Das Prüfungsrecht
Rechtliche und tatsächliche Probleme im Prüfungsrecht sind meist existentieller Natur. Steht z.B. eine Exmatrikulation zu befürchten, kann dies das Ende des Studiums und eines Berufswunsches bedeuten.
Genauso können Fehler im Prüfungsverfahren, wie eine Befangenheit eines oder mehrerer Prüfer, vorliegen, die es einem Prüfling ermöglichen, die Prüfung anzufechten.
Sollten alle Stricke wirklich reißen, kann ein sog. Härtefallantrag gestellt werden. Dieser ist in vielen Prüfungs- und Studienordnungen separat geregelt, in einigen aber auch nicht. Hierbei kann es auch z.B. um das Überschreiten von Regelstudienzeiten gehen, wobei das Überschreiten durch äußere Umstände begründet werden kann.
Gravierende Konsequenzen können im Prüfungsrecht der Vorwurf eines Plagiats oder einer Täuschung haben. Ein solcher Vorwurf, bei dem extrem viel auf dem Spiel steht, kann der Druck seitens der Behörde sehr hoch sein. Es ist in diesen Fällen dringend anzuraten, sich einen erfahrenen Anwalt für Prüfungsrecht zur Seite zu stellen, der bereits am Anfang eines solchen Verfahrens die richtigen Weichen stellen kann.
Aber auch Rücktrittsanträge sorgen immer wieder für prüfungsrechtliche Auseinandersetzungen. Wie kann ein Prüfling sicher sein, wenn er von einer Prüfung zurücktritt, dass dieser Rücktritt auch gewährt wird? Wann muss der Rücktritt erklärt werden? Was ist, wenn der Rücktrittsgrund erst während der Prüfung auftritt oder eventuell sogar weit vor der eigentlichen Prüfung verlagert ist? Ab wann ist eine Prüfungsunfähigkeit zu erkennen, wann muss ich sie melden? Die Konstellationen und Fallgestaltungen im Bereich des Rücktrittsantrages sind so vielfältig wie das gesamte Prüfungsrecht selbst.
Natürlich arbeiten wir jeden Tag mit Prüflingen zusammen, die erst- oder letztmalig durchgefallen sind. In diesen Fällen müssen zwingend Fristen beachtet, fristwahrend Widerspruch eingelegt und in der Regel auch Akteneinsicht angefordert werden. In den Fällen, in denen die Rechtswidrigkeit von Prüfungsordnungen in Frage steht, fechten wir diese gleich mit an.
Sind Sie in der misslichen Lage, ein prüfungsrechtliches Problem zu haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Erfolge im Prüfungsrecht
Nachfolgend finden Sie eine kleine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.
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Wir wissen, was wir können und bieten Ihnen dieses Wissen und Können an.
Dabei beraten wir Sie immer persönlich, bleiben verlässlich und fair.
Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Prüfungsanfechtung in Berlin / Brandenburg, 2. Staatsexamen, erfolgreich durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.
Herr Ronnenberg hat mich über ein Überdenkungsverfahren sehr gut beraten und sowohl Chancen als auch Risiken klar dargelegt. Ich kann ihn deshalb nur weiterempfehlen.
Ein sehr kompetenter Anwalt, der für mich einen Erfolg erzielt an welchen ich nicht geglaubt habe. Vielen Dank!!
Top Kanzlei! Kompetent, zuverlässig und sehr freundlich! Absolute Empfehlung!
Ich hätte nie gedacht, dass es klappt, wollte aber alles versuchen. Nun bin ich durchs Mündliche und sehr froh, dass alles gut gegangen ist.
Ich habe mich sehr gut aufgehoben und gut beraten gefühlt. Mein rechtliches Problem konnte durch die Beratung schnell gelöst werden.
Herr Ronnenberg hat sich "über Gebühr" für mich eingesetzt und eine umfassende Widerspruchsbegründung und das Verfahren erfolgreich geführt.