Prüfungsanfechtung in Greifswald

In Greifswald und damit auch in Mecklenburg-Vorpommern finden wir eine gleichbleibend hohe Durchfallquote im 1. Staatsexamen. Diese liegt bei gut 40% im Schnitt. Auch die Quote der endgültig durchgefallenen Prüflinge liegt mit 8-9% leider deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Für Prädikatsexamen ist die Universität Greifswald ebenfalls nicht berühmt. Insgesamt eher schlechte Voraussetzungen für ein gutes 1. Staatsexamen. Die Ergebnisse in der universitären Schwerpunktbereichsprüfung sind dafür leicht besser, Herr Rechtsanwalt Ronnenberg selbst studierte 3 Semester in Greifswald, bevor er zum 4. Semestern nach Berlin wechselte.

In Greifswald werden im schriftlichen Teil des 1. Staatsexamen 6 Klausuren geschrieben, die 70% vom Gesamtergebnis ausmachen. Der Schwierigkeitsgrad der Klausuren ist im Bundesvergleich als gehoben zu bezeichnen und auch der Bewertungsmaßstab ist hoch angesetzt. Diese Kombination führt dann zu den in der Statistik aufzufindenden Zahlen. Das Studium in Greifswald ist durchaus gut organisiert und die Lehre ist qualitativ hoch. Es liegt auch nicht an den Studenten. Vielmehr nehmen wir an, dass hinter den strengen Anforderungen eher so etwas wie ein Elitegedanke hinter den Ergebnissen steckt. Diesen Gedanke hatte Bayern ebenfalls einmal, hat diesen mittlerweile aber weitestgehend abgelegt. Wir gehen davon aus, dass Greifswald in den nächsten Jahren ebenfalls umdenken wird. Zumindest die überhöhte Durchfallquote sollte gesenkt werden.

Wann ist man in Greifswald zur mündlichen Prüfung – Jura Erstes Staatsexamen zugelassen, wann ist man durchgefallen?

Nach § 18 JAPO-MV gilt:

Zur mündlichen Prüfung ist zugelassen, wer im schriftlichen Abschnitt der Pflichtfachprüfung eine Gesamtnote von mindestens 3,58 Punkten erreicht hat. Dabei muss mindestens die Hälfte der anzufertigenden Klausuren mit wenigstens 4,00 Punkten bewertet worden sein. Anderenfalls ist die Prüfung nicht bestanden.

Sie müssen also 3 Klausuren bestehen und 21,5 Rohpunkte erreichen (Punkteschnitt von 3,58 Punkten bei 6 Klausuren). Diese Voraussetzungen zur Zulassung zur mündlichen Prüfung sind im Bundesvergleich eher durchschnittlich hoch angesetzt. Nicht erforderlich ist, dass Sie aus irgendeinem Fachbereich mindestens eine Klausur bestehen müssen.

Auch wenn wir Mandantinnen und Mandanten in Greifswald beraten und vertreten, die bestanden haben, aber eine höhere Benotung anstreben, besteht die Mehrheit unserer Mandantschaft aus Prüflingen, die nicht bestanden haben. Wir behandeln beide Gruppen gleich und legen den gleichen Arbeitsaufwand und das gleiche Fachwissen in die Einschätzung und Begründung eines Widerspruchs. Bei durchgefallenen Prüflingen ist allerdings der Druck, die Prüfungsanfechtung mit Erfolg durchzuführen, ungleich höher. Das ändert nichts an unserer Arbeitsweise, ist aber eben auch ein Teil unseres Arbeitsalltages. Wir kennen also die Situation, in der sich Studentinnen und Studenten befinden, die erstmals oder wiederholt durchgefallen sind. Daher macht es auch gar keinen Sinn, sich zurückzuziehen und den Kopf in den Sand zu stecken. Lassen Sie sich helfen. Wir können Ihre Klausuren auf einen möglichen Erfolg einer Prüfungsanfechtung einschätzen. Eventuell liegen nicht nur Bewertungsfehler vor, sondern auch Verfahrensfehler.

Eine Prüfungsanfechtung in Greifswald beginnt im Grunde mit Ihrer Kontaktaufnahme bei uns. Wir klären bei einem ersten Gespräch die Möglichkeiten und fordern dann mit Ihrer Vollmacht die Prüfungsakte beim Landesjustizprüfungsamt an. Nach der Übersendung der Klausuren nehmen wir eine Einschätzung der für Sie relevanten Klausuren vor. Haben Sie z.B. nur zwei Klausuren bestanden, suchen wir bei den Klausuren mit weniger als 4 Punkten nach Bewertungsfehlern. Wenn Ihnen Punkte fehlen, haben wir bei der Einschätzung in der Regel eine größere Auswahl an Klausuren. Am Ende einer jeden Einschätzung geben wir eine Empfehlung aus, ob wir aus prüfungsrechtlicher Sicht die Prüfungsanfechtung Ihres 1. Staatsexamens weiterführen oder den Widerspruch zurücknehmen würden. Dabei gehen wir neben der prüfungsrechtlichen Frage, ob benotungsrelevante Bewertungsfehler vorliegen auch danach, welche Prüferin oder welcher Prüfer Ihre Klausur bewertet hat. Aufgrund der Erfahrung bei Prüfungsanfechtungen auch in Greifswald können wir auch die „Anhebungsfreudigkeit“ der einzelnen Prüferinnen und Prüfer bewerten. Es kommen natürlich immer wieder neue Prüferinnen und Prüfer dazu und einige können wir auch nicht einschätzen, aber beim Großteil können wir zumindest eine Tendenz bestimmen. Diese Kenntnisse helfen uns auch dabei, die taktische Formulierung der Widerspruchsbegründung festzulegen. Nicht jede/r Prüfer/in lässt sich mit der gleichen Art von Begründung überzeugen. Das bedeutet nicht, dass wir den fachwissenschaftlichen Begründungskern verändern. Es ist aber bei bestimmten Prüfern wichtig, den „richtigen Ton“ zu treffen. Wir müssen BewertungsFEHLER nachweisen. Und Fehler geben Juristen in der Regel ungern zu. Sie können sich auf unsere Kompetenz und Erfahrung verlassen, dass wir den Prüfer mit einer Begründung nicht von vornherein verärgern, da wir immer versuchen, die Prüfungsanfechtung bereits im Widerspruchsverfahren zum Erfolg zu führen. Es gibt Kollegen, die es gleich auf das Klageverfahren absehen. Davon halten wir nichts, da Sie bei Klageverfahren in der Regel von einer Kammer oder einem Einzelrichter abhängig sein können. Unsere Erfahrungen mit dem Verwaltungsgericht in Greifswald sind eher gemischt.

Das Landesjustizprüfungsamt, das dem Justizministerium in Schwerin zugeordnet ist, ist fair und sachlich. Wir kennen durchaus prüflingsnähere Prüfungsämter, können aber sehr gut mit diesem in Schwerin zusammenarbeiten. Die Abläufe funktionieren und wenn die Prüferinnen und Prüfer im Rahmen einer Prüfungsanfechtung für eine Anhebung der Bewertung plädieren, sperrt sich das LJPA nicht dagegen.

Wenn Sie Fragen zu einer Prüfungsanfechtung Ihres ersten Staatsexamens in Greifswald haben, rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail. Wir beraten Sie gern.

Erfolge bei Jura Prüfungsanfechtungen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.

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    Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Prüfungsanfechtung in Berlin / Brandenburg, 2. Staatsexamen, erfolgreich durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.