Prüfungsanfechtung in Leipzig

Gerne beraten wir Sie zu Fragen im Rahmen einer Anfechtung des ersten Staatsexamens in Sachsen. Auch wenn sich unsere Kanzlei in Hamburg befindet, kommen die meisten unserer Mandanten und Mandantinnen nicht von hier, sondern aus allen Ecken der Bundesrepublik. Daher können wir auch die Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung in Sachsen einschätzen und haben in diesem Bundesland langjährige Erfahrung mit dem Prüfungsamt.

Genau wie in den meisten Bundesländern (mit Ausnahme von Berlin/Brandenburg) sind im ersten Examen 6 Aufsichtsarbeiten anzufertigen. Von diesen hängt ab, ob man anschließend zur mündlichen Prüfung zugelassen wird:

Nach § 25 (2) JAPrVO gilt:

Wer in der schriftlichen Prüfung eine Durchschnittspunktzahl von mindestens 3,60 Punkten erreicht und in wenigstens drei Prüfungsarbeiten mindestens eine Einzelpunktzahl von 4,00 erhalten hat, ist zur mündlichen Prüfung zugelassen.

Sollten Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllt oder nicht die gewünschte Note erhalten haben, kommt eine Anfechtung bzw. ein Widerspruch gegen die Bewertung in Betracht. Das Widerspruchsverfahren läuft genauso ab, wie in den meisten anderen Bundesländern auch (mit Ausnahme von Bayern). Wichtig ist zunächst, sich die Klausuren und die Prüfervoten einmal anzusehen und nach Ansatzpunkten für eine Anfechtung zu suchen. Dazu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Damit Sie eine informierte und fundierte Entscheidung treffen können, erhalten Sie unsere Einschätzung in Form eines schriftlichen Kurzgutachtens, das wir selbstverständlich auch mit Ihnen besprechen. Um die einmonatige Widerspruchsfrist nicht zu verpassen, legen wir in jedem Fall zunächst Widerspruch ein und fordern ggfs. Akteneinsicht. Der Widerspruch kann später problemlos wieder zurückgenommen werden, wenn das Gutachten ergibt, dass keine Erfolgsaussichten bestehen.  Diesbezüglich teilen wir Ihnen unsere ehrliche Sicht der Dinge mit, auch wenn das manchmal bedeutet, unangenehme Wahrheiten auszusprechen. Sollte eine Anfechtung aber vielversprechend sein, erläutern wir Ihnen dies an konkreten Anhaltspunkten und erstellen mit Ihrem Einverständnis eine aussagekräftige Widerspruchsbegründung.

Nach Einreichen der Widerspruchsbegründung vergehen im Normalfall zwischen zwei und drei Monate, in denen die Korrektoren und Korrektorinnen Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Die Dauer hängt unter anderem auch davon ab, wie viele Klausuren man letztlich anficht. Sobald dem Prüfungsamt die Stellungnahmen vorliegen, wird es einen Widerspruchsbescheid erlassen. Im besten Fall wird die Note angehoben und der Widerspruch war damit erfolgreich.

Sollte das Prüfungsamt dem Widerspruch nicht abhelfen, besteht noch die Möglichkeit innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben. Auch zu dieser Option beraten wir Sie gerne und wägen die Argumente dafür und dagegen ab. Nicht in jedem Fall ist eine Klageerhebung sinnvoll, da im Gericht andere Regeln gelten als im Widerspruchsverfahren. Ein solcher Schritt sollte daher gut überlegt sein. Nicht selten dauern Klageverfahren auch sehr lang und sind schon allein deshalb nicht immer empfehlenswert. Es besteht hier aber auch die nicht zu unterschätzende Chance, einen Vergleich abzuschließen.

Festzuhalten bleibt, dass jeder Fall individuell betrachtet werden muss und wir mit Ihnen eine Vorgehensweise finden, mit der Sie sich wohl fühlen und hinter der sowohl Sie als auch wir stehen können. Ein erster Schritt ist daher zunächst eine erste telefonische oder bei uns in den Kanzleiräumen erfolgende Beratung, um den genauen Sachverhalt zu klären. Schicken Sie uns dazu vorab Ihren Prüfungsbescheid, damit wir uns auf den Termin vorbereiten und erste taktische Vorüberlegungen treffen können.

Erfolge bei Jura Prüfungsanfechtungen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.

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    Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Prüfungsanfechtung in Berlin / Brandenburg, 2. Staatsexamen, erfolgreich durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.