Prüfungsordnung
Im Zusammenhang mit Prüfungsordnungen entstehen sehr häufig prüfungsrechtliche und hochschulrechtliche Probleme, wenn es um die richtige Anwendung und Auslegung der jeweiligen Prüfungsordnung kommt.
Prüfungsordnungen erweisen sich häufig als rechtswidrig
Die Prüfungsordnungen sind von herausragender Bedeutung für die Beurteilung der prüfungsrechtlichen Möglichkeiten. So ergeben sich hieraus nicht nur die Besonderheiten des Prüfungsverfahrens. Auch können, trotz wirksamen Erlasses, einzelne Vorschriften unwirksam sein.
Ob eine Vorschrift wirksam ist oder nicht, kann nur anhand der Bestimmungen für das Prüfungsrecht und der Rechtsprechung überprüft werden. Viele Prüfungsordnungen haben sich in unseren Fällen als rechtswidrig erwiesen. Die Folgen, die diese Rechtswidrigkeit oder Unwirksamkeit für die Studierenden haben, nutzen wir als Vorteil für unsere Mandantschaft.
Sollte also einmal eine Prüfungsanfechtung aufgrund inhaltlicher Bewertungsfehler nicht möglich sein, können sich häufig Angriffspunkte aus den jeweiligen Prüfungsordnungen ergeben. Hierdurch lässt sich dann zumindest eine Wiederholung der Prüfungsleistung erwirken.
Mögliche prüfungsrechtliche Probleme bei Prüfungsordnungen:
Die Überprüfung der Prüfungsordnung kann aber auch in ganz anderen Konstellationen angezeigt sein. Hier geht es z.B. um Rücktritte, Täuschungen, Anmeldungen zu Prüfungen, Prüfungsausschüsse usw.
Erfolge im Prüfungsrecht
Nachfolgend finden Sie eine kleine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.
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Wir wissen, was wir können und bieten Ihnen dieses Wissen und Können an.
Dabei beraten wir Sie immer persönlich, bleiben verlässlich und fair.
Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Fragen bzgl. Prüfungsordnungen zu beantworten. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.
Herr Ronnenberg hat mich über ein Überdenkungsverfahren sehr gut beraten und sowohl Chancen als auch Risiken klar dargelegt. Ich kann ihn deshalb nur weiterempfehlen.
Ein sehr kompetenter Anwalt, der für mich einen Erfolg erzielt an welchen ich nicht geglaubt habe. Vielen Dank!!
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Ich hätte nie gedacht, dass es klappt, wollte aber alles versuchen. Nun bin ich durchs Mündliche und sehr froh, dass alles gut gegangen ist.
Ich habe mich sehr gut aufgehoben und gut beraten gefühlt. Mein rechtliches Problem konnte durch die Beratung schnell gelöst werden.
Herr Ronnenberg hat sich "über Gebühr" für mich eingesetzt und eine umfassende Widerspruchsbegründung und das Verfahren erfolgreich geführt.