Prüfungsanfechtung in Niedersachsen
2. Staatsexamen
Wir führen in Niedersachsen Prüfungsanfechtungen des 2. Staatsexamens durch und haben bei jedem Durchgang schon aufgrund der großen Anzahl an Prüflingen viele Verfahren. Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre können wir in Bundesländern wie Niedersachsen ganz besonders gut den Erfolg einer Prüfungsanfechtung einschätzen und Sie beraten und vertreten. Auch wenn kein Mandat mit dem anderen vergleichbar ist, da jede Prüfungsanfechtung eines 2. Staatsexamens höchst individuell ist, können Sie als unsere Mandantin oder unser Mandant von unseren Erfahrungen profitieren. Neben der Suche nach Bewertungsfehlern hilft uns bei der Einschätzung der Erfolgsaussichten, dass wir die meisten Prüferinnen und Prüfer bereits kennen. So können wir sehr gut einschätzen, ob eine Prüferin oder ein Prüfer die Bewertung überdenkt und zum Anheben neigt. Wir können durchaus Prüferinnen und Prüfer benennen, bei denen wir wissen, wie sie auf welche Art von Widerspruchsbegründung reagieren. So können wir bereits durch die Person der Prüferinnen und Prüfer bestimmen, mit welcher Taktik welche Begründung bei einer Prüfungsanfechtung des 2. Staatsexamens in Niedersachsen erfolgsversprechend erscheint.
In 8 Klausuren werden Prüflinge in Niedersachsen geprüft, die 60% zur Gesamtnote des 2. Staatsexamens ausmachen. Die Note der mündlichen Prüfung (Prüfungsgespräch) zählt 28% und der Aktenvortrag 12%. Mit einem guten Aktenvortrag und einer gelungenen mündlichen Prüfung können Sie somit noch Punkte machen. Die Quote der Prädikatsexamen und die Durchfallquote mit rund 13% liegen im Bundesdurchschnitt. Von den Wiederholern bestehen allerdings rund 20% nicht.
Wann hat ein Prüfling in Niedersachsen das 2. Staatsexamen bestanden, wann ist er durchgefallen?
Nach § 14 (2) NJAG gilt:
Die zweite Staatsprüfung ist bestanden, wenn
1. drei Aufsichtsarbeiten mindestens mit „ausreichend“ bewertet worden sind,
2. die Summe der Bewertungen der Aufsichtsarbeiten mindestens 28 Punkte ergibt und
3. die Prüfungsgesamtnote mindestens „ausreichend“ lautet.
Das bedeutet, dass ein Prüfling in Niedersachsen in den schriftlichen Aufsichtsarbeiten zum 2. Staatsexamen von 8 Klausuren 3 bestehen und einen Punkteschnitt von 3,5 Punkten erreichen muss. Auch wenn im Bundesvergleich die Hürde zur Zulassung zur mündlichen Prüfung nicht allzu hoch erscheinen mag, sind die Anforderungen in Niedersachsen nicht zu unterschätzen. Die Klausurthemenauswahl ändert sich fortwährend und es gibt durchaus Durchgänge, die deutlich anspruchsvoller sind als andere. Es fallen zwar nicht mehr so viele Prüflinge im 2. Staatsexamen durch, dennoch sollte ein nicht bestandener schriftlicher Prüfungsabschnitt oder ein Klausurergebnis, das nicht Ihren Vorstellungen entspricht, überprüft werden. Gerade bei den Wiederholern eines nicht bestandenen 2. Staatsexamens sollte dringend eine Prüfungsanfechtung in Betracht gezogen werden. Niedersachsen kennt zwar den sog. Härtefall, also den Antrag auf einen zweiten Wiederholungsversuch, geht mit diesen aber alles anderes als großzügig um.
Wenn Sie mit der Bewertung Ihrer Prüfungsleistungen nicht einverstanden sind und überprüfen lassen wollen, ob die Bewertung angemessen ist, können wir Ihre Klausuren einschätzen. Hierzu legen wir mit Ihrer Vollmacht Widerspruch gegen den Prüfungsbescheid oder das Zeugnis ein und fordern im Zuge dessen Ihre Prüfungsakte an. Das Übersenden der Akte dauert in Niedersachsen in der Regel 5-10 Arbeitstage. Sobald uns die Akte vorliegt, schätzen wir die Klausuren ein, die für Ihr Ziel relevant sind. Fehlt Ihnen z.B. nur eine bestandene Klausur, schauen wir uns zunächst intensiv die Klausuren „unterm Strich“ an. Sollten Ihnen Punkte fehlen können wir die Einschätzung auf weitere Klausuren ausweiten. Dabei ist aber darauf hinzuweisen, dass Sie es als Mandantin oder Mandant selbstverständlich in der Hand haben, welche Klausuren Sie eingeschätzt haben wollen. Wir können lediglich eine Empfehlung aussprechen und würden einen Hinweis geben, wenn wir der Ansicht sind, dass eine bestimmte Klausur für den Erfolg einer Prüfungsanfechtung einzuschätzen ist. Nachdem wir Ihnen die Einschätzung per E-Mail zugesendet haben, besprechen wir mit Ihnen das Ergebnis dieser Einschätzung. Wir geben Ihnen immer eine Handlungsempfehlung, der Sie folgen können oder nicht. In unsere Empfehlung beziehen wir aber natürlich auch unsere Erfahrungen der letzten Jahre mit einem bestimmten Prüfungsamt oder bestimmten Prüferinnen und Prüfer mit ein. Einige Mandanten weisen daneben auf bestimmt erschwerte Umstände hin oder dass sie bereits eine Jobzusage oder dergleichen haben. Diese Umstände sind für die Einschätzung zum Erfolg einer Prüfungsanfechtung eines 2. Staatsexamens in Niedersachsen allerdings leider nicht relevant. Den Wunsch, diese Gründe vorzubringen, verstehen wir, sie helfen aber leider nicht weiter. Um die Erfolgswahrscheinlichkeit einer Prüfungsanfechtung in Niedersachsen zu erhöhen, sind substantiierte und fachwissenschaftliche Bewertungsrügen erforderlich. Diese fußen in der Regel auf Bewertungsfehler, denen wir argumentativ entgegentreten. Bewertungsfehler müssen darüber hinaus aber auch noch für die Bewertung relevant sein. Es kann also vorkommen, dass Bewertungsfehler vorliegen, diese aber keinen Einfluss auf die Bewertung haben. Wir helfen Ihnen gerne, eine erfolgsversprechende Widerspruchsbegründung zu verfassen, um für Sie die Erfolgsmöglichkeit einer Prüfungsanfechtung zu erhalten.
Wir pflegen mit dem Landesjustizprüfungsamt in Niedersachsen einen vertrauensvollen Umgang und können über keine größeren Probleme außer normale juristische Auseinandersetzungen berichten. Diese juristischen Meinungsverschiedenheiten werden allerdings sachlich und professionell gelöst. Nach den unsäglichen Vorkommnissen mit verkauften Lösungen zu Staatsexamensaufgaben hat sich die Lage in Niedersachsen wieder deutlich beruhigt. Die Erfolgsquote von Prüfungsanfechtungen des 2. Staatsexamens in Niedersachsen liegt im Bundesdurchschnitt.
Wir beraten Sie gerne, wenn Sie eine Prüfungsanfechtung Ihres zweiten Staatsexamens in Betracht ziehen. Sie können uns per E-Mail, Telefon oder persönlich kontaktieren.
Erfolge bei Jura Prüfungsanfechtungen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.
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Dabei beraten wir Sie immer persönlich, bleiben verlässlich und fair.
Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Prüfungsanfechtung in Berlin / Brandenburg, 2. Staatsexamen, erfolgreich durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.
Herr Ronnenberg hat mich über ein Überdenkungsverfahren sehr gut beraten und sowohl Chancen als auch Risiken klar dargelegt. Ich kann ihn deshalb nur weiterempfehlen.
Ein sehr kompetenter Anwalt, der für mich einen Erfolg erzielt an welchen ich nicht geglaubt habe. Vielen Dank!!
Top Kanzlei! Kompetent, zuverlässig und sehr freundlich! Absolute Empfehlung!
Ich hätte nie gedacht, dass es klappt, wollte aber alles versuchen. Nun bin ich durchs Mündliche und sehr froh, dass alles gut gegangen ist.
Ich habe mich sehr gut aufgehoben und gut beraten gefühlt. Mein rechtliches Problem konnte durch die Beratung schnell gelöst werden.
Herr Ronnenberg hat sich "über Gebühr" für mich eingesetzt und eine umfassende Widerspruchsbegründung und das Verfahren erfolgreich geführt.