Prüfungsordnung

Im Zusammenhang mit Prüfungsordnungen entstehen sehr häufig prüfungsrechtliche und hochschulrechtliche Probleme, wenn es um die richtige Anwendung und Auslegung der jeweiligen Prüfungsordnung kommt.

 

Prüfungsordnungen erweisen sich häufig als rechtswidrig

Die Prüfungsordnungen sind von herausragender Bedeutung für die Beurteilung der prüfungsrechtlichen Möglichkeiten. So ergeben sich hieraus nicht nur die Besonderheiten des Prüfungsverfahrens. Auch können, trotz wirksamen Erlasses, einzelne Vorschriften unwirksam sein.

Ob eine Vorschrift wirksam ist oder nicht, kann nur anhand der Bestimmungen für das Prüfungsrecht und der Rechtsprechung überprüft werden. Viele Prüfungsordnungen haben sich in unseren Fällen als rechtswidrig erwiesen. Die Folgen, die diese Rechtswidrigkeit oder Unwirksamkeit für die Studierenden haben, nutzen wir als Vorteil für unsere Mandantschaft.

Sollte also einmal eine Prüfungsanfechtung aufgrund inhaltlicher Bewertungsfehler nicht möglich sein, können sich häufig Angriffspunkte aus den jeweiligen Prüfungsordnungen ergeben. Hierdurch lässt sich dann zumindest eine Wiederholung der Prüfungsleistung erwirken.

Mögliche prüfungsrechtliche Probleme bei Prüfungsordnungen:
  • Unwirksamkeit
  • Nichtanwendung
  • Fehlanwendung
  • Änderungen unwirksam
  • Übergangsvorschriften fehlerhaft
  • Ermessensfehler

Die Überprüfung der Prüfungsordnung kann aber auch in ganz anderen Konstellationen angezeigt sein. Hier geht es z.B. um Rücktritte, Täuschungen, Anmeldungen zu Prüfungen, Prüfungsausschüsse usw.

Erfolge im Prüfungsrecht

Nachfolgend finden Sie eine kleine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.

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    Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Prüfungsanfechtung in Berlin / Brandenburg, 2. Staatsexamen, erfolgreich durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.