Prüfungsanfechtung Promotion
Widersprüche und Klagen gegen Promotionsverfahren werden nicht erst seit den in den letzten Jahren aufgetretenen Plagiatsfällen geführt. Anfechtungen von Bewertungen der Dissertation oder der Disputation sind in unserer Kanzlei an Gegenstand vieler Verfahren. In den meisten Fällen geht es um die Besserbewertung der Promotionsnote. Es gibt aber auch durchaus Fälle, in denen mit “non rite” eine Promotionsleistung als nicht bestanden gewertet wird.
Prüfungsanfechtung Promotion: Betreuungsmängel und Verfahrensfehler umgehend rügen
Gerade bei Anfechtungen von Promotionen geht es immer wieder um die Frage, ob die Betreuung im Promotionsverfahren ordnungsgemäß erfolgt ist. Ist die Doktorandin oder der Doktorand ausreichend durch die Doktormutter oder den Doktorvater betreut worden? Sind die Vorgaben, die anfangs ausgegeben wurden, später bemängelt worden? War die Doktormutter oder der Doktorvater überhaupt während des Promotionsverfahrens erreichbar? Es gibt sehr viele verfahrensrechtliche Probleme, die alle gemein haben, dass sie umgehend gerügt werden müssen. Nur bei einer unverzüglichen Rüge kann sich die/der Promovierende später auf einen Verfahrensfehler berufen. Das gilt nebenbei auch dann, wenn die/der Promovierende feststellt, dass die Doktormutter oder der Doktorvater thematisch für die Doktorarbeit nicht geeignet ist. Übertragen gilt dies auch für den Promotionsausschuss. Gerade bei der Dissertation zeigt sich häufig, dass dem Promotionsausschuss Prüfer angehören, die anderen Fachbereichen angehören. Hier wäre zu überprüfen, ob alle Mitglieder des Promotionsausschusses geeignet und überdies ordnungsgemäß ernannt und geladen worden sind.
Prüfungsanfechtung Promotion: Plagiate und Ghostwriting bleiben aktuell
Mittlerweile hat Herr Rechtsanwalt Ronnenberg als Anwalt für Prüfungs- und Hochschulrecht derart viele Promotionsverfahren begleitet, dass er mit Fug und Recht behaupten darf, einer der Spezialisten in Deutschland in Sachen Plagiat und Ghostwriting zu sein. In den Fällen des Plagiats oder des Ghostwritings geht es zunächst immer um den Vorwurf einer Täuschung. Hier sollte bereits das Anhörungsverfahren genutzt werden, um alle Vorwürfe auszuräumen. Wir erleben es leider sehr häufig, dass die Anhörungsverfahren von den späteren Mandanten selber durchgeführt werden, wodurch sich nicht selten die Ausgangsposition erheblich verschlechtert. Die häufig gut gemeinten Erklärungen – sind sie dann einmal in der Welt – können im Verlaufe des Verfahrens nur sehr schwer wieder richtig gestellt werden. Vertrauen Sie sich uns an! Wir können Ihnen aufgrund der gewonnenen Erfahrungen aus vielen vergleichbaren Fällen eine verlässliche und kompetente Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falles geben.
Prüfungsanfechtung Promotion: Bei Bewertungsfehlern immer Widerspruch einlegen
Wie bei allen anderen Prüfungen, so ist auch die Bewertung einer Dissertationsschrift oder einer Disputation angreifbar. Hier gilt es zuvorderst Fristen zu beachten und einzuhalten. Da die Bewertung einer Promotion sehr komplex sein kann, kann sich die Gegendarstellung ebenfalls kompliziert darstellen. Allerdings gelten prüfungsrechtlich bei bei Anfechtungen von Promotionen übertragen die gleichen Grundsätze wie bei anderen Prüfungen auch.
Die nachfolgenden Grundsätze des Prüfungsrechts gelten auch für Promotionsverfahren:
Bewertungsspielraum überschritten
Antwortspielraum eingehalten
Sind bei Ihrer Prüfung Verfahrens- oder Bewertungsfehler zu befürchten, melden Sie sich jederzeit gerne bei uns. Kontaktieren Sie uns per E-Mail, Telefon oder persönlich vor Ort.
Erfolge im Prüfungsrecht
Nachfolgend finden Sie eine kleine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.
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ÜBER UNSERE ANWALTLICHE LEISTUNG
Wir wissen, was wir können und bieten Ihnen dieses Wissen und Können an.
Dabei beraten wir Sie immer persönlich, bleiben verlässlich und fair.
Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Prüfungsanfechtung im Promotionsverfahren erfolgreich durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.
Herr Ronnenberg hat mich über ein Überdenkungsverfahren sehr gut beraten und sowohl Chancen als auch Risiken klar dargelegt. Ich kann ihn deshalb nur weiterempfehlen.
Ein sehr kompetenter Anwalt, der für mich einen Erfolg erzielt an welchen ich nicht geglaubt habe. Vielen Dank!!
Top Kanzlei! Kompetent, zuverlässig und sehr freundlich! Absolute Empfehlung!
Ich hätte nie gedacht, dass es klappt, wollte aber alles versuchen. Nun bin ich durchs Mündliche und sehr froh, dass alles gut gegangen ist.
Ich habe mich sehr gut aufgehoben und gut beraten gefühlt. Mein rechtliches Problem konnte durch die Beratung schnell gelöst werden.
Herr Ronnenberg hat sich "über Gebühr" für mich eingesetzt und eine umfassende Widerspruchsbegründung und das Verfahren erfolgreich geführt.