Härtefallantrag
Härtefallanträge sind dann zu stellen, wenn es an irgendeinem Punkt im Studium oder der Ausbildung nicht weitergeht. Es kann z.B. darum gehen, einen allerletzten Prüfungsversuch zu beantragen, nachdem der Letztversuch bereits verbraucht ist. Möglich sind auch Verlängerungsanträge unter Härtefallgesichtspunkten, wenn aus bestimmten Gründen das Studium nicht rechtzeitig abgeschlossen und so die Regelstudienzeit überschritten wurde. Im Idealfall sind diese Härtefallanträge in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen geregelt.
Härtefall beantragen: Mit oder ohne Regelung?
In allen Prüfungsordnungen für Juristen ist z.B. zumindest für das Zweite Juristische Staatsexamen die Möglichkeit eines Härtefallantrages / Gnadengesuchs geregelt. Die einzelnen Voraussetzungen und vor allem die Handhabe mit den jeweiligen Vorschriften sind von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich.
Härtefallantrag: Aussicht auf Erfolg ist gut
Die Aussicht auf Erfolg eines Härtefallantrages ist je nach Vortrag und Vorgehensweise seitens der Behörde gut. Problematisch wird es dann, wenn eine Härtefallregelung in der Prüfungsordnung nicht zu finden ist. In diesen Fällen kann dennoch ein solcher Antrag gestellt werden. Ausnahmen sind z.B. Härtefälle zum Ersten Juristischen Staatsexamen. Hier ist mittlerweile unstrittig in Rechtsprechung und Literatur, dass es nur einen Wiederholungsversuch geben soll (Freiversuch, Normalversuch, Wiederholungsversuch). In anderen Prüfungsordnungen ist ein Härtefall eventuell nicht vorgesehen, es gibt aber immer wieder Öffnungsklauseln, um einen solchen Antrag mit Erfolg stellen zu können. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen solchen Antrag stellen wollen. Wir beraten Sie gerne und können Ihnen aufgrund der Erfahrung die Möglichkeiten und Besonderheiten in Ihrem Vorgang aufzeigen.
Zu unterscheiden ist der Härtefallantrag von einem nachträglichen Rücktritt wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit. Ein Rücktritt wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit kommt vornehmlich dann in Betracht, wenn in der Prüfungsordnung oder aufgrund der Handhabe der Behörde ein Härtefall quasi ausgeschlossen ist. Natürlich muss auch ein Rücktrittsgrund vorliegen, den Sie bis zur Geldendmachung nicht erkennen konnten. Auch hier beraten wir Sie gerne.
Mögliche prüfungsrechtliche Probleme bei Härtefällen:
Härtefall: Fehler im Antrag lassen sich später nur schwer korrigieren
Grundsätzlich kann jeder selbst einen Härtefallantrag oder einen ähnlichen Kulanzantrag stellen. Schwierigkeiten ergeben sich allerdings bei der Formulierung und der rechtlichen Einordnung eines Härtefalls. Nicht alles, was Sie selber vielleicht als Härtefall empfinden, ist auch rechtlich als ein solcher zu bezeichnen. Daher ist es sinnvoll, bereits vor der Antragsstellung eine anwaltliche Einschätzung durch einen Spezialisten einzuholen. Sollte in der Antragsbegründung etwas vorgetragen worden sein, das gegen die Gewährung des Härtefalls spricht, lässt sich dies später nur mit großem Aufwand richtigstellen.
Härtefallantrag / Gnadengesuch speziell für Juristen
In allen Prüfungsordnungen für Juristen ist zumindest für das Zweite Juristische Staatsexamen die Möglichkeit eines Härtefallantrages geregelt. Die einzelnen Voraussetzungen finden Sie bei Härtefall für Juristen.
Erfolge im Prüfungsrecht
Nachfolgend finden Sie eine kleine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.
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Dabei beraten wir Sie immer persönlich, bleiben verlässlich und fair.
Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihren Härtefallantrag erfolgreich durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.
Herr Ronnenberg hat mich über ein Überdenkungsverfahren sehr gut beraten und sowohl Chancen als auch Risiken klar dargelegt. Ich kann ihn deshalb nur weiterempfehlen.
Ein sehr kompetenter Anwalt, der für mich einen Erfolg erzielt an welchen ich nicht geglaubt habe. Vielen Dank!!
Top Kanzlei! Kompetent, zuverlässig und sehr freundlich! Absolute Empfehlung!
Ich hätte nie gedacht, dass es klappt, wollte aber alles versuchen. Nun bin ich durchs Mündliche und sehr froh, dass alles gut gegangen ist.
Ich habe mich sehr gut aufgehoben und gut beraten gefühlt. Mein rechtliches Problem konnte durch die Beratung schnell gelöst werden.
Herr Ronnenberg hat sich "über Gebühr" für mich eingesetzt und eine umfassende Widerspruchsbegründung und das Verfahren erfolgreich geführt.