PRÜFUNGSANFECHTUNG IM BEREICH MEDIZIN

Prüfungsanfechtungen im Bereich Medizin spielen schon seit Jahren eine wichtige Rolle bei uns. Die Anfechtung medizinischer Prüfungen bringt einige prüfungsrechtliche Besonderheiten mit sich. Außerdem stellen sich meistens auch komplexe Fachfragen. Durch die erarbeitete Expertise können wir oftmals für unsere Mandantinnen und Mandanten bei Bewertungs- oder Verfahrensfehlern eine Anhebung der Bewertung oder Aufhebung der Prüfungsleistung erwirken. Wir beraten und vertreten Sie bei Prüfungsanfechtungen bzgl. schriftlicher Prüfungsleistungen in einem Antwort-Wahl-Verfahren nach § 14 ÄApprO (Multiple-Choice Test) oder bzgl. einer mündlich-praktischen Prüfung. Des Weiteren bilden Promotionsverfahren im Bereich Medizin einen Schwerpunkt.

Eine Besonderheit bei Prüfungsanfechtungen von schriftlichen Prüfungsleistungen im Bereich Medizin ist, dass im Vorfeld die Fragen, die Antwortmöglichkeiten und die Punktevergabe festgelegt werden. Eine Bewertung der jeweiligen Fragen findet also im Voraus statt. Bei der Erstellung der Prüfungsfragen durch das IMPP (Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen) kommt es immer wieder zu Fehlern, so dass Fragen gestrichen oder nur teilweise gewertet werden. Nicht selten gibt es neben der vom IMPP ausgewählten Antwort noch eine weitere mögliche Antwort oder die vom IMPP vorgesehene richtige Antwort ist in Wirklichkeit falsch. Genau hier kann ein erfahrener Anwalt für Prüfungsanfechtungen im Bereich Medizin ansetzen und Ihre Rechte wirkungsvoll und erfolgsorientiert durchsetzen. Wir überprüfen das gesamte Prüfungsverfahren, also auch, ob die Aufgaben von ordnungsgemäß ernannten Prüfern gestellt wurden oder ob die Auswertung (z.B. Übertragungsfehler) fehlerfrei erfolgt ist.

Die Rechtsprechung entwickelt die Regeln hinsichtlich der Bestehensgrenzen bei medizinischen Prüfungen weiter fort, so dass auch hier die neuen Entwicklungen zu beachten sind. Nicht selten werden diese Vorgaben nicht rechtzeitig oder nicht wirksam durch die zuständigen Stellen umgesetzt.

Die nachfolgenden Angaben und Grundsätze des Prüfungsrechts gelten für alle Prüfungsanfechtungen:

Bewertungsspielraum überschritten

  • Prüfungsbehörden unterlaufen Verfahrensfehler,
  • verkennen anzuwendendes Recht,
  • gehen von einem unrichtigen Sachverhalt aus,
  • verletzen allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe,
  • lassen sich von sachfremden Erwägungen leiten.

Antwortspielraum eingehalten

  • Eine vertretbare Lösung
  • mit gewichtigen Argumenten
  • folgerichtig begründete Lösung
  • darf nicht als „falsch“ bewertet werden.
  • Das Vertreten einer Mindermeinung ist kein Fehler.

Bei mündlichen-praktischen Prüfungen stehen häufig Fragen der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung im Raum. Bewertungsfehler lassen sich nachweisen, indem der Prüfling direkt nach der Prüfung eine Begründung verlangt und anschließend ein Gedächtnisprotokoll verfasst, das er dem Rechtsanwalt für Prüfungsrecht übergibt. Dieser kann dann bei einer etwaigen Prüfungsanfechtung der mündlichen Prüfung bestätigen, dass dieses Prüfungsprotokoll direkt nach der Prüfung verfasst worden ist.

Im Übrigen erfolgen die Prüfungen im Bereich Medizin nach den gleichen prüfungsrechtlichen Grundsätzen. Diese sind – wie beschrieben – meist in Rechtsfortbildung entstanden und gelten für alle medizinischen Prüfungen.

Besonders achtet der Rechtsanwalt für Prüfungsrecht im Bereich der Prüfungsanfechtung Medizin auf eventuelle formelle Fehler. Es kommt beim Ablegen der Prüfungsleistungen, ob nun mündlich oder schriftlich, immer wieder zu Verfahrensfehler. Hierzu zählen Störungen von außen, unsachliche oder herabsetzende Behandlung durch die Prüferin/den Prüfer, ungerechte Fragestellungen, unaufmerksame schlafende Prüfer, Voreingenommenheit der Prüferin/des Prüfers oder falsch zusammengesetzte Prüfungsausschüsse.

Erfolge im Prüfungsrecht

Nachfolgend finden Sie eine kleine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.

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    Montag - Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr

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    Wir wissen, was wir können und bieten Ihnen dieses Wissen und Können an.
    Dabei beraten wir Sie immer persönlich, bleiben verlässlich und fair.

    Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Prüfungsanfechtung in Berlin / Brandenburg, 2. Staatsexamen, erfolgreich durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.