkannte Privathochschulen).
Dies vorausgeschickt beraten und vertreten wir Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer im Bereich des Beamten- und Hochschulrechts. Hier geht es unter anderem um Fragen von Einstellungsvoraussetzungen, Berufungsverfahren, Recht und Pflichten der Professoren/Innen und um Fragen der Besoldung.
Auf der anderen Seite können wir auch private und staatliche Hochschulen beraten, wenn es um Fragen wie die Begründung des Dienstverhältnisses, Teilzeitarbeit, Befristung von Dienstverhältnissen oder Beendigungen derselbigen geht.
Mögliche hochschulrechtliche Probleme des Beamtenrechts:
Die Strukturen einer Hochschule sind nicht selten komplex und von vielfältigen Interessen beeinflusst. Es kann durchaus Sinn machen, einen externen und erfahrenen Berater an der Seite zu haben, der objektiv die Aufgaben und Probleme analysiert und einer geordneten Lösung zuführt.
Wir helfen Ihnen gerne, wenn Sie Fragen rund um das Beamtenrecht haben oder sich vorsorglich informieren wollen. Wir beraten Hochschulen und Bildungseinrichtungen bundesweit.
ÜBER UNSERE ANWALTLICHE LEISTUNG
Wir wissen, was wir können und bieten Ihnen dieses Wissen und Können an.
Dabei beraten wir Sie immer persönlich, bleiben verlässlich und fair.
Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden Sie mit aller Kompetenz bei Fragen des Beamtenrechts beraten oder vertreten. Dabei stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer Erfahrung zur Seite.