Härtefallantrag / Gnadengesuch speziell für Juristen

In allen Prüfungsordnungen für Juristen ist zumindest für das Zweite Juristische Staatsexamen die Möglichkeit eines Härtefallantrages geregelt. Die einzelnen Voraussetzungen und vor allem die Handhabe mit den jeweiligen Vorschriften sind von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Mal genügt ein freundlicher Anruf, mal haben wir das Gefühl, dass ein Härtefallantrag unter keinen Umständen gewährt werden soll.

Fast alle Regelungen haben gemeinsam, dass ein Härtefall vorliegen muss. Zusätzlich verlangen einige Prüfungsordnungen, dass ein bestimmter Punktedurchschnitt erreicht werden muss und damit eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bei der zweiten Wiederholungsprüfung gegeben ist.

Diese Härtefallanträge gelten vornehmlich für das Zweite Juristische Staatsexamen. Mittlerweile kennen aber auch einige Prüfungsordnungen einen solchen Härtefallantrag für Schwerpunktbereichsprüfungen und dergleichen. Wenn eine Härtefallregelung nicht vorgesehen ist, so ist ein Rücktritt wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit in Betracht zu ziehen.

Die normierten Voraussetzungen für Härtfallanträge zum Zweiten Juristischen Staatsexamen finden Sie nachfolgend. Bitte beachten Sie, dass trotz ähnlicher Normen die Handhabe in den einzelnen Bundesländern durchaus sehr unterschiedlich ist. Wir informieren Sie daher gerne über die Besonderheiten, die in Ihrem Bundesland gelten.

Anforderungen:

Der Umgang mit Härtefallanträgen ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. In den meisten Bundesländern ist ein Härtefallantrag mit hohen Anforderungen und einer aufwendigen Begründung verbunden. Es wird daher geraten, sich frühzeitig beraten zu lassen. Wir können Ihnen sagen, ob Ihr Vorbringen ausreichend ist und wie der Antrag zu formulieren ist. Dabei können wir den Härtefallantrag anhand Ihrer Vorgaben selber formulieren und in Ihrem Namen einreichen oder Ihren vorformulierten Antrag auf Geeignetheit überprüfen.

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    Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Rechte und Ansprüche bei Härtefallanträgen für Juristen erfolgreich durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer Erfahrung zur Seite.