Prüfungsanfechtung in Köln

Prüfungsanfechtungen des ersten Staatsexamens in Köln / Nordrhein-Westphalen kommen bei uns schon aufgrund der Größe des Bundeslandes häufig vor. Hinzukommt, dass in den letzten Jahren ca. 30-32% der Kandidaten des ersten Staatsexamens durchfallen. Bei den Wiederholern fallen 3-4% endgültig durch. Allerdings haben Sie mit 0,2% eine recht „hohe“ Chance, ein „sehr gutes“ Examen abzulegen. Bei ca. 3.000 (!) Kandidatinnen und Kandidaten sind es so immerhin 7 Prüflinge. Die Durchfallquote bei Frauen ist wie im ganzen Bundesgebiet höher und liegt in Köln / NRW bei 63%. Allerdings ist der Frauenanteil bei den Prüfungskandidaten auch höher, so dass sich die höhere Durchfallquote erklären lässt.

Diese Statistiken haben selbstverständlich keinen Einfluss auf Ihre individuellen Prüfungsergebnisse. Wir sehen selbst bei Kandidaten, die ein besseres Ergebnis aufgrund der Vorbereitung hätten erreichen müssen, teilweise Ergebnisse, die sich nicht erklären lassen. Klar ist nur, dass Prüflinge, die ihr gestecktes Punkteziel nicht erreichen, mit dem Gedanken spielen, die Klausuren oder die mündliche Prüfung des ersten Staatsexamens mit einem Anwalt anzufechten. Wir können Sie zunächst dahingehend beraten, ob eine Prüfungsanfechtung in Ihrem Fall Sinn macht und erfolgreich durchzusetzen ist.

Die 6 Klausuren, die Sie in Köln schreiben, zählen mit 60% zum Gesamtergebnis, die übrigen 40% entfallen auf die mündliche Prüfung, wobei der Vortrag 10% ausmacht. Voraussetzung für die mündliche Prüfung ist allerdings, dass Sie die Voraussetzungen zur Zulassung zur mündlichen Prüfung erreicht haben.

Wann ist man in Köln zur mündlichen Prüfung – Jura Erstes Staatsexamen zugelassen, wann ist man durchgefallen?

Nach § 20 (1) JAG NRW wird die staatliche Pflichtfachprüfung durch das Justizprüfungsamt für nicht bestanden erklärt, sobald

1. vier oder mehr Aufsichtsarbeiten mit mangelhaft“ oder ungenügend“ bewertet worden sind oder der Prüfling nicht im Gesamtdurchschnitt der Aufsichtsarbeiten mindestens 3,50 Punkte erreicht hat,

2. ein Prüfling ohne genügende Entschuldigung drei oder mehr Aufsichtsarbeiten nicht oder nicht rechtzeitig abliefert.

Diese Voraussetzungen entsprechen im Grunde der Regelung in den meisten Prüfungsordnungen oder Ausbildungsgesetzen der Länder. Die zu erreichende Grenze bei 3,50 Punkten ist im bundesweiten Vergleich allerdings als eher milde zu bezeichnen. Dennoch kann bei 6 zu schreibenden Klausuren schon eine schlechte Prüfungsleistung den Schnitt erheblich nach unten ziehen. Auf der anderen Seite haben wir immer wieder Fälle, in denen der Punkteschnitt deutlich erreicht wird, die Anzahl der zu bestehenden Klausuren aber verfehlt wird.

§ 27a JAG NRW ist insofern zu beachten, als Einwendungen gegen die Bewertung schriftlicher Aufsichtsarbeiten spätestens binnen sechs Monaten nach Bekanntgabe der Prüfungsentscheidung, Einwendungen gegen die Bewertung der mündlichen Prüfung sind spätestens binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Prüfungsentscheidung im Einzelnen und nachvollziehbar schriftlich oder elektronisch zu begründen sind. Im Falle eines fristgerechten Antrags nach § 23 Absatz 1 Satz 2 beginnt die Frist nach Satz 1 mit Ablauf des Tages der Mitteilung der Gründe für die Bewertung der Leistung im mündlichen Teil. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen. Hierauf ist bei der Bekanntgabe der Prüfungsentscheidung hinzuweisen.

Wir haben im Laufe der letzten Jahre viele Konstellationen bei Prüfungsanfechtungen in Köln gesehen. Selbst, wenn ein Ergebnis überhaupt nicht Ihren Vorstellungen entspricht, Sie vielleicht durchgefallen oder sogar deutlich durchgefallen sind, hilf es nicht, wenn Sie das Ergebnis so akzeptieren und sich zurückziehen. Es geht bestimmt vielen Kolleginnen und Kollegen ähnlich wie Ihnen (in Köln fast jede/r Dritte). Lassen Sie Ihre Klausuren oder Ihre mündliche Prüfung zumindest durch uns einschätzen, damit Sie sicher sein können, dass das Ergebnis der Klausuren auch Ihrer tatsächlichen Leistung entspricht. Wir finden nicht selten Bewertungsfehler, die die Anhebung der Benotung durchaus rechtfertigen. Aber auch Verfahrensfehler gibt es immer wieder. So kann es vorkommen, dass der Sachverhalt einen Fehler enthält oder es in Ihrem Prüfungsraum zu heiß, zu kalt oder zu laut gewesen ist. Wenn Sie das dann auch noch rechtzeitig gerügt haben, wäre die Prüfung alleine aufgrund des Verfahrensfehlers angreifbar. Allerdings würde dann die Bewertung aufgehoben werden und die Prüfungsleistung erneut abzulegen sein.

Wenn Sie uns für eine Prüfungsanfechtung zum ersten Staatsexamen in Köln oder anderen Universitäten in NRW kontaktieren, fragen wir Sie zunächst nach dem erzielten Ergebnis und wann Sie den Prüfungsbescheid erhalten haben. Das Datum des Zugangs des Bescheides ist von übergeordneter Wichtigkeit, da sich daraus die Frist zur Erhebung des Widerspruchs errechnet. Wir hatten durchaus schon Fälle, bei denen der Bescheid bestandskräftig geworden ist und wir diesen dann nicht mehr erfolgreich anfechten konnten. Wenden Sie sich also möglichst rechtzeitig an uns, damit wir die einmonatige Widerspruchsfrist einhalten können. Wir legen gerne mit Ihrer Vollmacht Widerspruch ein und fordern in diesem Zuge die Prüfungsakte an. Nachdem wir diese eingesehen haben, erstellen wir für die Klausuren, auf die es in Ihrer Konstellation ankommt, eine schriftliche Einschätzung und übersenden Ihnen diese per E-Mail. Sobald Sie sich diese und unsere abschließende Empfehlung durchgelesen haben, besprechen wir in der Regel das weitere Vorgehen. Entweder nehmen wir mit Ihrer Vollmacht den Widerspruch zurück, da der Erfolg einer Prüfungsanfechtung nicht wahrscheinlich erscheint oder wir vereinbaren die Erstellung einer Widerspruchsbegründung. Wir schätzen Ihre Klausuren objektiv ein und geben eine nach besten Wissen und Gewissen erstellte Einschätzung, damit Sie realistisch beurteilen können, ob eine Prüfungsanfechtung Erfolg haben kann.

Das Justizprüfungsamt in Köln ist wie in Hamm oder Düsseldorf den jeweiligen Oberlandesgerichten angegliedert. Die Prüfungsämter sind gut organisiert und die Widerspruchsverfahren dauern bis zu 3 Monate.

Die Erfolgsquote in Köln / NRW ist als durchschnittlich zu bezeichnen. Das Justizprüfungsamt in Köln ist durchaus gewillt eine Anhebung zu gewähren, wenn sich die Prüfer im Überdenkungsverfahren umstimmen lassen. Wir hatten allerdings noch keinen Fall einer Prüfungsanfechtung in Köln im ersten Staatsexamen, bei dem das Prüfungsamt eine Note angehoben hätte, wenn sich die Prüfer gegen eine Anhebung aussprechen. In das sich dem Überdenkungsverfahren anschließende eigentliche Widerspruchsverfahren sollte daher nicht zu viel Hoffnung gesteckt werden. Dass eine Anhebung nur erfolgt, wenn die Prüfer dies auch empfehlen, ist allerdings auch üblich. Sollte eine Anhebung nicht erfolgen, ist die gerichtliche Durchsetzung zu überprüfen.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie die Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung überprüfen lassen wollen. Sie können uns natürlich auch kontaktieren, wenn Sie bereits das Widerspruchsverfahren durchgeführt haben und nun die Klagechancen bewerten wollen.

Erfolge bei Jura Prüfungsanfechtungen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.

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    Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Prüfungsanfechtung in Berlin / Brandenburg, 2. Staatsexamen, erfolgreich durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.