Die Exmatrikulation

Eine Exmatrikulation kann vom Studierenden gewollt oder ungewollt sein. Unproblematisch ist die Exmatrikulation immer dann, wenn sie auf die erfolgreiche Beendigung des Studiengangs oder freiwillig, etwa bei Abbruch des Studiums, erfolgt. Problematisch dagegen ist die zwangsweise Exmatrikulation, für die es verschiedene Gründe geben kann.

 

Gründe für eine Exmatrikulation:
  • eine ordnungsgemäße Rückmeldung ist nicht erfolgt 
  • eine Studienleistung wurde endgültig nicht bestanden 
  • Studiengebühren werden nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht gezahlt
  • Prüfungsleistungen wurden nicht bis zu einer bestimmten Frist erbracht 
  • bei schwerwiegenden Verfehlungen der Studentin oder des Studenten

Wann und wie die zwangsweise Exmatrikulation erfolgt, kann leider nicht pauschal beantwortet werden und hängt oft von den Umständen des Einzelfalls ab. 

 

Trotz Exmatrikulation weiterstudieren?

Die wohl häufigste Frage im Zusammenhang mit der Exmatrikulation lautet, ob, solange noch nicht klar ist, dass die Exmatrikulation tatsächlich wirksam ist – etwa bei einer Prüfungsanfechtung – , noch weitere Prüfungsleistungen erbracht werden können bzw. am Regelbetrieb (Vorlesungen, AGs etc.) teilgenommen werden darf. Dies hängt maßgeblich davon ab, wie die Hochschulen mit Widersprüchen oder Klagen gegen Exmatrikulationsbescheide umgehen. Der Großteil der Hochschulen gewährt das Weiterstudieren und auch das Ablegen von Prüfungen, da der Schaden, sollte sich die Exmatrikulation als rechtswidrig erweisen, nicht behebbar wäre. Dies kann, gerade wenn eine Prüfungsphase ansteht, dazu führen, dass Sie Prüfungen unter einem Vorbehalt der Rechtswidrigkeit der Exmatrikulation ablegen dürfen. In der Regel hilft es, diese Situation mit der Hochschule zu klären. Wir helfen Ihnen gerne dabei.  

Mögliche prüfungsrechtliche Probleme bei einer Exmatrikulation im Prüfungsverfahren:
  • Rückmeldung erfolgt?
  • Härtefall beantragt?
  • Handhabe der Behörde
  • Widerspruch gegen Bewertung?
  • Studiengebühr gezahlt?
  • Exmatrikulation rechtmäßig?
  • Fristen eingehalten?
  • Weiterstudium möglich?
Rechtswidrige Exmatrikulation überprüfen

Bei einer rechtswidrigen Exmatrikulation sollte auch geprüft werden, ob der Studentin oder dem Studenten dadurch ein Schaden entstanden ist. Zeiteinbußen können hier dazu führen, dass ein/e Absolvent/in erst später in den Beruf einsteigen kann. Der dadurch entstandene Schaden ist mitunter von der Hochschule zu ersetzen (Schadensersatz im Prüfungsrecht).   

Erfolge im Prüfungsrecht

Nachfolgend finden Sie eine kleine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.

Füllen Sie das Formular aus und wir melden uns bei Ihnen.

WIE KÖNNEN WIR IHNEN HELFEN?


                

    Sie haben eine Frage? Fragen Sie uns!

    Montag - Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr

    040 – 69 46 63 0

    ÜBER UNSERE ANWALTLICHE LEISTUNG

    Wir wissen, was wir können und bieten Ihnen dieses Wissen und Können an.
    Dabei beraten wir Sie immer persönlich, bleiben verlässlich und fair.

    Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Prüfungsanfechtung in Berlin / Brandenburg, 2. Staatsexamen, erfolgreich durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.