Härtefallantrag / Gnadengesuch speziell für Juristen
In allen Prüfungsordnungen für Juristen ist zumindest für das Zweite Juristische Staatsexamen die Möglichkeit eines Härtefallantrages geregelt. Die einzelnen Voraussetzungen und vor allem die Handhabe mit den jeweiligen Vorschriften sind von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Mal genügt ein freundlicher Anruf, mal haben wir das Gefühl, dass ein Härtefallantrag unter keinen Umständen gewährt werden soll.
Fast alle Regelungen haben gemeinsam, dass ein Härtefall vorliegen muss. Zusätzlich verlangen einige Prüfungsordnungen, dass ein bestimmter Punktedurchschnitt erreicht werden muss und damit eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bei der zweiten Wiederholungsprüfung gegeben ist.
Diese Härtefallanträge gelten vornehmlich für das Zweite Juristische Staatsexamen. Mittlerweile kennen aber auch einige Prüfungsordnungen einen solchen Härtefallantrag für Schwerpunktbereichsprüfungen und dergleichen. Wenn eine Härtefallregelung nicht vorgesehen ist, so ist ein Rücktritt wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit in Betracht zu ziehen.
Die normierten Voraussetzungen für Härtfallanträge zum Zweiten Juristischen Staatsexamen finden Sie nachfolgend. Bitte beachten Sie, dass trotz ähnlicher Normen die Handhabe in den einzelnen Bundesländern durchaus sehr unterschiedlich ist. Wir informieren Sie daher gerne über die Besonderheiten, die in Ihrem Bundesland gelten.
- Infos zum Härtefallantrag Baden-Württemberg | § 64 Abs. 2 JAPrO
- Infos zum Härtefallantrag Bayern | § 70 Abs. 2 JAPO
- Infos zum Härtefallantrag Berlin | § 32 Abs. 2 JAO i.V.m. § 17 Abs. 5 Satz 2 JAG
- Infos zum Härtefallantrag Brandenburg | § 32 Abs. 2 BbgJAO i.V.m. § 17 Abs. 5 Satz 2 JAG Brandenburg
- Infos zum Härtefallantrag Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein | § 23 Abs. 4 Länderübereinkunft
- Infos zum Härtefallantrag Hessen | § 52 Abs. 4 JAG
- Infos zum Härtefallantrag Mecklenburg-Vorpommern | § 16 JAG
- Infos zum Härtefallantrag Niedersachsen | § 17 Abs. 2 NJAG
- Infos zum Härtefallantrag Nordrhein-Westfalen | § 59 JAG
- Infos zum Härtefallantrag Rheinland-Pfalz | § 7 Abs. 5 JAG
- Infos zum Härtefallantrag Saarland | § 34 Abs. 1 JAG
- Infos zum Härtefallantrag Sachsen | § 54 Abs. 2 JAPO
- Infos zum Härtefallantrag Sachsen-Anhalt | § 52 Abs. 6 JAPrVO
- Infos zum Härtefallantrag Thüringen | § 52 Abs. 2 JAPO
Anforderungen:
Der Umgang mit Härtefallanträgen ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. In den meisten Bundesländern ist ein Härtefallantrag mit hohen Anforderungen und einer aufwendigen Begründung verbunden. Es wird daher geraten, sich frühzeitig beraten zu lassen. Wir können Ihnen sagen, ob Ihr Vorbringen ausreichend ist und wie der Antrag zu formulieren ist. Dabei können wir den Härtefallantrag anhand Ihrer Vorgaben selber formulieren und in Ihrem Namen einreichen oder Ihren vorformulierten Antrag auf Geeignetheit überprüfen.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen!
WIE DÜRFEN WIR IHNEN BEI
IHREM HÄRTEFALL FÜR JURISTEN HELFEN?
Sie haben eine Frage? Fragen Sie uns!
Montag - Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr
040 – 69 46 63 0
ÜBER UNSERE ANWALTLICHE LEISTUNG
Wir wissen, was wir können und bieten Ihnen dieses Wissen und Können an.
Dabei beraten wir Sie immer persönlich, bleiben verlässlich und fair.
Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Rechte und Ansprüche bei Härtefallanträgen für Juristen erfolgreich durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer Erfahrung zur Seite.
Herr Ronnenberg hat mich über ein Überdenkungsverfahren sehr gut beraten und sowohl Chancen als auch Risiken klar dargelegt. Ich kann ihn deshalb nur weiterempfehlen.
Ein sehr kompetenter Anwalt, der für mich einen Erfolg erzielt an welchen ich nicht geglaubt habe. Vielen Dank!!
Top Kanzlei! Kompetent, zuverlässig und sehr freundlich! Absolute Empfehlung!
Ich hätte nie gedacht, dass es klappt, wollte aber alles versuchen. Nun bin ich durchs Mündliche und sehr froh, dass alles gut gegangen ist.
Ich habe mich sehr gut aufgehoben und gut beraten gefühlt. Mein rechtliches Problem konnte durch die Beratung schnell gelöst werden.
Herr Ronnenberg hat sich "über Gebühr" für mich eingesetzt und eine umfassende Widerspruchsbegründung und das Verfahren erfolgreich geführt.