Prüfungsanfechtung 1. Staatsexamen, bundesweit

Aufgrund der Vielzahl der Universitäten mit juristischen Fakultäten haben wir eine Auswahl in der Rubrik Prüfungsanfechtung Jura / Erstes Staatsexamen aufgeführt und beschrieben. Wir haben dabei die Hochschulen mit gewissen Besonderheiten ausgesucht. Sollte speziell Ihre Universität nicht näher beschrieben sein, können Sie alternativ eine von uns dargestellte Hochschule aus Ihrem Bundesland wählen. In der Regel stimmen die Ausführungen zur Prüfungsanfechtung mit Ihrer Hochschule überein, da es in jedem Bundesland nur ein für alle Universitäten geltendes Ausbildungsgesetz oder geltende Prüfungsordnung gibt. Sollten Sie spezielle Fragen zu einer nicht aufgeführten Universität haben, schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.

Wir beraten und vertreten Sie mit Erfahrung in Prüfungsanfechtungen ortsunabhängig. Und das funktioniert wunderbar. Für unsere Arbeit ist es nicht wichtig, ob Sie in Hamburg oder in Freiburg sind. Wir freuen uns immer, unsere Mandantschaft kennenzulernen. Für eine erfolgreiche Prüfungsanfechtung ist der direkte und persönliche Kontakt aber nicht notwendig. Natürlich besuchen uns auch Mandantinnen oder Mandanten aus Bayern oder Baden-Württemberg, die die lange Reise auf sich nehmen, um den Anwalt für Prüfungsanfechtung kennenzulernen, der genau seinen oder ihren Fall bearbeitet. Das verstehen wir, denn es ist eine sehr wichtige Entscheidung, die Sie treffen müssen. Uns ist auch klar, dass bei der Vielzahl der Angebote, die Anwaltswahl schwerfällt, vor allem, wenn einige Kanzleien teilweise suggerieren wollen, quasi jeden Fall gewinnen zu können. Dass dies nicht der Realität entspricht, ist kein Geheimnis. Wir setzen daher weniger auf Parolen und Werbeslogans, dafür mehr auf eine eine seriöse, kompetente und vertrauenswürdige Beratung … von Anfang an.

In der Regel kontaktieren uns Prüflinge per E-Mail oder Telefon. Wir können so die ersten Fragen klären und eventuell auch schon eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung vornehmen. Dabei muss allerdings berücksichtigt werden, dass eine seriöse Einschätzung erst möglich ist, wenn wir die Klausuren bzw. die Prüfungsleistung vorliegen haben. Unser Beratungsansatz folgt dabei unserem unbedingten Ziel, Ihren Wunsch auf eine bessere Bewertung oder dem Bestehen zu entsprechen. Wir machen Prüfungsanfechtungen nicht, weil es so besonders einfach ist oder so gewinnträchtig wie z.B. Gesellschaftsrecht. Wir machen Prüfungsanfechtungen, weil es unsere Leidenschaft ist und wir sehen, dass Bewertungen nicht immer der tatsächlichen Leistung entsprechen und Bewertungs- oder Verfahrensfehler nicht selten sind.

Viele haben von uns gehört oder kommen per Empfehlung zu uns. Wir haben schon von Mandanten gehört, dass uns sogar Gerichte empfehlen. Auch Mitarbeiter von universitären Klausurenkurse geben unseren Kontakt weiter, wenn es darum geht, eine seriöse Einschätzung zu den Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung zu erhalten.

Alle Dokumente und Informationen, die wir brauchen, können Sie uns abfotografiert oder eingescannt per E-Mail oder Smartphone senden. Uns genügt sogar die Vollmacht unterschrieben und übersandt per E-Mail. Alle weiteren verfahrensfördernden Schritte teilen wir Ihnen mit und lassen Ihnen immer eine Kopie der Schreiben und Schriftsätze zukommen. Sie können uns jederzeit telefonisch oder per E-Mail erreichen, wenn Sie Fragen haben. E-Mails versuchen wir noch am selben Tag zu beantworten, es sei denn, eine telefonische Klärung ist zielführender. Uns ist klar, dass Ihre Fragen und Anliegen immer höchste Priorität haben. Da uns Ihre Fragen wichtig sind, nehmen wir uns die Zeit, diese sachgerecht und umfänglich zu beantworten.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf und hoffen, Ihnen den ersten Anstoß gegeben zu haben, uns zu kontaktieren. Auch wenn der Großteil unserer Mandantschaft vorher noch keinen Kontakt zu einem Rechtsanwalt für Prüfungsanfechtungen hatte, wir kennen Ihre Probleme und unterstützen Sie mit all unserer Energie und Erfahrung.

Prüfungsanfechtung in

  • Universität Augsburg
  • Universität Bayreuth
  • Freie Universität Berlin
  • Humboldt-Universität Berlin
  • Universität Bochum
  • Universität Bonn
  • Universität Bremen
  • Technische Universität Dresden
  • Universität Düsseldorf
  • Universität Erlangen-Nürnberg
  • Universität Frankfurt/Main
  • Universität Frankfurt/Oder
  • Universität Freiburg.
  • Universität Gießen
  • Universität Göttingen
  • Universität Greifswald
  • Universität Hamburg
  • Bucerius Law School Hamburg
  • Universität Hannover
  • Universität Heidelberg.
  • Universität Jena
  • Universität Kiel
  • Universität Köln
  • Universität Konstanz
  • Universität Leipzig
  • Universität Mainz
  • Universität München
  • Universität Münster
  • Universität Osnabrück
  • Universität Passau
  • Universität Potsdam
  • Universität Regensburg
  • Universität des Saarlandes
  • Universität Trier
  • Universität Tübingen
  • Universität Würzburg

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    Wir wissen, was wir können und bieten Ihnen dieses Wissen und Können an.
    Dabei beraten wir Sie immer persönlich, bleiben verlässlich und fair.

    Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Prüfungsanfechtung bundesweit erfolgreich durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.