Prüfungsanfechtung in Berlin / Brandenburg
2. Staatsexamen

In Berlin und Brandenburg ist das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt in Berlin (GJPA) für das zweite juristische Staatsexamen beider Bundesländer zuständig. Obwohl es durchaus Unterschiede gibt, laufen Prüfungsanfechtung in Berlin und Brandenburg aufgrund gemeinsamer Regelungen beider Länder gleich ab (dazu weiter unten).

Es werden in Berlin und Brandenburg nur 7 Klausuren geschrieben. In der Regel werden in den anderen Bundesländern beim zweiten Staatsexamen 8-11 Klausuren geschrieben. Eine der 7 zu schreibenden Klausuren ist eine Wahlklausur. Die Aufsichtsarbeiten zählen in beiden Bundesländern nur 60% zum Gesamtergebnis. Das bedeutet, dass ein Prüfling, der die mündliche Prüfung erreicht hat, gute Chancen hat, seine Gesamtnote im Mündlichen noch deutlich zu verbessern (aber leider in seltenen Fällen auch zu verschlechtern). Die Durchfallquoten unterscheiden sich in Berlin und Brandenburg deutlich. Während in Berlin die Durchfallquote mit 12-13% im Bundesdurchschnitt liegt, finden wir in Brandenburg immer wieder Durchfallquoten von 25%. Weiter spricht für Berlin, dass mehr Referendarinnen und Referendare in Berlin das Prädikatsexamen schaffen. Für eine erfolgreiche Prüfungsanfechtung ist es dann jedoch unerheblich, ob Sie Ihr zweites Staatsexamen in Berlin oder Brandenburg abgelegt haben.

Welche Voraussetzungen müssen für die Zulassung zur mündlichen Prüfung erreicht werden, wann ist ein Prüfling durchgefallen?

Nach den in Berlin und Brandenburg geltenden § 17 Abs. 1 JAG bzw. 17 Abs. 1 BbgJAG wird zur mündlichen Prüfung zugelassen  wer:

1. bei Erreichen eines Punktdurchschnitts von 3,50 Punkten in der schriftlichen Prüfung in mindestens vier Aufsichtsarbeiten jeweils mindestens 4 Punkte erhalten hat oder

2. bei Erreichen eines Punktdurchschnitts von 4,00 Punkten in der schriftlichen Prüfung in mindestens drei Aufsichtsarbeiten jeweils mindestens 4 Punkte erhalten hat.

Geht es um das Bestehen, braucht ein Prüfling in Berlin und Brandenburg also „nur“ 3,5 Punkte im Schnitt und 4 bestandene Klausuren oder mit einem Gesamtpunkteschnitt von 4 Punkten 3 Klausuren mit mindestens 4 Punkten. Auch wenn die Durchfallquoten unterschiedlich sind, haben wir bei Prüfungsanfechtungen des zweiten Staatsexamens in Berlin und Brandenburg häufig die Konstellation, dass der Punkteschnitt zwar erreicht wurde, die 4 bestandenen Klausuren aber fehlen. Genau da setzen wir mit einer Prüfungsanfechtung an und untersuchen zunächst die nicht bestandenen Klausuren und schätzen den Erfolg einer Prüfungsanfechtung ein.

Um Ihre Klausuren einschätzen zu können, fordern wir mit der Widerspruchseinlegung zunächst die Akteneinsicht beim GJPA an. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Prüfungsbescheides. Wenn Sie bestanden haben, können wir auch schon vor der mündlichen Prüfung Akteneinsicht fordern. Bei einer Nichtzulassung zum Mündlichen, also dem Nichtbestehen des schriftlichen Teils des zweiten juristischen Staatsexamens, erhalten wir die Klausuren mitsamt den Voten innerhalb von 5-7 Arbeitstagen. Es geht in der Regel schneller, wenn ein Anwalt für Prüfungsanfechtung diese Akteneinsicht beantragt. Sie können diese natürlich auch vor Ort vornehmen oder sich schicken lassen. Erfahrungsgemäß ist die Einsicht vor Ort allerdings nicht praktikabel und das Zusenden der Akte dauert dann länger. Nachdem wir die Akte erhalten haben, schätzen wir Ihre Klausuren ein und geben Ihnen am Ende der schriftlichen Einschätzung eine Empfehlung für das weitere Vorgehen und beantworten die Frage, ob eine Prüfungsanfechtung Ihres zweiten Staatsexamens in Berlin oder Brandenburg erfolgreich sein kann oder nicht. Bei einer solchen Empfehlung spielen neben etwaigen Bewertungsfehlern auch Verfahrensfehler eine Rolle. Zudem können wir anhand unserer bisherigen Erfahrungen und unseren Statistiken ermitteln, bei welcher Prüferin oder welchem Prüfer eine Prüfungsanfechtung bereits einmal Erfolg hatte. Diese Erfahrung und Kompetenz mit Prüfungsanfechtungen sollen Ihnen nutzen, auch Ihre Prüfung erfolgreichen anzufechten. Einen Erfolg können wir zwar nicht garantieren, Ihre Chancen können wir aber mit unserer Expertise deutlich erhöhen.

Das GJPA für Berlin / Brandenburg kennen wir nicht nur deswegen so gut, weil Herr Rechtsanwalt Ronnenberg dort sein erstes und zweites Staatsexamen abgelegt und dort seine erste Kanzlei für Prüfungsanfechtungen eröffnet hat, sondern weil er seit 2006 jedes Jahr viele Verfahren gegen das Prüfungsamt führt. Die juristischen Auseinandersetzungen verlaufen dabei immer sachlich und fair. Wir haben in Berlin und Brandenburg in den letzten Jahren viel erreicht und immer wieder mit Erfolg, Entscheidungen des Prüfungsamtes angefochten. Das bedeutet aber nicht, dass das GJPA ein fehleranfälliges Prüfungsamt ist. Unseres Erachtens liegt der Erfolg auch an der Qualität der Prüfer, die das Überdenkungsverfahren ernst nehmen und bei einer substantiierten und fundierten Widerspruchsbegründung eine Anhebung in Betracht ziehen. Diese Aussage trifft natürlich nicht auf alle Prüferinnen und Prüfer zu. So kennen wir auch solche, die zumindest unserem Kenntnisstand nach noch nie eine Bewertung verändert haben. Aber auch daran arbeiten wir.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine Prüfungsanfechtung des zweiten Staatsexamens in Betracht ziehen, sei es, weil Sie durchgefallen sind oder weil Sie sich eine höhere Bewertung erhofft haben. Wir beraten Sie bundesweit auch bzgl. mündlichen Prüfungen. Sollte es Ihr zweiter erfolgloser Prüfungsversuch gewesen sein, können wir Sie auch bei dem sog. Gnadengesuch / Härtefall bzw. Antrag auf den dritten Wiederholungsversuch beraten.

Wir sind telefonisch, per E-Mail oder persönlich vor Ort für Sie erreichbar. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns.

Erfolge bei Jura Prüfungsanfechtungen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.

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