Das Prüfungsrecht

Rechtliche und tatsächliche Probleme im Prüfungsrecht sind meist existentieller Natur. Steht z.B. eine Exmatrikulation zu befürchten, kann dies das Ende des Studiums und eines Berufswunsches bedeuten.

Genauso können Fehler im Prüfungsverfahren, wie eine Befangenheit eines oder mehrerer Prüfer, vorliegen, die es einem Prüfling ermöglichen, die Prüfung anzufechten.

Sollten alle Stricke wirklich reißen, kann  ein sog. Härtefallantrag gestellt werden. Dieser ist in vielen Prüfungs- und Studienordnungen separat geregelt, in einigen aber auch nicht. Hierbei kann es auch z.B. um das Überschreiten von Regelstudienzeiten gehen, wobei das Überschreiten durch äußere Umstände begründet werden kann.

Gravierende Konsequenzen können im Prüfungsrecht der Vorwurf eines Plagiats oder einer Täuschung haben. Ein solcher Vorwurf, bei dem extrem viel auf dem Spiel steht, kann der Druck seitens der Behörde sehr hoch sein. Es ist in diesen Fällen dringend anzuraten, sich einen erfahrenen Anwalt für Prüfungsrecht zur Seite zu stellen, der bereits am Anfang eines solchen Verfahrens die richtigen Weichen stellen kann.

Aber auch Rücktrittsanträge sorgen immer wieder für prüfungsrechtliche Auseinandersetzungen. Wie kann ein Prüfling sicher sein, wenn er von einer Prüfung zurücktritt, dass dieser Rücktritt auch gewährt wird? Wann muss der Rücktritt erklärt werden? Was ist, wenn der Rücktrittsgrund erst während der Prüfung auftritt oder eventuell sogar weit vor der eigentlichen Prüfung verlagert ist? Ab wann ist eine Prüfungsunfähigkeit zu erkennen, wann muss ich sie melden? Die Konstellationen und Fallgestaltungen im Bereich des Rücktrittsantrages sind so vielfältig wie das gesamte Prüfungsrecht selbst.

Natürlich arbeiten wir jeden Tag mit Prüflingen zusammen, die erst- oder letztmalig durchgefallen sind. In diesen Fällen müssen zwingend Fristen beachtet, fristwahrend Widerspruch eingelegt und in der Regel auch Akteneinsicht angefordert werden. In den Fällen, in denen die Rechtswidrigkeit von Prüfungsordnungen in Frage steht, fechten wir diese gleich mit an.

Sind Sie in der misslichen Lage, ein prüfungsrechtliches Problem zu haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Erfolge im Prüfungsrecht

Nachfolgend finden Sie eine kleine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.

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    Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Prüfungsanfechtung in Berlin / Brandenburg, 2. Staatsexamen, erfolgreich durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.