Prüfungsanfechtung Jura

Sie sind mit der Bewertung in einer Ihrer juristischen Prüfungen unzufrieden oder sind durch eine schriftliche oder mündliche Prüfung (z.B. Zwischenprüfung, Erstes Staatsexamen, Zweites Staatsexamen) gefallen? Dann lassen Sie sich durch uns als Anwälte für Prüfungsanfechtungen beraten. Der Rechtsanwalt für Prüfungsanfechtungen und Prüfungsrecht kann die Erfolgschancen einschätzen und Fehler in der Bewertung oder im Prüfungsverfahren aufzeigen.

 

Prüfungsanfechtung Jura: Mit spezialisiertem Anwalt mehr erreichen

Herr Rechtsanwalt Ronnenberg ist auf Prüfungsanfechtungen des 1. Staatsexamens Jura und des 2. Staatsexamens Jura spezialisiert. Auf diesem Gebiet ist er nunmehr seit dem Jahr 2006 erfolgreich tätig. Diese Expertise ermöglicht ihm und seinem Team regelmäßigen Erfolg bei juristischen Prüfungsanfechtungen.

 

Prüfungsanfechtung Jura: Mit Anwalt Chancen erhöhen

Weiterhin fechten wir Prüfungsleistungen während des Jurastudiums an. Die meisten universitären Prüfungsordnungen schreiben vor, eine Remonstration innerhalb einer kurzen Frist nach Bekanntgabe zu erheben. Einwendungen müssen sich substantiiert gegen die Bewertung der Prüfungsleistung richten. Gegen Bescheide nach dem ersten oder zweiten juristischen Staatsexamen steht in der Regel der Widerspruch offen. Es sind Fristen und Besonderheiten im Verfahren zu beachten. Vor allem bedarf es einer fachkompetenten und objektiven Auseinandersetzung mit der jeweiligen Prüfungsleistung. Es kann daher nur ernstlich und ausdrücklich davon abgeraten werden, eine Prüfungsanfechtung selber durchzuführen. Diese Empfehlung bitten wir nicht falsch zu verstehen. Wir haben das uneingeschränkte Interesse, dass Ihre Prüfungsanfechtung Erfolg hat und wollen Sie vor Fehlern bei einer Prüfungsanfechtung bewahren. Es bedarf eines ausgewiesenen Spezialisten für Prüfungsanfechtungen, um hier die Erfolgsaussichten signifikant zu steigern. Oft erleben wir es, dass Prüfer die Einwände von nicht anwaltlich Vertretenen leichter abtun. Wir sorgen insofern für Waffengleichheit.

 

Prüfungsanfechtung Jura: Nur wer seine Chance nutzt, kann Erfolg haben

Wir wollen Sie nicht mit Ängsten oder falschen Erfolgsversprechungen von einer Prüfungsanfechtung mit einem Anwalt überzeugen. Dennoch können wir belegen, dass die Chancen auf den Erfolg der Prüfungsanfechtung steigen, wenn Sie einen Anwalt für Prüfungsrecht und Prüfungsanfechtung beauftragen. Wir bieten eine Spezialisierung auf das Prüfungsrecht und Prüfungsanfechtungen an, weil es uns eine ernste Angelegenheit ist, falsche Prüfungsbewertungen einer ordnungsgemäßen Überprüfung zuzuführen, so dem oft als ungerecht empfundenen Prüfungssystem entgegenzutreten und unserem Mandanten zu einer besseren Bewertung oder einem Abschluss zu verhelfen. Hierfür arbeiten wir jeden Tag.

Eine Prüfungsanfechtung einer juristischen Prüfungsleistung, sei es einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung, erfolgt nach den allgemeinen prüfungsrechtlichen Grundsätzen. Diese sind vornehmlich durch Rechtsfortbildung entstanden und gelten grundsätzlich für alle juristischen Prüfungen.

Die nachfolgenden Angaben und Grundsätze des Prüfungsrechts gelten für Prüfungsanfechtungen im Bereich Jura:

Bewertungsspielraum überschritten

  • Prüfungsbehörden unterlaufen Verfahrensfehler,
  • verkennen anzuwendendes Recht,
  • gehen von einem unrichtigen Sachverhalt aus,
  • verletzen allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe,
  • lassen sich von sachfremden Erwägungen leiten.

Antwortspielraum eingehalten

  • Eine vertretbare Lösung
  • mit gewichtigen Argumenten
  • folgerichtig begründete Lösung
  • darf nicht als „falsch“ bewertet werden.
  • Das Vertreten einer Mindermeinung ist kein Fehler.

Ablauf der Prüfungsanfechtung: Nachdem Sie den Prüfungsbescheid oder das Prüfungsergebnis erhalten haben und Sie evtl. mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind, sollte die Überprüfung der Bewertung in Betracht gezogen werden. Hierbei ist zu beachten, dass ein Widerspruchsverfahren in den verschiedenen Bundesländern in der Regel den gleichen Ablauf hat. Eine Ausnahme bildet Bayern. Hier besteht kein vorgeschaltetes Widerspruchsverfahren. Vielmehr ist ein Nachprüfungsverfahren nach § 14 JAPO einzuleiten. Dieses Verfahren hemmt allerdings nicht die Klagefrist. Soll die Möglichkeit einer klageweisen Überprüfung gewahrt bleiben, muss parallel eine fristwahrende und ruhend zu stellende Klage erhoben werden.

Kurzbeschreibung: Im Normalfall legen wir für Sie das Rechtsmittel ein, beantragen Akteneinsicht, erstellen eine schriftliche Begutachtung Ihrer Klausuren und entscheiden dann mit Ihnen, ob eine Anfechtung Sinn macht. Nach dem Einreichen einer etwaigen Widerspruchsbegründung müssen Sie sich dann für ca. 2-3 Monate in Geduld üben.

Widerspruchsverfahren

Widerspruch einlegen und Akten anfordern
Innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses muss gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt werden. Im Zuge dessen beantragen wir regelmäßig Akteneinsicht in die Prüfungsakte.

Begutachtung Ihrer Klausuren
Nach Eintreffen der Prüfungsunterlagen, erstellt Herr Ronnenberg anhand Ihrer Klausuren eine schriftliche Einschätzung zu den Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung.

Prüfungsanfechtung JA oder NEIN
Wenn Sie sich gegen eine Prüfungsanfechtung entscheiden, ist das Verfahren damit beendet. Der eingelegte Widerspruch wird zurückgenommen.
Wenn Sie sich für eine Prüfungsanfechtung entscheiden, wählen wir gemeinsam die Klausuren aus, die Gegenstand der Überprüfung sein sollen.

Erstellen und Versenden der Widerspruchsbegründung
Für den Fall, dass eine erfolgreiche Prüfungsanfechtung aussichtsreich erscheint, erstellt Herr Rechtsanwalt Ronnenberg die Widerspruchsbegründung und sendet Ihnen diese als Entwurf zu. Wenn Sie mit der Begründung einverstanden sind, versenden wir diese an das jeweilige Prüfungsamt.

Weiterleitung an die Prüfer
Das Prüfungsamt leitet die Widerspruchsbegründung mitsamt der Klausuren an die jeweiligen Prüfer weiter und bittet diese um entsprechende Stellungnahmen. In einigen Bundesländern werden unsubstantiierte Widerspruchsbegründungen nur teilweise weitergeleitet.

Entscheidung des Prüfungsamtes
Sind die Stellungnahmen der Prüfer beim Prüfungamt eingegangen, erstellt das Prüfungsamt entweder einen Aufhebungsbescheid und lässt Sie gleichzeitig zur mündlichen Prüfung zu oder übersendet einen negativen Widerspruchsbescheid, der dann wiederum klageweise angreifbar wäre. In einigen Bundesländern gibt es auch die Möglichkeit einen Vergleich abzuschließen oder auf die Stellungnahmen der Prüfer zu reagieren.

Nachprüfungsverfahren (Bayern)

Antrag auf Nachprüfung / Klage und Akten anfordern
Innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses muss ein Antrag auf Nachprüfung (§ 14 JAPO Bayern) gestellt werden. Bei Antragstellung fordern wir Ihre Prüfungsunterlagen an. WICHTIG! Um sich den Klageweg offen zu halten, muss ebenfalls innerhalb von einem Monat fristwahrend Klage erhoben werden.

Begutachtung Ihrer Klausuren
Nach Eintreffen der Prüfungsunterlagen, erstellt Herr Rechtsanwalt Ronnenberg eine schriftliche Einschätzung zu den Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung.

Prüfungsanfechtung JA oder NEIN
Wenn Sie sich gegen eine Prüfungsanfechtung entscheiden, ist das Verfahren damit beendet. Sie können dann den Antrag auf Nachprüfung zurücknehmen.
Wenn Sie sich für eine Prüfungsanfechtung entscheiden, wählen wir gemeinsam die Klausuren aus, die Gegenstand der Überprüfung sein sollen.

Erstellen und Versenden der Nachprüfungsbegründung
Für den Fall, dass eine erfolgreiche Prüfungsanfechtung aussichtsreich erscheint, erstellt Herr Rechtsanwalt Ronnenberg die Nachprüfungsbegründung und sendet Ihnen diese als Entwurf zu. Wenn Sie mit der Begründung einverstanden sind, versenden wir diese an das Prüfungsamt. WICHTIG! In Bayern muss diese Begründung innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses erfolgen (Notfrist = keine Fristverlängerung).

Weiterleitung an die Prüfer
Das Prüfungsamt leitet die Begründung mitsamt der Klausuren an die jeweiligen Prüfer weiter und bittet diese um entsprechende Stellungnahmen.

Entscheidung des Prüfungsamtes
Sind die Stellungnahmen der Prüfer beim Prüfungamt eingegangen, erstellt das Prüfungsamt entweder einen Aufhebungsbescheid und lässt Sie gleichzeitig zur mündlichen Prüfung zu oder übersendet einen negativen Nachprüfungsbescheid. Im Falle eines negativen Nachprüfungsbescheides kann die fristwahrend erhobene Klage wieder aufgerufen und weitergeführt werden.

Erfolge im Prüfungsrecht

Nachfolgend finden Sie eine kleine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.

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    Montag - Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr

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    ÜBER UNSERE ANWALTLICHE LEISTUNG

    Wir wissen, was wir können und bieten Ihnen dieses Wissen und Können an.
    Dabei beraten wir Sie immer persönlich, bleiben verlässlich und fair.

    Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Prüfungsanfechtung bei juristischen Prüfungen erfolgreich durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.