Das Hochschulrecht

Die Beratung und Vertretung von Hochschulen und anderen Ausbildungseinrichtungen kam eher zufällig zu uns. In einer Phase, in der wir besonders häufig Prüfungsrechtsverfahren gegen eine spezielle Hochschule führten, kam diese Hochschule nach Abschluss der Verfahren auf uns zu, um sich von uns beraten und vertreten zu lassen. Die vielen Verfahren gegen diese Hochschule ließen sich leicht erklären und genauso leicht abschalten. Damit war beiden Seiten geholfen; den Studentinnen und Studenten, die seitdem unter geordneten Umständen ihre Prüfungen ablegten und der Hochschule, die seitdem keine weiteren Prüfungsanfechtungen mehr befürchten musste. Durch dieses erste Mandat ist uns klar geworden, dass wir uns zwar einzelne Mandate nehmen würden, aber dafür das Prüfungswesen nachhaltig verbessern können.

Da die Beratung und Vertretung von Hochschulen auch immer einer Frage von Interessenkonflikten ist, suchen wir uns die Hochschulen sehr sorgsam aus, die wir vertreten. Wir wollen uns nicht verbiegen oder uns mit einer Hochschule exklusiv verbinden. So können wir staatliche aber auch private Hochschulen in Deutschland beraten und vertreten, bei denen immer wieder Fragen auftauchen, wie z.B. die Akkreditierung von Studiengängen, das Hochschulmanagement, Prüfungsordnungen und das Prüfungswesen allgemein. Aber auch im Bereich des Urheberrechts oder Beamtenrechts gibt es hochschulintern immer wieder offene Fragen, die es durch ein Gutachten zu klären gilt.

Bei privaten und staatlich anerkannten Hochschulen kümmern wir uns um das Hochschulmanagement und z.B. um Gremienwahlen. Aufgrund der Entwicklung der letzten Zeit sind die rechtlichen Voraussetzungen von Onlinevorlesungen und Onlineprüfungen zu klären und aufgrund der Anfälligkeit der Systeme auf Täuschungen und Plagiate besonders zu achten.

Im Übrigen beraten wir Sie auch gerne in allen anderen Bereichen des Hochschulrechts, die wir hier nicht abschließend aufzählen konnten. Sollten Sie hochschulintern ein hochschulrechtliches oder prüfungsrechtliches Problem haben, kann es durchaus Sinn machen, auf dieses Problem einen externen Blick werfen zu lassen. Gerade wenn die internen Lösungen nicht weiterführen, kann eine objektive Sichtweise hilfreich sein.

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    ÜBER UNSERE ANWALTLICHE LEISTUNG

    Wir wissen, was wir können und bieten Ihnen dieses Wissen und Können an.
    Dabei beraten wir Sie immer persönlich, bleiben verlässlich und fair.

    Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Anforderungen an uns im Bereich Hochschulrecht gerecht zu werden. Dabei stehen wir Ihnen jederzeit mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.