Prüfungsanfechtung Abitur

Eine Prüfungsanfechtung beim Abitur ist mittlerweile nichts Ungewöhnliches mehr. Früher haben Abiturientinnen und Abiturienten das Prüfungsergebnis ganz überwiegend so hingenommen und eine Wiederholung angestrebt. Heutzutage ist den Schülerinnen und Schülern durchaus bewusst, dass sie auch die Bewertungen einer Abiturprüfung anfechten können. Wir als Anwälte im Bereich der Prüfungsanfechtung und des Prüfungsrechts können Ihnen bei einer Prüfungsanfechtung des Abiturs helfen.

 

Verfahrensfehler unverzüglich rügen

Abiturprüfungen fördern nicht selten Organisationsmängel und verfahrensrechtliche Missstände zu Tage, die die Behörden und Schulen gerne vermieden hätten. Dabei ist den Behörden nicht einmal ein Vorwurf zu machen. Es ist tatsächlich eine Herausforderung, die Abiturprüfungen immer verfassungsrechtlich ordnungsgemäß durchzuführen. Es gibt aber auch hier Ausnahmen: Einige Schulen und Behörden setzen sich über sämtliche prüfungsrechtliche Grundsätze der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung aller Prüflinge hinweg.

Ganz wichtig ist, dass offensichtliche Verfahrensfehler bei Abiturprüfungen gerügt werden. „Umgehend“ bedeutet hier „ohne schuldhaftes Zögern“. Sollte es zu einer fehlerhaften Bewertung der Abiturprüfung, sei es mündlich oder schriftlich, gekommen sein, so kann diese Abiturprüfung auch nachträglich wegen Bewertungsfehlern angefochten werden.

 

Prüfungsanfechtung Abitur: Bewertungs- und Verfahrensfehler

Die Abiturnote hat häufig für das weitere Fortkommen der Abiturientin /des Abiturienten eine große Bedeutung. Egal, ob für den NC beim Studium oder der Suche eine Ausbildungsplatzes, die Abiturnote spielt eine herausragende Rolle. Daher ist es verständlich, dass Schülerinnen und Schüler die Benotung des Abiturs ernst nehmen. Bei der Anfechtung der Abiturprüfung gilt jedoch Folgendes: Man kann und darf nie bloß pauschal feststellen, dass die Bewertungen alle fehlerhaft sind. Vielmehr muss der Einzelfall genau nach Bewertungsfehler und Verfahrensfehlern untersucht werden. Hierbei können wir Sie mit all unserer Kompetenz unterstützen. Wir beraten und vertreten Sie bundesweit gegenüber staatlichen Schulen und Privatschulen.

Zunächst gelten prüfungsrechtlich bei Prüfungsanfechtungen des Abiturs die gleichen Grundsätze wie bei anderen Prüfungen auch.

Die nachfolgenden Grundsätze des Prüfungsrechts gelten für Prüfungsanfechtungen des Abiturs:

Bewertungsspielraum überschritten

  • Prüfungsbehörden unterlaufen Verfahrensfehler,
  • verkennen anzuwendendes Recht,
  • gehen von einem unrichtigen Sachverhalt aus,
  • verletzen allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe,
  • lassen sich von sachfremden Erwägungen leiten.

Antwortspielraum eingehalten

  • Eine vertretbare Lösung
  • mit gewichtigen Argumenten
  • folgerichtig begründete Lösung
  • darf nicht als „falsch“ bewertet werden.
  • Das Vertreten einer Mindermeinung ist kein Fehler.
Prüfungsanfechtung Abitur: Verfahrensfehler sind angreifbar

Verfahrensfehler oder formelle Fehler im Rahmen der Abiturprüfung liegen häufig vor. Diese Fehler können im Zusammenhang der Aufgabenstellung unterlaufen oder durch fehlerhaft durchgeführte Abiturprüfungen. Nicht selten sind Prüfungskommissionen falsch besetzt oder die Verfahrensgrundsätze verletzt. Bitte beachten Sie, dass Prüfungen, die unter einem Verfahrensfehler leiden, nicht bewertet werden können. Bei einer Anfechtung des Abiturs aufgrund eines Verfahrensfehlers kommt es daher immer zur Aufhebung der Prüfungsleistung. Manchmal ist es auch möglich, wenn ein Verfahrensfehler offenkundig vorliegt, einen Vergleich mit der Behörde zu schließen. Keine Schule setzt sich gerne dem Vorwurf aus, etwas falsch gemacht zu haben.

Erfolge im Prüfungsrecht

Nachfolgend finden Sie eine kleine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.

Füllen Sie das Formular aus und wir melden uns bei Ihnen.

WIE KÖNNEN WIR IHNEN HELFEN?


                

    Sie haben eine Frage? Fragen Sie uns!

    Montag - Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr

    040 – 69 46 63 0

    ÜBER UNSERE ANWALTLICHE LEISTUNG

    Wir wissen, was wir können und bieten Ihnen dieses Wissen und Können an.
    Dabei beraten wir Sie immer persönlich, bleiben verlässlich und fair.

    Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Prüfungsanfechtung in Berlin / Brandenburg, 2. Staatsexamen, erfolgreich durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.