Prüfungsanfechtung Modulprüfung

An einigen Universitäten ist es auch möglich, Jura in einem Zwei-Fächer-Bachelor zu studieren, das dann nicht mit der ersten Staatsprüfung endet, sondern mit einer Bachelorabschlussarbeit. Jura kann aber auch ganz normal als Bachelorstudium studiert werden, das modular aufgebaut ist und Pflicht- und Wahlmodule enthält.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass juristische Prüfungsleistungen im Rahmen eines anderen Studiengangs (z.B. BWL) abzulegen sind. Diese werden teilweise mit den Jurastudenten im Grundstudium zusammen geschrieben.

Es gibt also eine große Anzahl an möglichen Modulprüfungen, die den gleichen Grundsätzen des Prüfungsrechts unterliegen wie andere Prüfungen auch. Wir untersuchen diese Modulprüfungen nach Bewertungsfehlern und können Ihnen kurzfristig eine verlässliche und seriöse Einschätzung zu den Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung geben. Die Erfolgschancen einer Prüfungsanfechtung sind bei Modulprüfungen im Grunde nicht anders als die Chancen einer Prüfungsanfechtung im Rahmen eines klassischen Jurastudiums.

Die nachfolgenden Angaben und Grundsätze des Prüfungsrechts gelten für alle Prüfungsanfechtungen:

Bewertungsspielraum überschritten

  • Prüfungsbehörden unterlaufen Verfahrensfehler,
  • verkennen anzuwendendes Recht,
  • gehen von einem unrichtigen Sachverhalt aus,
  • verletzen allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe,
  • lassen sich von sachfremden Erwägungen leiten.

Antwortspielraum eingehalten

  • Eine vertretbare Lösung
  • mit gewichtigen Argumenten
  • folgerichtig begründete Lösung
  • darf nicht als „falsch“ bewertet werden.
  • Das Vertreten einer Mindermeinung ist kein Fehler.

Die Bachelor- oder Masterstudiengänge bergen häufig Verfahrensfehlern, da die spezifischen Prüfungsordnungen teilweise nicht rechtmäßig sind, was sie angreifbar macht. Zudem kommt es zu Verfahrensfehlern, wie Störungen des Prüfungsablaufs oder Überschreitung des Prüfungsstoffes. Wichtig hierbei ist, dass Prüfungsleistungen, die unter einem Verfahrensmangel leiden, nicht bewertet werden, sondern nur aufgehoben werden können. Jedem Prüfling muss also klar sein, dass er bei der Anfechtung einer Prüfungsleistung aufgrund eines Verfahrensfehlers, die erzielte Bewertung riskiert. Ist die Prüfung nicht bestanden, ist das Risiko dagegen hinnehmbar. Bei einer Anfechtung aufgrund eines Bewertungsfehlers kommt es in der Regel nicht zu einer sog. Verböserung (reformatio in peius).

Wenn Sie Fragen zu einer Prüfungsanfechtung einer Modulprüfung haben, können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.

Erfolge bei Jura Prüfungsanfechtungen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.

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    Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Prüfungsanfechtung in Berlin / Brandenburg, 2. Staatsexamen, erfolgreich durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.