Prüfungsanfechtung in Hannover

Wir helfen Ihnen bei Prüfungsanfechtungen des ersten Staatsexamens, der Zwischenprüfung oder der Schwerpunktbereichsprüfung an der Leibniz Universität in Hannover. Bei der Zwischenprüfung müssen die Prüfungsleistungen in Form von Hausarbeiten, Klausuren und mündlichen Prüfungen abgelegt werden. In der Schwerpunktbereichsprüfung liegt die Durchschnittspunktzahl in Hannover bei 10,00 Punkten und damit im Bundesdurchschnitt.

Die 6 Klausuren des 1. Staatsexamens in Hannover / Niedersachsen  sind innerhalb von zwei Wochen zu schreiben und machen 64% der Gesamtnote aus, die mündliche Prüfung 36%. Der größte Teil der Studentinnen und Studenten erreicht ein befriedigend (33%). Die Nichtbestehensquote ist mit ca. 25% als durchschnittlich anzusehen. Endgültig fallen 3-4% der Prüflinge durch.

Wann ist man in Hannover zur mündlichen Prüfung – Jura Erstes Staatsexamen zugelassen, wann ist man durchgefallen?

Nach § 14 (1) NJAG Niedersachsen ist die Pflichtfachprüfung bestanden, wenn

1. zwei Aufsichtsarbeiten mindestens mit „ausreichend“ bewertet worden sind,
2. die Summe der Bewertungen der Aufsichtsarbeiten mindestens 21 Punkte ergibt und
3. die Prüfungsgesamtnote mindestens „ausreichend“ lautet.

Sollte ein Prüfling nicht erfolgreich die schriftlichen Aufsichtsarbeiten des ersten Staatsexamens abgelegt haben, sei es, weil sie oder er das angestrebte Notenziel nicht erreicht hat oder durchgefallen ist, kann die schriftliche, aber auch die mündliche Prüfung mittels einer Prüfungsanfechtung erfolgreich angefochten werden. Um einer Prüfungsanfechtung des ersten Staatsexamens zum Erfolg zu verhelfen, bedarf es viel Erfahrung. Es genügt bei Prüfungsanfechtungen nicht, wenn einfach nur juristisch gegen die Bewertung argumentiert wird. Es muss darüber hinaus genau analysiert werden, welcher Typ Prüferin / Prüfer die Bewertung vorgenommen hat. Neben der aufgebauten Erfahrung und dem richtigen Gefühl für die Formulierungen, verfügen wir über eine umfassende Datenbank mit Informationen über Prüferinnen und Prüfer. Wir können mit dieser – zu unserer üblichen Einschätzung der Rechtslage – die bisherigen Erfahrungen mit Prüfungsanfechtungen in Niedersachsen einfließen lassen. So ist uns möglich einzuschätzen, welcher Prüfer in der Vergangenheit mit welcher Art von Begründung eine Anhebung der Bewertung vorgenommen hat und welcher nicht. So gibt es durchaus Prüferinnen und Prüfer, die nach unserem Kenntnisstand noch nie eine Anhebung vorgenommen haben. Dann wird der Erfolg einer Prüfungsanfechtung sicherlich anders einzuschätzen sein, als bei einer Prüferin oder einem Prüfer von dem wir in der Vergangenheit bereits positive Rückmeldung haben.

Wir können für Sie einen Widerspruch gegen die den Prüfungsbescheid einlegen und im Zuge dessen die Prüfungsakte anfordern. Diese wird uns anschließend innerhalb von ca. 5-6 Arbeitstagen zugesandt. Die Besonderheiten der Akteneinsicht in Hannover und Niedersachsen sind dabei zu beachten. Sobald die Akte bei uns in Kopie oder im Original angekommen ist, nehmen wir eine sog. Kurzeinschätzung vor, um den möglichen Erfolg einer Prüfungsanfechtung bestimmen zu können. Diese Einschätzung übersenden wir Ihnen anschließend per E-Mail. Anhand dieser Einschätzung können Sie dann entscheiden, ob Sie den Widerspruch begründen oder zurücknehmen wollen. Bei der Entscheidungsfindung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Seite und können mit Ihnen das Chancen-Risiko-Verhältnis abwägen. Es ist dabei darauf hinzuweisen, dass eine Verböserung im Prüfungsrecht bei Fällen der Prüfungsanfechtung nicht vorgesehen ist. Eine sog. Reformation in peius ist damit nicht zu befürchten. Auch wenn es Kollegen gibt, die immer wieder etwas anderes behaupten, so lässt sich feststellen, dass keine prüfungsrechtliche Entscheidung bekannt ist, die eine bis zur Prüfungsanfechtung erzielte Bewertung nach unten korrigiert hätte. Etwas anderes gilt nur für vorgetragene Verfahrensfehler. Sollte ein solcher Verfahrensfehler vorliegen, kann die Prüfungsleistung mitsamt der Bewertung aufgehoben werden. Bei einem anschließend erneuten Ablegen der Prüfung kann es dann durchaus zu einer schlechteren Note kommen, die auch gilt, da die unter einem Verfahrensfehler leidende Prüfung aufgehoben wurde. Bei einer Anfechtung wegen eines Bewertungsfehlers ist dies nicht denkbar.

Das Landesjustizprüfungsamt Niedersachsen in Hannover hat eine allgemein bekannte und bewegte Vergangenheit mit u.a. verkauften Jura-Examen und angeblichen Verwickelungen mit Referendaren und Repetitorien. Es war keine einfache Zeit, weder für das Prüfungsamt noch für uns, die eine Fülle von bisher noch nicht dagewesenen Konstellationen zu bearbeiten hatten. Die Wogen haben sich geglättet und das LJPA Niedersachsen setzte mit Hochdruck Verbesserungen und Veränderungen um. Wir pflegen heute einen professionellen und vertrauensvollen Umgang in Sachen Prüfungsanfechtungen mit den Verantwortlichen in Hannover.

Die Erfolgsquote von Prüfungsanfechtungen hält sich in Hannover am Bundesdurchschnitt. Es gibt Prüfungsanfechtungen mit Erfolg, die dann auch vom LJPA so entschieden werden und Prüfungsanfechtungen ohne Erfolg, bei denen der gerichtliche Weg in Betracht zu ziehen ist. Die Gerichte in Niedersachsen sind prüfungsrechtlich gut „geschult“, sind aber substantiierten Begründungen von uns durchaus offen. Der Erfolg einer Prüfungsanfechtung hängt aber eben auch von den entscheidenden Personen und unseren Begründungen ab. Wenn die Begründung einer Klage keine oder keine fachspezifischen Argumente enthält, kann auch ein Gericht keine andere Entscheidung treffen.

Sollten Sie eine Besserbewertung Ihrer Prüfungsleistungen anstreben, wenden Sie sich jederzeit an uns und wir beraten Sie über die Möglichkeiten und Chancen einer Prüfungsanfechtung in Hannover / Niedersachsen.

Erfolge bei Jura Prüfungsanfechtungen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.

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    Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Prüfungsanfechtung in Berlin / Brandenburg, 2. Staatsexamen, erfolgreich durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.