Prüfungsanfechtung in Sachsen
2. Staatsexamen Jura

Wir führen in Sachsen Prüfungsanfechtungen des 2. Examens für Sie durch. Sachsen ist das Bundesland, in dem prozentual gesehen, die wenigsten Frauen ihr 2. Staatsexamen ablegen. Gerade einmal 35% der ca. 100 Prüflinge in Sachsen sind Frauen. Die Durchfallquote in Sachsen mit 8-12% lag in den letzten Jahren unter dem Bundesdurchschnitt. Ca. 25% der Kandidaten fallen endgültig durch. In Sachsen kann ein endgültig durchgefallener Prüfling, wie in anderen Bundesländern auch, einen sog. Härtefallantrag stellen. Die Hürden für einen solchen Antrag sind in Sachsen allerdings recht hoch, so dass eine Prüfungsanfechtung in den meisten Fällen die bessere Lösung darstellt. Härtefallantrag und Prüfungsanfechtung können in Sachsen auch parallel laufen. Über den Härtefallantrag wird aber in der Regel erst nach dem Abschluss des Widerspruchsverfahrens entschieden.

In Sachsen werden im 2. Examen 8 Klausuren geschrieben, die 66% des Gesamtergebnisses ausmachen. Nach unserer Beobachtung haben die Klausuren in der Regel ein gehobenes Niveau. Der Bewertungsmaßstab ist diesem gehobenen Niveau aber auch angepasst, so dass die Durchfallquote nicht auffällig ist. Allerdings schreiben in Sachsen auch wenige Kandidaten ein Prädikatsexamen im 2. Staatsexamen. Der Großteil unserer Mandantinnen und Mandanten ist in Sachsen leider durchgefallen. Wir fechten aber natürlich auch Prüfungsleistungen an, um z.B. den Bereich des Prädikats zu erreichen.

Die Regelungen des Bestehens und Durchfallens sind in Sachsen für das 2. Staatsexamen in 2 Normen geregelt.

Nach § 25 (2) JAPrVO gilt:

Wer in der schriftlichen Prüfung eine Durchschnittspunktzahl von mindestens 3,60 Punkten erreicht und in wenigstens drei Prüfungsarbeiten mindestens eine Einzelpunktzahl von 4,00 erhalten hat, ist zur mündlichen Prüfung zugelassen.

Für das zweite Staatsexamen gilt darüber hinaus § 48 Satz 2 JAPrVO:

Für das Ergebnis der schriftlichen Prüfung und die Zulassung zur mündlichen Prüfung gilt § 25 mit der Maßgabe, dass in wenigstens vier Prüfungsarbeiten mindestens eine Einzelpunktzahl von 4,00 Punkten erreicht werden muss, entsprechend.

Prüflinge müssen in Sachsen, um das 2. Staatsexamen im schriftlichen Teil erfolgreich abzuschließen, 4 der 8 Klausuren bestehen und eine Durchschnittspunktzahl von 3,60 erreichen. Sollten Sie mit der Bewertung Ihrer Klausuren nicht einverstanden sein, können wir diese für Sie auf Bewertungsfehler untersuchen. Neben Bewertungsfehlern überprüfen wir in Sachsen auch, ob Verfahrensfehler vorliegen.

Der Ablauf einer Prüfungsanfechtung eines 2. Staatsexamens läuft in Sachsen genauso ab, wie in anderen Bundesländern. Wir legen mit Ihrer Vollmacht in der Regel innerhalb eines Monats nach Erhalt des Prüfungsbescheides Widerspruch ein und fordern gleichzeitig Akteneinsicht an. Nach Erhalt der Prüfungsakte beginnen wir mit der Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung. Hierfür überprüfen wir die Klausuren und Voten auf Bewertungsfehler. Neben den eigentlichen Voten spielen auch immer wieder Randbemerkungen eine Rolle, auf die sich die Prüferinnen und Prüfer beziehen. Diese Randbemerkungen sind Teil der Bewertung und können demnach auch über eine Prüfungsanfechtung angegriffen werden. In unsere Einschätzung beziehen wir die Klausuren mit ein, die für Ihre individuelle Konstellation entscheidend sind. Fehlt Ihnen z.B. eine bestandene Klausur, schätzen wir zunächst die Klausuren mit weniger als 4 Punkten ein. Am Ende jeder Einschätzung sprechen wir eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen aus. Nachdem Sie die Einschätzung zu Ihren Klausuren gelesen haben, können wir in einem persönlichen Gespräch Ihre Fragen klären, um eine Entscheidung zu treffen, wie Sie mit dem Widerspruch weiter verfahren wollen.

Das Landesjustizprüfungsamt in Dresden, das dem Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zugeordnet ist, behandelt Widerspruch und Prüfungsanfechtungen zum 2. Staatsexamen sorgfältig und verlässlich. In der Regel dauern Widerspruchsverfahren 8-12 Wochen, was im Bundesdurchschnitt liegt.

Wenn Sie Fragen zu einer Prüfungsanfechtung in Sachsen haben, rufen Sie uns bitte an oder schicken eine E-Mail. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.

Erfolge bei Jura Prüfungsanfechtungen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.

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    Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Prüfungsanfechtung in Berlin / Brandenburg, 2. Staatsexamen, erfolgreich durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.