Prüfungsanfechtung Promotion

Widersprüche und Klagen gegen Promotionsverfahren werden nicht erst seit den in den letzten Jahren aufgetretenen Plagiatsfällen geführt. Anfechtungen von Bewertungen der Dissertation oder der Disputation sind in unserer Kanzlei an Gegenstand vieler Verfahren. In den meisten Fällen geht es um die Besserbewertung der Promotionsnote. Es gibt aber auch durchaus Fälle, in denen mit “non rite” eine Promotionsleistung als nicht bestanden gewertet wird.

 

Prüfungsanfechtung Promotion: Betreuungsmängel und Verfahrensfehler umgehend rügen

Gerade bei Anfechtungen von Promotionen geht es immer wieder um die Frage, ob die Betreuung im Promotionsverfahren ordnungsgemäß erfolgt ist. Ist die Doktorandin oder der Doktorand ausreichend durch die Doktormutter oder den Doktorvater betreut worden? Sind die Vorgaben, die anfangs ausgegeben wurden, später bemängelt worden? War die Doktormutter oder der Doktorvater überhaupt während des Promotionsverfahrens erreichbar? Es gibt sehr viele verfahrensrechtliche Probleme, die alle gemein haben, dass sie umgehend gerügt werden müssen. Nur bei einer unverzüglichen Rüge kann sich die/der Promovierende später auf einen Verfahrensfehler berufen. Das gilt nebenbei auch dann, wenn die/der Promovierende feststellt, dass die Doktormutter oder der Doktorvater thematisch für die Doktorarbeit nicht geeignet ist. Übertragen gilt dies auch für den Promotionsausschuss. Gerade bei der Dissertation zeigt sich häufig, dass dem Promotionsausschuss Prüfer angehören, die anderen Fachbereichen angehören. Hier wäre zu überprüfen, ob alle Mitglieder des Promotionsausschusses geeignet und überdies ordnungsgemäß ernannt und geladen worden sind.

 

Prüfungsanfechtung Promotion: Plagiate und Ghostwriting bleiben aktuell

Mittlerweile hat Herr Rechtsanwalt Ronnenberg als Anwalt für Prüfungs- und Hochschulrecht derart viele Promotionsverfahren begleitet, dass er mit Fug und Recht behaupten darf, einer der Spezialisten in Deutschland in Sachen Plagiat und Ghostwriting zu sein. In den Fällen des Plagiats oder des Ghostwritings geht es zunächst immer um den Vorwurf einer Täuschung. Hier sollte bereits das Anhörungsverfahren genutzt werden, um alle Vorwürfe auszuräumen. Wir erleben es leider sehr häufig, dass die Anhörungsverfahren von den späteren Mandanten selber durchgeführt werden, wodurch sich nicht selten die Ausgangsposition erheblich verschlechtert. Die häufig gut gemeinten Erklärungen – sind sie dann einmal in der Welt – können im Verlaufe des Verfahrens nur sehr schwer wieder richtig gestellt werden. Vertrauen Sie sich uns an! Wir können Ihnen aufgrund der gewonnenen Erfahrungen aus vielen vergleichbaren Fällen eine verlässliche und kompetente Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falles geben.

 

Prüfungsanfechtung Promotion: Bei Bewertungsfehlern immer Widerspruch einlegen

Wie bei allen anderen Prüfungen, so ist auch die Bewertung einer Dissertationsschrift oder einer Disputation angreifbar. Hier gilt es zuvorderst Fristen zu beachten und einzuhalten. Da die Bewertung einer Promotion sehr komplex sein kann, kann sich die Gegendarstellung ebenfalls kompliziert darstellen. Allerdings gelten prüfungsrechtlich bei bei Anfechtungen von Promotionen übertragen die gleichen Grundsätze wie bei anderen Prüfungen auch.

Widersprüche und Klagen gegen Promotionsverfahren werden nicht erst seit den in den letzten Jahren aufgetretenen Plagiatsfällen geführt. Anfechtungen von Bewertungen der Dissertation oder der Disputation waren in unserer Kanzlei von Anfang an Gegenstand vieler Verfahren. In den meisten Fällen geht es um die Besserbewertung der Promotionsnote. Es gibt aber auch durchaus Fälle, in denen mit “non rite” eine Promotionsleistung als nicht bestanden gewertet wird.

 

Prüfungsanfechtung Promotion: Betreuungsmängel und Verfahrensfehler umgehend rügen

Gerade bei Anfechtungen von Promotionen geht es immer wieder um die Frage, ob die Betreuung im Promotionsverfahren ordnungsgemäß erfolgt ist. Ist die Doktorandin oder der Doktorand ausreichend durch die Doktormutter oder den Doktorvater betreut worden? Sind die Vorgaben, die anfangs ausgegeben wurden, später bemängelt worden? War die Doktormutter oder der Doktorvater überhaupt während des Promotionsverfahrens erreichbar? Es gibt sehr viele verfahrensrechtliche Probleme, die alle gemein haben, dass sie umgehend gerügt werden müssen. Nur bei einer unverzüglichen Rüge kann sich die/der Promovierende später auf einen Verfahrensfehler berufen. Das gilt nebenbei auch dann, wenn die/der Promovierende feststellt, dass die Doktormutter oder der Doktorvater thematisch für die Doktorarbeit nicht geeignet ist. Übertragen gilt dies auch für den Promotionsausschuss. Gerade bei der Dissertation zeigt sich häufig, dass dem Promotionsausschuss Prüfer angehören, die anderen Fachbereichen angehören. Hier wäre zu überprüfen, ob alle Mitglieder des Promotionsausschusses geeignet und überdies ordnungsgemäß ernannt und geladen worden sind.

 

Prüfungsanfechtung Promotion: Plagiate und Ghostwriting bleiben aktuell

In den Fällen des Plagiats oder des Ghostwritings geht es zunächst immer um den Vorwurf einer Täuschung. Hier sollte bereits das Anhörungsverfahren genutzt werden, um alle Vorwürfe auszuräumen. Wir erleben es leider sehr häufig, dass die Anhörungsverfahren von den späteren Mandanten selber durchgeführt werden, wodurch sich nicht selten die Ausgangsposition erheblich verschlechtert. Die häufig gut gemeinten Erklärungen – sind sie dann einmal in der Welt – können im Verlaufe des Verfahrens nur sehr schwer wieder richtig gestellt werden. Vertrauen Sie sich uns an! Wir können Ihnen mit der Erfahrung aus vielen vergleichbaren Fällen eine verlässliche und kompetente Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falles geben.

 

Prüfungsanfechtung Promotion: Bei Bewertungsfehlern immer Widerspruch einlegen

Wie bei allen anderen Prüfungen, so ist auch die Bewertung einer Dissertationsschrift oder einer Disputation angreifbar. Hier gilt es zuvorderst Fristen zu beachten und einzuhalten. Da die Bewertung einer Promotion sehr komplex sein kann, kann sich die Gegendarstellung ebenfalls kompliziert darstellen. Allerdings gelten prüfungsrechtlich bei bei Anfechtungen von Promotionen übertragen die gleichen Grundsätze wie bei anderen Prüfungen auch.

Die nachfolgenden Grundsätze des Prüfungsrechts gelten auch für Promotionsverfahren:

Bewertungsspielraum überschritten

  • Prüfungsbehörden unterlaufen Verfahrensfehler,
  • verkennen anzuwendendes Recht,
  • gehen von einem unrichtigen Sachverhalt aus,
  • verletzen allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe,
  • lassen sich von sachfremden Erwägungen leiten.

Antwortspielraum eingehalten

  • Eine vertretbare Lösung
  • mit gewichtigen Argumenten
  • folgerichtig begründete Lösung
  • darf nicht als „falsch“ bewertet werden.
  • Das Vertreten einer Mindermeinung ist kein Fehler.

Sind bei Ihrer Prüfung Verfahrens- oder Bewertungsfehler zu befürchten, melden Sie sich jederzeit gerne bei uns. Kontaktieren Sie uns per E-Mail, Telefon oder persönlich vor Ort.

Erfolge im Prüfungsrecht

Nachfolgend finden Sie eine kleine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.

Füllen Sie das Formular aus und wir melden uns bei Ihnen.

WIE KÖNNEN WIR IHNEN HELFEN?


                

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    Montag - Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr

    040 – 69 46 63 0

    ÜBER UNSERE ANWALTLICHE LEISTUNG

    Wir wissen, was wir können und bieten Ihnen dieses Wissen und Können an.
    Dabei beraten wir Sie immer persönlich, bleiben verlässlich und fair.

    Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Prüfungsanfechtung in Berlin / Brandenburg, 2. Staatsexamen, erfolgreich durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.