Hochschulwahlen

Das deutsche Hochschulrecht gibt keine verbindliche Leitungsstruktur für Hochschulen vor und bietet stattdessen im Rahmen der monokratischen (wie auch kollegialen) Leitung die Alternativen der Rektorats- oder Präsidialverfassung.

Nach tradiertem Begriffsverständnis wird der Rektor nur aus der Professorenschaft derselben Hochschule gewählt, während der Präsident auch von außerhalb kommen kann und nicht Professor zu sein braucht. Die meisten Hochschulen in Deutschland folgen dem Modell des monokratischen Leiters und im Rahmen dessen der Präsidialverfassung, da der Kreis der möglichen Kandidaten größer ist.

Die Begriffsbezeichnung ist heute nicht mehr als ausschlaggebend anzusehen, da in Deutschland nahezu flächendeckend externe Bewerber erlaubt sind, aber mitunter dennoch der Terminus „Rektor“ verwendet wird. In einigen Bundesländern ist jedoch eine Rektorats- oder Präsidialverfassung möglich, vgl. § 52 Abs. 1, 2 BerlHG/ § 17 Abs. 3 LHG BaWü. In anderen Bundesländern ist eine reine Rektoratsverfassung festgeschrieben, vgl. § 83 Abs. 2 BremHG. Eine Rektoratsverfassung ist daher zulässig und damit auch die nur universitätsinterne Ausschreibung – auch wenn der Terminus PräsidentIn verwendet wird.

Bei Wahlen an Hochschulen geht es immer wieder um Fragen, wer z.B. aktiv wahlberechtigt ist, ob und wie eine (universitäts-)öffentliche Vorstellung/Befragung der BewerberInnen vorausgehen soll, eine Wahlleitung die Durchführung der Wahlen vorbereitet muss, die Wahl bekanntzugeben ist, Wahlvorschläge zulässig sind und wie der eigentliche Wahlprozess ablaufen kann.

Wir unterstützen Sie, wenn es um Wahlen, Neuwahlen oder ähnliches geht. Unsere Leistungen beziehen sich sowohl auf staatliche Hochschulen als auch auf staatlich anerkannte Privathochschulen. Wichtig bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen ist, dass sämtliche Bestimmungen beachtet werden und die Wahl formell ordnungsgemäß durchgeführt wird.

Aufgrund der Erfahrung im Hochschulrecht, können wir Wahlprozess vorbereiten oder vorhandene Strukturen auf ihre Rechtsmäßigkeit überprüfen, um spätere Anfechtungen zu vermeiden.

ÜBER UNSERE ANWALTLICHE LEISTUNG

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Dabei beraten wir Sie immer persönlich, bleiben verlässlich und fair.

Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden Sie mit aller Kompetenz bei der Vorbereitung und Durchführung von Hochschulwahlen beraten oder vertreten. Dabei stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer Erfahrung zur Seite.

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