Prüfungsanfechtung in Baden-Württemberg
2. Staatsexamen

In Baden-Württemberg führen wir regelmäßig Prüfungsanfechtungen durch. Sollten Sie mit Ihrem Prüfungsergebnis nicht einverstanden sein, sei es, weil die Aufsichtsarbeiten nach Ihrer Ansicht falsch bewertet wurden, Sie durchgefallen sind oder die mündliche Prüfung nicht so gelaufen ist, wie Sie sich das vorgestellt haben, können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden. Wir überprüfen für Sie, ob eine Prüfungsanfechtung mit der Unterstützung eines Anwalts Aussicht auf Erfolg hat.

Die 8 Klausuren, die Sie in Baden-Württemberg schreiben, zählen 70% zum Gesamtergebnis. Insgesamt finden wir in Baden-Württemberg eine geringe Durchfallquote von durchschnittlich 9-10% vor (2019 waren es sogar nur 7,86%), wobei die Chance ein Prädikatsexamen zu schreiben relativ hoch ist. Ein Verbesserungsversuch ist gegen Zahlung einer Prüfungsgebühr möglich.

Wann hat ein Prüfling die Voraussetzungen zur mündlichen Prüfung – Jura Zweites Staatsexamen in Baden-Württemberg erreicht, wann ist man durchgefallen?

Nach § 57 JAPrO wird mündlich geprüft, wer

1. in der schriftlichen Prüfung eine Durchschnittspunktzahl gemäß § 59 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 von mindestens 3,75 Punkten und

2. in mindestens vier Aufsichtsarbeiten 4,0 oder mehr Punkte erreicht hat.

Diese Regelung bedeutet andersherum, dass Sie bei einem Punkteschnitt von unter 3,75 Punkten und/oder bei 5 Klausuren unter 4 Punkten die zweite juristische Staatsprüfung in Baden-Württemberg nicht bestanden haben. Gut ist bei dieser Regelung, dass nicht erforderlich ist, aus einem bestimmten Fachbereich mindestens eine Klausur zu bestehen. Daher können wir, je nach Konstellation, alle Klausuren überprüfen und müssen uns nicht auf bestimmte beschränken. Wenn Ihnen z.B. eine Klausur zum Bestehen fehlt, schätzen wir zunächst die Klausuren „unter dem Strich“ an. Wenn wir in diesen Klausuren aus prüfungsrechtlicher Sicht keinen Ansatzpunkt für eine erfolgreiche Prüfungsanfechtung finden, teilen wir Ihnen das mit. Es ist uns dabei besonders wichtig, dass wir Ihre Klausuren objektiv einschätzen und Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage bieten. Nur so können Sie entscheiden, ob Sie eine Prüfungsanfechtung durchführen oder den Widerspruch besser zurücknehmen wollen.

In der Regel fordern wir mit Widerspruchseinlegung die Kopien Ihrer Klausuren mitsamt der Voten an. Sie brauchen also nicht selber die Prüfungsakte anzufordern oder aufwendig Fotos oder Kopien zu machen. Üblicherweise geht die Akteneinsicht über den Anwalt zudem deutlich schneller. Nachdem wir die Akte erhalten haben, wird diese digitalisiert und an das Prüfungsamt zurückgeschickt. Anschließend nehmen wir nach Rücksprache mit Ihnen die Einschätzung der relevanten Klausuren vor und senden Ihnen unsere Einschätzung per E-Mail zu. Am Ende jeder Einschätzung formulieren wir eine Empfehlung. Diese Empfehlung stützt sich auf Ihre Klausuren, die Erfahrungen und Kenntnisse aus den bisherigen Prüfungsanfechtungen in Baden-Württemberg. Wir kennen die Besonderheiten des Verfahrens in Baden-Württemberg und konnten im Laufe der Jahre eine Datenbank aufbauen, die es uns erlaubt, die Informationen über den Umgang der jeweiligen Prüferinnen und Prüfer mit unseren Widersprüchsbegründungen in unsere Einschätzung mit einzubeziehen. Sie profitieren somit nicht nur von unserer fachlichen prüfungsrechtlichen Kompetenz, sondern auch noch von mit Zahlen unterlegten Fakten.

Wir haben Erfahrung mit dem Landesjustizprüfungsamt in Stuttgart / Baden-Württemberg und den Oberlandesgerichten in Stuttgart und Karlsruhe. Das Prüfungsamt hat, was die Prüfungsanfechtung und die Widerspruchsbegründung betrifft, gewisse Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Wir pflegen seit jeher einen vertrauensvollen Umgang mit dem Landesjustizprüfungsamt. Das Prüfungsamt stellt sich nicht gegen eine Anhebung, wenn die Prüfer im Überdenkungsverfahren eine Notenanhebung vorschlagen. In Baden-Württemberg geht es allerdings streng nach dem Prüfungsrecht. Daher hilft nur eine fachwissenschaftliche Widerspruchsbegründung mit fundierten Argumenten, die sich gegen Bewertungsfehler von erheblicher Bedeutung für die Bewertung wendet.

Kontaktieren Sie uns per E-Mail, Telefon oder persönlich, wenn Sie Ihre Bewertung überprüfen lassen wollen. Wir vertreten unsere Mandantschaft bundesweit. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Erfolge bei Jura Prüfungsanfechtungen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.

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    Dabei beraten wir Sie immer persönlich, bleiben verlässlich und fair.

    Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Prüfungsanfechtung in Berlin / Brandenburg, 2. Staatsexamen, erfolgreich durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.