Prüfungsanfechtung in Heidelberg
Der Ablauf des Widerspruchs- bzw. Überdenkungsverfahrens in Heidelberg bzw. Baden-Württemberg unterscheidet sich nicht von den Verfahren der übrigen Bundesländer (bis auf Bayern). Die Erfolgsaussichten liegen hier ebenfalls im durchschnittlichen Bereich. Es ist also in Baden-Württemberg nicht mehr oder weniger wahrscheinlich, dass die Anfechtung erfolgreich verläuft, als in anderen Bundesländern.
Es müssen insgesamt 6 Aufsichtsarbeiten angefertigt werden. Die Durchfallquote liegt hier im ersten Examen bei ca. 24 % und damit leicht unter dem bundesweiten Durchschnitt von 28 %. Mit 17 % liegt die Quote der Prädikatsexamina leicht über dem Bundesdurchschnitt von 16 %.
Nach § 16 JAPrO wird mündlich geprüft, wer im schriftlichen Teil der Staatsprüfung eine Durchschnittspunktzahl gemäß § 19 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 von mindestens 3,75 Punkten und in wenigstens drei Aufsichtsarbeiten, davon in mindestens einer zivilrechtlichen Aufsichtsarbeit, einen Durchschnitt von 4,0 oder mehr Punkten erreicht hat. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist von der mündlichen Prüfung ausgeschlossen und hat die Staatsprüfung nicht bestanden.
Besonders ärgerlich ist hier also die Konstellation, in der man die Durchschnittsnote von 3,75 erreicht hat und in drei Klausuren 4 Punkte vorweisen kann, aber bedauerlicherweise keine Zivilrechtsklausur bestanden hat. In diesem Fall würde es sich anbieten, die zivilrechtlichen Klausuren einmal in Augenschein zu nehmen und auf mögliche Bewertungsfehler zu untersuchen. Aber auch wenn Ihnen insgesamt Punkte oder weitere bestandene Klausuren zum Erreichen der mündlichen Prüfung fehlen, lohnt sich ein geschulter Blick auf die angefertigten Aufsichtsarbeiten.
Gerne helfen wir Ihnen auch, wenn Sie zwar die Voraussetzungen für die Zulassung zur mündlichen Prüfung erreicht haben, in dieser dann aber durchgefallen sind. Da die Anfechtung von mündlichen Prüfungen (sog. „flüchtige Prüfungen“) erfahrungsgemäß sehr schwer ist, macht es auch in diesen Fällen Sinn, den Schwerpunkt der Überprüfung auf die schriftlichen Prüfungsleistungen zu legen und zunächst einzuschätzen, ob sich die Durchschnittspunktzahl der schriftlichen Arbeiten so weit anheben lässt, dass die Prüfung insgesamt bestanden ist.
Um genug Zeit für eine Überprüfung der Klausuren zu haben, würden wir zunächst Widerspruch gegen das Prüfungsergebnis einlegen, um die einmonatige Widerspruchsfrist zu wahren. Weiterhin können wir für Sie Akteneinsicht beantragen. Wir nehmen dann eine Einschätzung vor, ob und inwiefern eine Anfechtung Sinn macht und teilen Ihnen dies in einem Kurzgutachten mit. Anschließend besprechen wir gemeinsam, ob wir den Widerspruch zurücknehmen oder eine Widerspruchsbegründung anfertigen. Auf der Grundlage unseres Gutachtens wird es Ihnen möglich sein, eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Sollte das Widerspruchsverfahren erfolglos verlaufen, ergeht ein Widerspruchsbescheid gegen den innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden kann. In den sog. „Beurteilungsspielraum“ der Korrektoren und Korrektorinnen darf das Gericht nicht eingreifen. Dennoch sollte hier die Möglichkeit eines Vergleichs nicht unterschätzt werden. Selbstverständlich würden wir diese Option und die Erfolgsaussichten einer Klage nach Beendigung des Widerspruchsverfahrens mit Ihnen besprechen. Der Widerspruchsbescheid und insbesondere die Stellungnahmen der Korrektoren und Korrektorinnen werden zu diesem Zweck genau beleuchtet und auf Angriffspunkte untersucht. Sollte ein Bewertungsfehler nicht ausgeräumt worden sein, kann auch das Gericht einen solchen benennen und zu Ihren Gunsten urteilen. Bewertungsfehler fallen nämlich gerade nicht in den Beurteilungsspielraum und sind damit auch vom Gericht überprüfbar.
Für weitere Fragen zu einer Prüfungsanfechtung in Baden-Württemberg stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Gerne können Sie uns auch vorab bereits Ihren Prüfungsbescheid schicken, damit wir uns entsprechend auf den Termin mit Ihnen und Ihre individuelle Situation vorbereiten können.
Erfolge bei Jura Prüfungsanfechtungen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.
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Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Prüfungsanfechtung in Heidelberg erfolgreich durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.
Herr Ronnenberg hat mich über ein Überdenkungsverfahren sehr gut beraten und sowohl Chancen als auch Risiken klar dargelegt. Ich kann ihn deshalb nur weiterempfehlen.
Ein sehr kompetenter Anwalt, der für mich einen Erfolg erzielt an welchen ich nicht geglaubt habe. Vielen Dank!!
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Ich hätte nie gedacht, dass es klappt, wollte aber alles versuchen. Nun bin ich durchs Mündliche und sehr froh, dass alles gut gegangen ist.
Ich habe mich sehr gut aufgehoben und gut beraten gefühlt. Mein rechtliches Problem konnte durch die Beratung schnell gelöst werden.
Herr Ronnenberg hat sich "über Gebühr" für mich eingesetzt und eine umfassende Widerspruchsbegründung und das Verfahren erfolgreich geführt.